Pressemitteilung
EU-Abstimmung über Erneuerbare Energien: Deutsche Umwelthilfe kritisiert Fortbestehen der Anreize für Holzverbrennung, Verbrennung von Lebensmitteln als Agrokraftstoff und Wasserkraftanlagen
Berlin, 14.09.2022: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert die heute vom EU-Parlament beschlossene Position zur Reform der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III), mittels derer Anreize für die klima- und umweltschädliche Verbrennung von Biomasse aus dem Wald und die Nutzung von Nahrungsmitteln im Tank bestehen bleiben.
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH, kommentiert: „Die Entscheidung des EU-Parlaments, das Verbrennen von Holz weiterhin als 'erneuerbare Energie' zu werten, ist ein fatales Signal für den Umwelt- und Klimaschutz und die Transformation des Energiesektors. Weder die beschlossene vage Obergrenze für den Anteil der Waldholzverbrennung am Energieverbrauch, noch die mit zahlreichen Schlupflöchern versehenen Einschränkungen bei primärer Holzbiomasse reichen aus, um den internationalen Raubbau am Wald zu stoppen. Es bleibt auch weiterhin der industriellen Holzverfeuerung Tür und Tor geöffnet. Wir fordern die deutsche Bundesregierung auf, diese Fehlentscheidung des EU-Parlaments bei den anstehenden Trilog-Verhandlungen zu korrigieren.“
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, ergänzt: „Die Abgeordneten haben heute die Chance vertan, den fatalen Irrweg der Verbrennung von Lebensmitteln im Tank als Agrosprit endlich zu beenden. Für den größten bislang noch über die RED geförderten Klimakiller unter den Agrosprit-Rohstoffen – Soja – stoppen die Parlamentarier zwar die Förderung. Indem sie aber ermöglichen, den bisherigen Soja-Teil zukünftig durch andere Nahrungsmittel wie Mais, Weizen oder Rapsöl ersetzen zu lassen, ignorieren sie die wissenschaftlich belegten katastrophalen Auswirkungen aller Agrokraftstoffe. Denn durch den immensen Flächenverbrauch sind Agrokraftstoffe eine Katastrophe für die Nahrungsmittelsicherheit, das Klima und die Biodiversität. Wir fordern deshalb die Bundesregierung dazu auf, sich im Trilog dafür stark zu machen, die Anrechenbarkeit von Agrosprit im Rahmen der Erneuerbare-Energie-Richtlinie endlich europaweit zu beenden.“
Aus Gewässerschutz-Perspektive ist zudem die Entscheidung des Parlaments hoch problematisch, dass Anreize zum Bau weiterer Wasserkraftanlagen jeder Größenordnung gesetzt werden, obwohl das Potential für die Nutzung der Wasserkraft in Europa weitgehend ausgeschöpft ist und der Beitrag kleiner Anlagen in keinem Verhältnis zum ökologischen Schaden steht. Darüber hinaus wurde die Chance vertan, für Anlagen konkrete Nachhaltigkeitskriterien zu definieren. Funktionsfähige Lösungen für die Fischwanderung flussauf- und abwärts und eine ausreichende Menge Restwasser in der Fließstrecke müssen endlich zur Voraussetzung für die öffentliche Förderung von Wasserkraftanlagen werden.
Links:
- Forderungen der DUH zur Revision der Erneuerbare-Energien-Richtlinie finden Sie am Ende der Seite (Englisch).
- Mehr Informationen zum Thema energetische Biomassenutzung: https://www.duh.de/projekte/bioenergie/
- Mehr Informationen zum Thema Agrokraftstoffe: https://www.duh.de/agrokraftstoffe/
Kontakt:
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer DUH
0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH
0171 3649170, resch@duh.de
DUH-Newsroom:
030 2400867-20, presse@duh.de