Pressemitteilung
Geplanter Einwegkunststofffonds lässt Müllproblem ungelöst: Deutsche Umwelthilfe fordert verbindliches Abfallvermeidungsziel und Mehrwegförderung
Berlin, 26.4.2022: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hält den von Umweltministerin Steffi Lemke vorgelegten Gesetzentwurf eines Einwegkunststofffonds für nicht ausreichend, um das Problem wachsender Einweg-Müllberge in den Griff zu bekommen. Der Umwelt- und Verbraucherschutzverband begrüßt zwar, dass Hersteller bestimmter Einweg-Plastikartikel zukünftig für die Sammlung und Entsorgung ihrer umwelt- und klimaschädlichen Produkte aus dem öffentlichen Raum Geld bezahlen sollen, sieht darin jedoch keinen Lösungsansatz für die grundlegenden Ursachen der Müllkrise: Wenn Abfälle aus der Umwelt aufgesammelt werden müssen, ist es bereits zu spät. Statt am Ende des Produktlebens anzusetzen, fordert die DUH ein verbindliches Abfallvermeidungsziel zur Halbierung des Verpackungsmülls bis 2025 sowie eine Abgabe von mindestens 20 Cent auf Einweg-to-go-Verpackungen.
„Dass Hersteller Säuberungs- und Entsorgungskosten für bestimmte Einweg-Produkte bezahlen sollen, ist richtig. Allerdings fällt dadurch kein Gramm weniger Plastikmüll an: Das Müllproblem wird nicht an der Wurzel angepackt. Abfälle müssen in erster Linie vermieden und nicht einfach nur weggeräumt werden. Eine der wirksamsten Maßnahmen gegen die Müllflut im öffentlichen Raum ist eine Einwegabgabe, die die Nutzung von Einweg-Bechern und -Essensboxen verteuert. Abfallarme Mehrwegsysteme stehen für Getränke und Speisen zum Mitnehmen als Alternativen längst zur Verfügung. Sie werden jedoch insbesondere von großen Gastronomieunternehmen wie McDonald’s nicht in der Breite eingesetzt. Dieser Mehrwegboykott muss durch Umweltministerin Steffi Lemke dringend beendet werden“, so Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH.
„Auch Städte und Kommunen sollten sofort mit Maßnahmen starten, um Einweg-Müll zu vermeiden. Insbesondere dann, wenn die Bundespolitik beim Thema Abfallvermeidung und Mehrwegförderung schläft. Mehrweggebote für Veranstaltungen auf öffentlichem Grund, eine Anschubfinanzierung für Mehrwegsysteme sowie ein Verbot bestimmter Einweg-Artikel bei der öffentlichen Beschaffung sind schnell umsetzbare Maßnahmen“, erklärt Thomas Fischer, DUH-Leiter für Kreislaufwirtschaft.
Hintergrund:
Nach dem aktuell vorliegenden Gesetzesentwurf der Bundesregierung für einen Einwegkunststofffonds sollen für die Entfernung bestimmter Einweg-Plastikartikel aus dem öffentlichen Raum künftig Hersteller finanziell aufkommen. Das soll beispielsweise für Coffee-to-go-Becher, Einwegplastik-Essensboxen, Zigarettenfilter und bestimmte Verpackungen für Süßwaren gelten. Durch die Corona-Pandemie hat sich die Vermüllung des öffentlichen Raums vor allem durch den gestiegenen Außer-Haus-Konsum von Speisen und Getränken weiter verschärft.
Links:
- Die DUH-Stellungnahme zum Referentenentwurf des Einwegkunststofffondsgesetzes finden Sie am Ende der Seite.
- Mehr Informationen zur DUH-Kampagne Plastikfreie Städte finden Sie hier: https://www.duh.de/plastikfreie-städte/
Kontakt:
Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin
0170 7686923, metz@duh.de
Thomas Fischer, Leiter Kreislaufwirtschaft
0151 18256692, fischer@duh.de
DUH-Newsroom:
030 2400867-20, presse@duh.de