Pressemitteilung
Energieeinsparverordnung im Bundesrat: Bayern will Klimaschutz im Gebäudebereich ins Leere laufen lassen
Bayern hat beantragt, die Novelle der Energieeinsparverordnung (EnEV) im Eilverfahren in der letzten Sitzung vor der Sommerpause am morgigen Freitag (5. Juli) im Bundesrat zu beschließen, obwohl der Umweltausschuss seine Beratungen noch nicht beendet hat. Entschieden werden soll über eine Neufassung der EnEV, die den für die Energiewende zentralen Gebäudebestand in keiner Weise adressiert. Unter anderem wird jede Maßnahme zum Austausch völlig veralteter Heizungsanlagen verweigert. Außerdem soll einem technischen Fossil aus der Frühzeit der Bundesrepublik – der Nachtspeicherheizung – zu einem Comeback verholfen werden. Die erst 2009 beschlossene schrittweise Außerbetriebnahme von elektrischen Nachtspeicherheizungen soll rückgängig gemacht werden. Nach Informationen der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH) soll ferner die eigentlich bereits ab 2014 geplante Anhebung der Anforderungen an Neubauten erst ab 2016 gelten. Dazu erklärt Cornelia Ziehm, Leiterin Klimaschutz und Energiewende bei der DUH:
„Eine derartige Regelung würde im Neubaubereich bis 2016 jeden Fortschritt beim Schutz des Klimas und bei der Einsparung von Energiekosten verhindern. Die Folge wäre der Stillstand des Klimaschutzes im Gebäudebereich. Entsprechendes gilt im Hinblick auf die fehlenden Regelungen für den Gebäudebestand. Das im Energiekonzept verkündete Ziel der Bundesregierung, bis 2050 einen ‘nahezu klimaneutralen Gebäudebestand‘ zu erreichen, rückt in immer weitere Ferne. Es darf der Politik auch nicht egal sein, dass sich die Heizkosten für Privathaushalte seit dem Jahr 2000 nahezu verdoppelt haben und deshalb dringender Handlungsbedarf im Gebäudebereich besteht."
Kontakt:
Dr. Cornelia Ziehm, Leiterin Klimaschutz und Energiewende, Tel.: 030 2400867-0,
Mobil: 016094182496, E-Mail: ziehm@duh.de
Daniel Eckold-Hufeisen, Pressesprecher
Tel. 030 2400867-22, Mobil: 0151 55017009, E-Mail: eckold-hufeisen@duh.de