Pressemitteilung
Energiewende bleibt Bürgersache
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute im Fall Aland (C-573/312) entschieden, dass nationale Fördersysteme nicht geöffnet werden müssen, um Erneuerbare Energien in anderen Mitgliedsstaaten zu finanzieren. Die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) begrüßt diese Entscheidung.
„Fördersysteme für Erneuerbare Energien sind weiter nationale Angelegenheit. Die Bürgerinnen und Bürger können damit auch künftig bestimmen, wie schnell Erneuerbare Energien in ihrem Land ausgebaut werden. Das ist für die Akzeptanz der Energiewende unverzichtbar“, sagt Peter Ahmels, Leiter Energie und Klimaschutz. „Der vermeintlich freie Warenverkehr stößt hier noch an Grenzen, weil der Ausbau der Erneuerbaren nicht nur über den Preis definiert werden kann, sondern auch von der Gesellschaft getragen werden muss. Gerade Energiepolitik ist deshalb nach wie vor ein Anliegen der EU-Mitgliedsstaaten.“
Kontakt:
Dr. Peter Ahmels, Leiter Energie und Klimaschutz
Tel.: 030 2400867 91, Mobil: 0151 16225863, E-Mail: ahmels@duh.de
Daniel Hufeisen, Pressesprecher
Tel.: 030 2400867-22, Mobil: 0151 55017009, E-Mail: hufeisen@duh.de