Pressemitteilung
Eilantrag gegen den Fischotter-Abschuss: Deutsche Umwelthilfe erhöht den Druck in Oberfranken
Bayreuth, 25.4.2025: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat beim Verwaltungsgericht Bayreuth einen Eilantrag auf vorläufigen Rechtsschutz gegen den Abschuss des Fischotters in Oberfranken eingereicht. Konkret richtet sich der Eilantrag gegen die Festlegung der Abschussgebiete und des Abschusskontingents in Oberfranken. Bereits im März hatte die DUH diesbezüglich Klage erhoben. Das Eilverfahren soll eine sofortige Aussetzung der Allgemeinverfügung bis zum Hauptsacheverfahren durchsetzen. Nach Ansicht der Umweltschutzorganisation verstößt die Allgemeinverfügung in Oberfranken, wie auch die ihr zugrundeliegende Artenschutzrechtliche Ausnahmeverordnung der bayerischen Landesregierung, gegen das Arten-, Tierschutz-, Jagd- und EU-Recht. Die DUH fordert Ministerpräsident Markus Söder auf, die Abschussverordnung umgehend zurückzunehmen, die Flüsse im Freistaat konsequent in einen guten Zustand zu versetzen und wirksame Maßnahmen für die Stärkung einer nachhaltigen regionalen Teichwirtschaft zu implementieren.
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Die bayerische Landesregierung macht den Fischotter seit Jahren systematisch zum Sündenbock für Probleme in der regionalen Teichwirtschaft. Weil andere Fischotter freiwerdende Reviere nachbesetzen, werden schnell Rufe nach noch höheren Abschusskontingenten oder gar nach fischotterfreien Gebieten laut, was einer regionalen Ausrottung gleichkommt. Das werden wir in Oberfranken mit unserer Klage und unserem Eilantrag stoppen. Statt dem Griff zum Gewehr braucht es ein umfassendes Programm zur Stärkung der nachhaltigen Teichwirtschaft, das sowohl wirksame Maßnahmen für die Ko-Existenz mit geschützten Arten als auch Unterstützung für weitere Herausforderungen der traditionellen Karpfenzucht umfasst. Zudem braucht es ein Renaturierungsprogramm für Bayerns Flüsse, das dem Fischotter ein ausreichendes Nahrungsangebot in seinem natürlichen Lebensraum verschafft und den Anreiz für das Aufsuchen von Teichen herabsetzt. Markus Söder und die bayerische Landesregierung müssen endlich aufhören, Teichwirtschaft und Artenschutz gegeneinander auszuspielen. Auch die landesweit gültige bayerische Abschussverordnung werden wir zur Not vor Gericht stoppen – wie schon mit unserer Klage vor zwei Jahren.“
Lisa Hörtzsch, Baumann Rechtsanwälte: „Die angegriffene Allgemeinverfügung ist rechtswidrig, da sie zentrale Anforderungen des Bundesnaturschutzgesetzes sowie der FFH-Richtlinie verletzt. Insbesondere fehlt eine belastbare Prüfung der Auswirkungen auf den Erhaltungszustand der lokalen Fischotterpopulation und der kontinentalen biogeografischen Region – ein zwingendes Kriterium für die Ausnahmeerteilung. Die pauschale Festlegung von Entnahmegebieten und -mengen per Allgemeinverfügung entspricht somit nicht den rechtlichen Vorgaben.“
Hintergrund:
Seit dem 14. Februar können in Oberfranken Tötungsanträge für den Fischotter gestellt werden. Die Konflikte zwischen Teichwirtschaft und Fischotter sind nach Ansicht der DUH vor allem das Produkt einer weitaus komplexeren Problemlage. Die regionale Teichwirtschaft kämpft mit billigen Konkurrenzprodukten aus dem europäischen Ausland, den Folgen der Klimakrise und bräuchte mehr finanzielle Unterstützung seitens der Landesregierung. Eine präventive Zahlung wie das Otter-Bonus-Modell, das in Sachsen gut angenommen wurde, kann in Kombination mit nachträglichen Schadenausgleichzahlungen zur Existenzsicherung der Teichwirtschaften beitragen.
Gleichzeitig leidet der Fischotter unter dem schlechten Fließgewässerzustand in Bayern und findet derzeit oftmals nur in Teichgebieten genug Nahrung. Neben der notwendigen Renaturierung der natürlichen Gewässer könnten Betriebsanpassungen hin zu einer extensiven Teichbewirtschaftung, die Einrichtung von Ablenkteichen und Elektrozäune sofort wirksame Maßnahmen sein, um Fischotter und Teichwirtschaft gleichermaßen zu schützen. Um Hindernisse abzubauen und lokal angepasste Maßnahmen zu entwickeln, etwa auch da, wo Elektrozäune nicht möglich sind, sind Pilotprojekte wichtig, in denen Betriebe verschiedene Ansätze ohne wirtschaftliches Risiko testen und auswerten können. Der Fischotter ist nach langer Abwesenheit aufgrund von Jagd und Zerstörung seines Lebensraums gerade erst wieder dabei, an die Gewässer im Südosten Deutschlands zurückzukehren. Dabei drohen ihm im Straßenverkehr, durch Verschmutzung und Nahrungsmangel zahlreiche Gefahren. Nach Bundesnaturschutzgesetz ist er streng geschützt.
Link:
Mehr Informationen zum Fischotter: https://www.duh.de/informieren/naturschutz/fischotterschutz/
Kontakt:
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer DUH
0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de
Lisa Hörtzsch, Baumann Rechtsanwälte
0341 149697-60, hoertzsch@baumann-rechtsanwaelte.de
DUH-Newsroom:
030 2400867-20, presse@duh.de