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Pressemitteilung

Erfolgreiche Klimaklage gegen Eurowings: Deutsche Umwelthilfe setzt Verbot irreführender Werbung mit vermeintlich CO2-neutralen Flugreisen vor dem Oberlandesgericht durch

Montag, 16.12.2024

• Erfolg gegen Greenwashing: Gericht weist Berufung von Lufthansa-Tochter Eurowings zurück

• Fluggesellschaft informiert nur unzureichend über Betankung ihrer Flugzeuge mit SAFs

• Eurowings muss verbrauchertäuschende Werbeaussage künftig unterlassen: DUH fordert stattdessen Engagement für echten Umwelt- und Klimaschutz

 

© Petair/Fotolia

Berlin, 13.12.24: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat heute vor dem Oberlandesgericht Köln einen weiteren Erfolg gegen irreführende Werbung mit Umweltaussagen erzielt: Die Fluggesellschaft Eurowings darf ihre Flüge nicht länger in irreführender Weise mit der Aussage „CO2-neutral reisen. Zusammen machen wir das Fliegen nachhaltiger: CO2 -Emissionen ausgleichen und abheben“ bewerben (Az LG Köln: 81 O 32/23, Az OLG Köln: 6 U 45/24). Eurowings hatte seinen Fluggästen CO2-neutrale Flugreisen angeboten, indem diese zwischen einer Kompensation mittels Beimischung von Sustainable Aviation Fuels (SAFs) in das Kerosin oder einem finanziellen Beitrag für Waldschutz- und Kochofenprojekte über einen Zeitraum von zehn Jahren entscheiden. Beide Methoden sind nach Ansicht der DUH schlichtweg ungeeignet, um Flüge als „CO2-neutral“ zu bezeichnen.

Das Gericht hat die Berufung von Eurowings zurückgewiesen und unter anderem damit begründet, dass Verbraucherinnen und Verbraucher nicht ausreichend darüber informiert werden, dass die SAFs erst zu einem späteren Zeitpunkt in den Flugkraftstoffkreislauf beigemischt werden.

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Eine Fluggesellschaft, die ihren Kundinnen und Kunden für ein paar Euro mehr ‚CO2-neutrale‘ Flüge vorgaukelt, handelt hochgradig irreführend. Eurowings versucht mit dieser Trickserei von der Klimaschädlichkeit seines Geschäftsmodells abzulenken. Dabei sind die angegebenen Kompensationsmethoden nichts weiter als bloße PR-Stunts, die die Umsatzzahlen fördern sollen. Mit ehrlichem Umwelt- und Klimaschutzengagement hat das nichts zu tun. Die Gerichtsentscheidung ist wichtig, um Verbraucherinnen und Verbraucher künftig vor einer solchen Irreführung zu schützen. Wir fordern den sofortigen Stopp von dreistem Greenwashing durch Verbrauchertäuschung und stattdessen echtes Engagement für Umwelt- und Klimaschutz.

Agnes Sauter, DUH-Leiterin ökologische Verbraucherberatung und Marktüberwachung: „Eurowings bietet seinen Fluggästen mittels eines Kompensationsrechners an, Flüge ‚CO2-neutral‘ zu stellen. Eine Kompensation solle durch das vermeintliche Upgrade von fossilem Kerosin auf SAFs erreicht werden, indem die Menge an CO2 vermieden wird, die auf dem jeweils gebuchten Flug ohne die Nutzung von SAFs entstanden wäre. Fakt ist jedoch, dass diese Kraftstoffe erst zu einem viel späteren Zeitpunkt in den Tankkreislauf eingeführt werden.

Kontakt:


Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de

Agnes Sauter, Leiterin Ökologische Verbraucherberatung und Marktüberwachung
0175 5724833, sauter@duh.de  

DUH-Newsroom:

030 2400867-20, presse@duh.de


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