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Pressemitteilung

Fossiles Megaprojekt unnötig und mit Klimaschutz-Vorgaben unvereinbar: Deutsche Umwelthilfe reicht Einwendung gegen LNG-Terminal Brunsbüttel ein

Montag, 01.07.2024

• Landseitiges LNG-Terminal in Brunsbüttel soll mindestens bis Ende 2043 fossiles Flüssigerdgas importieren

• Großprojekt ist für Energieversorgung unnötig, zementiert Abhängigkeit von fossiler Energie und steht somit verfassungsrechtlichen Vorgaben zum Klimaschutz entgegen

• DUH fordert Behörden auf, Genehmigung des Terminals abzulehnen und stattdessen erneuerbare Energien zu fördern

 

© IMAGO/Luftbild Bertram

Berlin, 1.7.2024: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat erste rechtliche Schritte gegen die Genehmigung des durch die German LNG Terminal GmbH geplanten landseitigen LNG-Terminals in Brunsbüttel eingeleitet. Nach Analyse der Antragsunterlagen schätzt die DUH das Vorhaben als nicht genehmigungsfähig ein, da es im direkten Widerspruch zu den erklärten und verfassungsrechtlich gebotenen Klimazielen steht und die Abhängigkeit von fossilen Energien weiter zementiert. Im Gegensatz zu den bisherigen schwimmenden Terminals handelt es sich hierbei nicht um ein temporäres Importterminal, sondern um ein bis Ende 2043 angelegtes fossiles Großprojekt – abgesichert mit Lieferverträgen, die einen jahrzehntelangen fossilen Lock-In nach sich ziehen. In ihrer Einwendung fordert die DUH das zuständige Landesamt für Umwelt in Schleswig-Holstein auf, die Genehmigung für das Terminal abzulehnen und stattdessen verstärkt auf den Ausbau erneuerbarer Energien zu setzen.

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Wir gehen gegen den Antrag der German LNG Terminal GmbH auf Genehmigungserteilung für das LNG-Terminal in Brunsbüttel vor, weil es schlicht keinen energiewirtschaftlichen Bedarf für dieses fossile Megaprojekt gibt. Die Versorgungssicherheit war zu keinem Zeitpunkt gefährdet und Gaslieferungen aus Russland können weiterhin durch andere Bezugsquellen kompensiert werden. Die Klimakrise verschärft sich hingegen täglich und wir sind noch lange nicht auf Kurs, um die verfassungsrechtlich gebotene Klimaneutralität bis spätestens Anfang 2045 zu erreichen. Die Bundesregierung muss jetzt konkrete Schritte ergreifen, um den fossilen Gasverbrauch bis 2030 deutlich zu senken und Deutschland unabhängiger von fossiler Energie zu machen. Zudem gibt es seit Jahren massive störfallrechtliche Bedenken, insbesondere durch die unmittelbare Nähe zu mehreren atomaren Anlagen. Wir fordern die zuständigen Behörden dringend auf, die Genehmigung des Terminals abzulehnen. Andernfalls werden wir mit allen politischen und juristischen Mitteln gegen dieses unnötige Megaprojekt vorgehen.“

In den Antragsunterlagen hat die German LNG Terminal GmbH nach Auffassung der DUH den gesetzlich geforderten Nachweis einer etwaigen späteren Umrüstfähigkeit für den Betrieb mit Ammoniak in keiner Weise betrachtet und belässt es insofern weitgehend bei bloßen Behauptungen. Darüber hinaus bestehen erhebliche Zweifel mit Blick auf einen ausreichenden Schutz des LNG-Terminals vor Extremwetterereignissen wie Starkregen und Überschwemmungen. Die DUH kritisiert zudem massive Sicherheits- und Umweltrisiken, die in den lückenhaften und unfundierten Antragsunterlagen nicht ausgeräumt werden konnten. Insbesondere mit Blick auf die benachbarten atomaren Anlagen, den benachbarten Chemiepark sowie angrenzende Wohn- und Naturschutzgebiete seien mögliche Folgeschäden und Unfallrisiken nicht ausreichend betrachtet worden. Effektive Evakuierungs- und Brandbekämpfungspläne wurden nicht vorgelegt. Im Gegenteil: Das benachbarte Zwischenlager für hochradioaktive Abfälle wird in den Antragsunterlagen teilweise sogar ausgeblendet.

Kontakt:

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer
0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de

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