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Pressemitteilung

Erstes Gerichtsverfahren gegen Zulassung eines giftigen Pestizids: Deutsche Umwelthilfe klagt mit Unterstützung von Foodwatch gegen die Zulassung von Gardo Gold

Freitag, 26.05.2023

• Das für die Zulassung von Pestiziden zuständige Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat die Zulassung des extrem giftigen Herbizids Gardo Gold rechtswidrig verlängert

• Unterstützung der Position von DUH und Foodwatch durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit: Diese hält die Wirkstoffe des Pflanzengifts für höchst bedenklich

• Nach der von der DUH am 8. November 2022 erwirkten Grundsatzentscheidung zur Zulässigkeit von Produktzulassungsklagen durch Umweltverbände ist damit die erste Klage der DUH in insgesamt fünf gestarteten juristischen Verfahren gegen Zulassung von Pestizid-Produkten erhoben

© Adobe Stock - NataliAlba

Berlin, 26.5.2023: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat mit fachlicher Unterstützung von foodwatch beim Verwaltungsgericht Braunschweig Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland zur Aberkennung der Zulassung des Herbizids Gardo Gold eingereicht (Az 1 A 180/23). Das für die Zulassung von Pestiziden zuständige Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, eine untergeordnete Behörde des Bundeslandwirtschaftsministeriums, hatte zuvor die Zulassung des Produkts vom Hersteller Syngenta Agro GmbH Mitte 2022 verlängert. Die Zulassung basiert auf Vorgaben der veralteten Pflanzenschutz-Richtlinie. Die in dem Produkt enthaltenen Wirkstoffe S-Metolachlor und Terbuthylazin sind extrem giftig für Umwelt, Tiere und Menschen und deren Genehmigungen werden aktuell auf EU-Ebene überprüft. Die verantwortliche EU-Behörde für Lebensmittelsicherheit äußerte im Februar 2023 erhebliche Zweifel an der Genehmigungsfähigkeit von S-Metolachlor aufgrund giftiger Reststoffe im Grundwasser.

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Die Zulassung des Herbizids Gardo Gold hätte niemals verlängert werden dürfen. Die in Gardo Gold enthaltenen Wirkstoffe wirken toxisch auf verschiedene Tierarten und vergiften unser Grund- und Trinkwasser – teilweise mit Risiken insbesondere für Säuglinge und Kleinkinder. Wir fordern, dieses hochgiftige Produkt sofort vom Markt zu nehmen und die Zulassung von Gardo Gold aufzuheben. Da das zuständige Bundesamt trotz unserer Anträge die Zulassung verlängerte, ziehen wir nun vor Gericht.“

Rechtsanwältin Caroline Douhaire, die die DUH in den Verfahren vertritt: „Die aktuelle Verwaltungspraxis, abgelaufene Produktzulassungen ohne aktualisierte Prüfung der Risiken für Umwelt und Gesundheit Jahr für Jahr zu verlängern, widerspricht tragenden Grundsätzen des EU-Pflanzenschutzmittelrechts. Es gilt das Vorsorgeprinzip. Nur nachweislich sichere Mittel dürfen auf den Markt gelangen. Wirtschaftlichen Interessen der Hersteller darf kein Vorrang gegenüber dem Schutz von Umwelt und Gesundheit eingeräumt werden. Die Verlängerungspraxis der deutschen Zulassungsbehörde ist mit diesen Prinzipien nicht vereinbar. Im Fall von Gardo Gold wird die im Jahr 2015 abgelaufene Zulassung seit acht Jahren verlängert – trotz Zweifeln an der Sicherheit der enthaltenen Wirkstoffe. Dies ist rechtlich nicht haltbar.“

Bereits 2018 gab es bei Untersuchungen erhebliche Bedenken bezüglich des Wirkstoffs S-Metolachlor und dessen Auswirkungen auf die Umwelt. Zudem wurden in Trink- und Grundwasserproben zu hohe Konzentrationen von Zerfallsprodukten des Pflanzengift-Wirkstoffs festgestellt. Auch der Wirkstoff Terbuthylazin ist bedenklich, weil er in Verdacht steht, in für Säuglinge und Kleinkinder schädlichen Mengen in das Grund- und Trinkwasser zu gelangen. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hätte laut EU-Verordnung eine umfassende Risikobewertung vornehmen müssen, anstatt die veraltete Zulassung für Gardo Gold einfach ungeprüft zu verlängern.

Hintergrund:

In Pflanzenschutzmitteln enthaltene Wirkstoffe wie beispielsweise Glyphosat werden auf europäischer Ebene in einem politischen Prozess genehmigt. Gegen diesen Genehmigungsprozess können Umwelt- und Verbraucherschutzverbände juristisch vorgehen. Pestizid-Produkte, die diese Wirkstoffe enthalten und verkauft werden, müssen jedoch von den einzelnen EU-Mitgliedstaaten, in Deutschland vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), zugelassen werden. Das Bundesamt hat die nach der veralteten EU-Richtlinie 91/414/EWG erteilte Zulassung für Gardo Gold einfach ungeprüft verlängert, hätte aber auf Basis der aktuell geltenden EU-Verordnung (1107/2009) das Vorliegen der Zulassungsbedingungen erneut prüfen müssen.

DUH und foodwatch gehen gerichtlich gegen die Zulassung mehrerer Pestizid-Produkte vor:

  • Herbizid Roundup Powerflex von der Monsanto Agrar Deutschland GmbH mit dem Wirkstoff Glyphosat
  • Herbizid Gardo Gold vom Hersteller Syngenta AG mit den Wirkstoffen S-Metolachlor und Terbuthylazin
  • Herbizid Tactic vom Hersteller Adama mit den Wirkstoffen Diflufenican, Flufenacet und Pendimethalin
  • Herbizid Elipris vom Hersteller Corteva GmbH München mit den Diflufenican, Flufenacet, Halauxifenmethyl und Cloquintocet
  • Insektizid Sherpa Duo von den Herstellern SBM Developpement SAS, SBM Life Science GmbH mit den Wirkstoffen Cypermethrin und Piperonylbutoxid

Kontakt:

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH
0171 3649170, resch@duh.de

Dr. Caroline Douhaire, Rechtsanwältin Geulen & Klinger
030 8847280, douhaire@geulen.com

Pressestelle Foodwatch
0174 3751689, presse@foodwatch.de

DUH-Newsroom:

030 2400867-20, presse@duh.de

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