Pressemitteilung
Einwegkunststofffonds ohne Lenkungswirkung: Deutsche Umwelthilfe fordert zusätzlich Abgabe auf Einweg-Take-Away-Verpackungen und -Plastikflaschen
Berlin, 29.3.2023: Anlässlich der am 31. März stattfindenden Abstimmung des Bundesrates zur Einführung eines Einwegkunststofffondsgesetzes kritisiert die Deutsche Umwelthilfe (DUH) die fehlende Lenkungswirkung dieser Regelung. Zwar sei es zu begrüßen, dass Hersteller von Einweg-Bechern und dünnen Einweg-Plastiktüten zukünftig dafür zahlen müssen, dass Kommunen ihre Produkte als Müll von der Straße räumen. Allerdings sind die von Herstellern in einen Einwegkunststofffonds einzuzahlenden Beträge so niedrig, dass diese keine Anreize zu einer wirklichen Abfallvermeidung und Mehrwegförderung bieten, so die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation. Deshalb fordert die DUH von Bundesumweltministerin Steffi Lemke eine zusätzliche Abgabe von mindestens 20 Cent auf Einweg-To-Go-Verpackungen und -Plastikflaschen. Nur so seien die finanziellen Anreize für Verbraucherinnen und Verbraucher stark genug, um auf umweltfreundlichere Mehrwegalternativen umzusteigen.
Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH: „Für eine Einweg-Essensbox sollen Hersteller zukünftig 0,3 Cent und für einen Einweg-Getränkebecher 1,2 Cent in den Einwegkunststofffonds einzahlen. Die Lenkungswirkung einer solchen Abgabenhöhe tendiert gegen Null und verhindert nicht, dass Einwegmüll auch zukünftig in der Umwelt landet. Auch wenn die Umlage der Kosten des Aufsammelns von Einweg-Müll auf die verursachenden Unternehmen richtig ist, darf dies nicht von Maßnahmen ablenken, die wirklich notwendig sind, um Einweg finanziell unattraktiv zu machen. Hierzu gehört die Einführung einer bundesweiten Abgabe auf Einweg-Becher, -Essensboxen und -Plastikflaschen von mindestens 20 Cent, wodurch ein wirklicher Anreiz zur Abfallvermeidung geschaffen wird. Die kommunale Einweg-Verpackungssteuer in Tübingen hat bereits eindrücklich bewiesen, dass Mehrweg auf diese Weise erfolgreich gefördert werden kann.“
Die DUH kritisiert zudem, dass im Einwegkunststofffondsgesetz keine Evaluierungspflicht für die Finanzierung von Umweltbildungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen festgelegt wurde und auch, dass Hersteller von Feuerwerkskörpern erst 3 Jahre später als alle anderen in den Fond einzahlen müssen.
Thomas Fischer, DUH-Leiter für Kreislaufwirtschaft: „Feuerwerk verursacht nicht nur Feinstaub, sondern vor allem auch jede Menge Müll. Dass Hersteller von Feuerwerkskörpern im Vergleich zu anderen Einweg-Plastikprodukten für ihren Müll erst drei Jahre später die kommunalen Entsorgungskosten tragen sollen, ist nicht nachvollziehbar. Für Plastikteile von Raketen und Batterien müssen genau dieselben Fristen gelten, wie für Einweg-Becher oder -Plastiktüten.“
Hintergrund:
Nach dem Entwurf für einen Einweg-Kunststofffonds sollen für die Entfernung bestimmter Einweg-Plastikartikel aus dem öffentlichen Raum künftig Hersteller finanziell aufkommen. Das soll beispielsweise für Coffee-To-Go-Becher, Einweg-Plastikessensboxen, Zigarettenfilter und bestimmte Verpackungen für Süßwaren gelten. Während der Corona-Pandemie hat sich die Vermüllung des öffentlichen Raums vor allem durch den gestiegenen Außer-Haus-Konsum von Speisen und Getränken weiter verschärft.
Link:
DUH-Stellungnahme zum Einwegkunststofffondsgesetz und zur Einwegkunststoffverordnung finden Sie am Ende dieser Seite als Download.
Kontakt:
Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin
0170 7686923, metz@duh.de
Thomas Fischer, Leiter Kreislaufwirtschaft
0151 18256692, fischer@duh.de
DUH-Newsroom:
030 2400867-20, presse@duh.de