Pressemitteilung
Gebäudeenergiegesetz im Bundeskabinett: Angekündigtes Ölheizungsverbot entlarvt sich als Luftnummer
Berlin, 22.10.2019: Den Referentenentwurf des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) kritisiert die Deutsche Umwelthilfe (DUH) als klimapolitische Luftnummer und fordert diesen zurückzuziehen. Das GEG soll am morgigen Mittwoch, den 23. Oktober 2019, im Bundeskabinett verabschiedet werden. Als wesentliche Neuerung zum letzten Entwurf von Mai 2019 wurde das im Klimapaket festgehaltene Einbauverbot von Ölheizungen ab 2026 aufgenommen. Allerdings werden weitreichende Einschränkungen formuliert: So sollen auch Hybridlösungen in Neu- und Altbau noch nach 2026 möglich sein. Auch die geltenden energetischen Standards für Gebäude werden unverändert fortgeführt und sollen erst im Jahr 2023 überprüft werden.
Dazu erklärt Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Der neue Entwurf zum Gebäudeenergiegesetz ist eine Enttäuschung mit Ansage. Die Bundesregierung leistet damit keinen nennenswerten Beitrag zum Erreichen des Klimaziels 2030 im Gebäudesektor. Wir fordern ein Verbot neuer Ölheizungen ab 2020 und ohne Ausnahmen. Gasheizungen dürfen nur noch bis 2025 eingebaut werden. Wir müssen es schaffen, auf verfügbare klimafreundliche Alternativen wie Wärmepumpen oder mit Erneuerbaren Energien gespeiste Wärmenetze umzusteigen.“
Wer eine neue Ölheizung einbauen möchte, bräuchte diese zum Beispiel lediglich mit zusätzlicher Solarthermie zu kombinieren und müsste so auch künftig nicht auf ein klimafreundliches Heizungssystem wechseln. Das GEG hält außerdem weiter an den unzureichenden energetischen Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV)-2016 fest und will diese zum Niedrigstenergiegebäude erklären, um die Vorgaben nach EU-Gebäuderichtlinie zu erfüllen.
Dazu Constantin Zerger, Bereichsleiter Energie & Klimaschutz: „Neubauten müssen aufgrund ihrer langen Lebenszyklen schon heute mit dem Klimaziel 2050 kompatibel sein. Mit den aktuellen Plänen ist jeder Neubau der nächsten Jahre eine verpasste Chance für den Klimaschutz. Diese neuen Gebäude werden bis 2050 auch nicht mehr energetisch modernisiert, weil es wirtschaftlich nicht vertretbar wäre. Für Neubauten muss daher schon heute der KfW-Effizienzhaus 40 Standard festgeschrieben werden, bei Vollsanierungen von Bestandsgebäuden braucht es zudem einen Zielstandard von KfW-Effizienzhaus 55. Der neue Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes wird dem klimapolitischen Anspruch nicht gerecht und muss daher zurückgezogen und neu aufgesetzt werden.“
Hintergrund:
35 Prozent des Endenergieverbrauchs und etwa 30 Prozent der Treibhausgasemissionen fallen im Gebäudebereich an. Bis 2030 müssen die CO2-Emissionen im Gebäudesektor gemäß Klimaschutzplan 2050 der Bundesregierung von 119 Millionen Tonnen (Stand 2014) auf 70 bis 72 Millionen Tonnen sinken. Damit müssen noch 50 Millionen Tonnen CO2 in Gebäuden eingespart werden. Dies ist mit den im Klimapaket vorgeschlagenen Maßnahmen der Bundesregierung nicht erreichbar. Das Gebäudeenergiegesetz leistet in aktueller Fassung keinen nennenswerten Beitrag für die notwendigen CO2-Reduktionen.
Kontakt:
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer
0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de
Constantin Zerger, Bereichsleiter Energie und Klimaschutz
0160 4334014, zerger@duh.de
DUH-Pressestelle:
Ann-Kathrin Marggraf, Marlen Bachmann
030 2400867-20, presse@duh.de