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Pressemitteilung

Gesetz für Berliner Mietendeckel muss Anreize für energetische Sanierungsmaßnahmen enthalten

Mittwoch, 08.01.2020

Deutsche Umwelthilfe fordert, soziale und klimapolitische Aspekte im Gebäudebereich zusammenzudenken – Klimaschutz am Gebäude sichert langfristig bezahlbare Mieten – Pläne des Berliner Senats über Einführung eines Mietendeckels verpassen es, dringend nötige Anreize für energetische Sanierungsmaßnahmen mitzudenken – Nachbesserung des Gesetzes erforderlich

© Ingo bartussek/ Fotolia

Berlin, 8.1.2020: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) begrüßt die Initiative des Berliner Senats, mit dem Mietendeckel mehr bezahlbaren Wohnraum in der Hauptstadt zu ermöglichen. Der Gesetzentwurf setzt jedoch kaum Anreize für Vermieter, den energetischen Zustand eines Gebäudes zu verbessern. Vielmehr befürchtet der Umwelt- und Verbraucherschutzverband, dass damit der dringend notwendige Anstieg energetischer Gebäudesanierungen im Mietwohnungsbestand zum Erliegen kommt. Die DUH fordert den Senat deswegen auf, das Gesetz um Anreize für energetische Sanierungsmaßnahmen zu ergänzen, um die Ziele des bezahlbaren Wohnens und des Klimaschutzes Hand in Hand voranzubringen.

Um die Klimaschutzziele im Gebäudesektor erreichen zu können und um mittel- sowie langfristig dafür zu sorgen, dass Wohnen auch bei steigenden Energiekosten bezahlbar bleibt, müssen zahlreiche vermietete Bestandsgebäude in Berlin energetisch ertüchtigt werden. Aktuell liegt die energetische Sanierungsrate in Berlin bereits bei unter einem Prozent. Damit das Land seine Klimaziele erreichen kann, müsste die Sanierungsrate auf mindestens 2,5 Prozent steigen.

Dazu erklärt Barbara Metz, Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin der DUH: „Aus sozialen Gesichtspunkten ist der Ansatz des Mietendeckels absolut nachvollziehbar. Allerdings kommt der Klimaschutz in dem Gesetz zu kurz. Der enorme Nachholbedarf der energetischen Sanierung im Bestand wird sich durch den geplanten Mietendeckel deshalb weiter aufstauen. Mittelfristig werden die Mieterinnen und Mieter unter steigenden Heizkosten leiden. Bezahlbares Wohnen und Klimaschutz hängen zusammen. Ganz grundsätzlich brauchen wir eine andere, gerechte Verteilung der Kosten für energetische Maßnahmen zwischen Vermietern, Mietern und dem Staat.“

Aus Sicht der DUH müssten Mieter durch die Absenkung der Modernisierungsumlage auf vier Prozent entlastet werden. Vermieter brauchen im Gegenzug neue finanzielle Anreize über zusätzliche Fördermittel der KfW und sinnvoll ausgestaltete steuerliche Abschreibungen.

Von der Bundesregierung fordert die DUH klare ordnungsrechtliche Vorgaben für Bestandsgebäude. „Die Bundesregierung wird um wesentlich mehr ordnungsrechtliche Vorgaben im Bestand nicht herumkommen, denn der Blick in die Vergangenheit zeigt deutlich, dass die bisherige Politik ihr Ziel für die energetische Sanierung verfehlt hat. Die verantwortlichen Minister Horst Seehofer und Peter Altmaier müssen jetzt dafür sorgen, dass Wohnen langfristig bezahlbar bleibt“, so Metz weiter.

Hintergrund:

Mit den aktuell im Referentenentwurf des „Gesetzes zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen“ formulierten Regelungen drohen weitere Verschlechterungen der Rahmenbedingungen für energetische Sanierungen im Mietwohnungsbestand. Zukünftige Modernisierungsvorhaben, die nach dem Inkrafttreten des Gesetzes umgesetzt werden, müssen mit Kosten bis zu 1 Euro pro m² Wohnfläche beim Bezirksamt angezeigt werden, und Projekte, die eine Modernisierungsumlage über 1 Euro pro m² Wohnfläche gelten machen wollen, bedürfen der Genehmigung des jeweiligen Bezirksamtes. Damit wird es insbesondere für die vielen privaten Einzeleigentümer schwieriger, ihre Investitionen zu refinanzieren. Zudem erhöht sich der bürokratische Aufwand noch weiter.

Kontakt:

Barbara Metz, Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin
0170 7686923, metz@duh.de 

DUH-Pressestelle:

Ann-Kathrin Marggraf, Marlen Bachmann, Thomas Grafe
030 2400867-20, presse@duh.de

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