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Pressemitteilung

DUH und BUND klagen gegen Bebauungsplan für Kohlekraftwerk in Brunsbüttel

Berlin/Kiel/Brunsbüttel, Freitag, 07.05.2010

Deutsche Umwelthilfe, BUND und Privatperson reichen Klageantrag gegen Bebauungsplan für Steinkohlekraftwerk an der Elbe ein – Plan verstößt gegen europäische und nationale Umwelt- und Gesundheitsschutzvorgaben – Realisierung des Kohlekraftwerks energie- und klimapolitisch unverantwortlich und baurechtlich höchst zweifelhaft

: Die Deutsche Umwelthilfe e.V (DUH) und der Landesverband Schleswig-Holstein des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) sowie ein Anwohner aus Brunsbüttel haben als Klagegemeinschaft heute beim Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein den Antrag auf Normenkontrolle gegen den Bebauungsplan Nr. 55 „Kohlekraftwerk nördlich des Elbehafens“ der Stadt Brunsbüttel eingereicht. Der Bebauungsplan soll die Grundlage für die Ansiedlung des geplanten Steinkohlekraftwerks von GDF SUEZ auf dem Gelände nördlich des Elbehafens sein. Mit dem Normenkontrollantrag wird die planungsrechtliche Grundlage für das 800 MW-Kraftwerk angegriffen.

Vertreten wird die Klagegemeinschaft von dem Berliner Rechtsanwalt Peter Kremer und der Hamburger Rechtsanwältin Roda Verheyen, die auch schon in den Genehmigungsverfahren zu den Kohlekraftwerken von GDF SUEZ und SüdWestStrom in Brunsbüttel tätig sind. Der Klageantrag stützt sich auf eine lange Liste von Fehlern und Mängeln im Bebauungsplan:

Die Lärm-Grenzwerte werden überschritten. Bei dem benachbarten Gebiet Brunsbüttel-Süd handelt es sich nach Auffassung der Kläger nicht um ein Gewerbegebiet und auch nicht um ein Mischgebiet, wie die Stadt behauptet, sondern um ein allgemeines oder reines Wohngebiet. Damit gelten sehr viel schärfere Grenzwerte, die von dem Kohlekraftwerk keinesfalls eingehalten werden. Dies betrifft insbesondere den Lärm. Selbst wenn es bei der planungsrechtlichen Einordnung von Brunsbüttel-Süd als Mischgebiet bleiben sollte, ist die Lärmberechnung in den Planungsunterlagen fehlerhaft. Unabhängig vom Gebietscharakter wird es zu einer Überschreitung von Lärm-Grenzwerten kommen.

Gleiches gilt für die Feinstaub-Grenzwerte. Auch hier liegen keine belastbaren Untersuchungen vor, wonach die Feinstaub-Grenzwerte künftig eingehalten werden können. Vielmehr würde es mit der Inbetriebnahme des Kraftwerks zu einer Überschreitung der zulässigen Grenzwerte kommen. Dies ist aus Sicht der Kläger besonders gravierend, da mit Feinstaub bekanntermaßen erhebliche Gesundheitsgefährdungen insbesondere für Kinder und ältere Menschen verbunden sind.

Die Stadt Brunsbüttel hat nach Ansicht der Kläger keine Konsequenzen aus dem sog. „Datteln-Urteil“ gezogen. In der Entscheidung zu dem E.ON-Kraftwerk in Datteln, mit dem der entsprechende Bebauungsplan in Nordrhein-Westfalen aufgehoben wurde, wird auf das unzulässige Nebeneinander eines sog. Störfallbetriebs mit benachbarter Wohnbebauung abgestellt. Nach Ansicht der Kläger muss ein Mindestabstand von 1.500 m eingehalten werden. Der tatsächliche Abstand beträgt in Brunsbüttel aber nur rund 400 m.

Seitens der Umweltverbände wird in erster Linie die Beeinträchtigung von europarechtlich geschützten Schutzgebieten und Tier- und Pflanzenarten geltend gemacht.

Einer der Hauptfehler in der Planung der Stadt liegt darin, dass die Auswirkungen der Kühlwasserentnahme und -wiedereinleitung in die Elbe in dem Bebauungsplan-Verfahren nicht berücksichtigt wurden“, betont Jürgen Quentin, Umweltjurist bei der DUH. „Der Betrieb des Kraftwerks hat erhebliche Auswirkungen auf seltene und vom Aussterben bedrohte Fischarten, aber auch auf Speisefische wie Aal und Stint, die die Existenzgrundlage für die Elbfischer sind“, so Quentin.

Gravierende Auswirkungen des Kraftwerks lässt die Stadt in dem Plan außer Acht, obwohl neue Rechtsvorgaben der EU für Gewässer und Lebewesen ein Verschlechterungsverbot der Quecksilberbelastung zwingend vorsehen. Untersuchungen zeigen, dass der Quecksilbergehalt in Fischen der Elbe schon heute ein Vielfaches über den Grenzwerten liegt. „Jeglicher zusätzliche Schwermetalleintrag in die Elbe verstößt gegen europäisches Recht und ist folglich unzulässig“, sagt Quentin. Die Auswirkungen des Quecksilbereintrags ist auch einer der Hauptkritikpunkte im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren. Weder GDF SUEZ noch die Behörden haben hierauf bisher zufriedenstellende Antworten gefunden.

BUND-Landesgeschäftsführer Hans-Jörg Lüth weist darauf hin, dass von dem Steinkohlekraftwerk erhebliche Mengen Stickstoff ausgestoßen werden, die in benachbarten FFH-Gebieten empfindliche Pflanzen zerstören werden. „Diese Pflanzengesellschaften stehen unter dem höchsten europäischen Schutz. Wegen der gravierenden Beeinträchtigungen ist der Kraftwerksbau unverantwortlich und von vornherein unzulässig“, sagt Lüth. Auch seltene Zugvögel und Fledermäuse würden mit dem Bau des Kraftwerks massiv beeinträchtigt.

Der Bebauungsplan leidet auch an zahlreichen formellen Fehlern. Besonders gravierend ist, dass der Plan hinsichtlich der Umweltauswirkungen des Steinkohlekraftwerks nur allgemeine Aussagen enthält und bezüglich der konkreten Beeinträchtigungen auf das nachfolgende immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren für das Steinkohlekraftwerk verweist. Dass dies unzulässig ist, wurde im Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster zum Kohlekraftwerk Datteln festgestellt.

Auch energie- und klimapolitisch ist der Kraftwerkbau unverantwortlich. „Mehr als die Hälfte der eingesetzten Energie geht ungenutzt in die Elbe und belastet dort das Ökosystem. Stattdessen könnten zehntausende Haushalte in der Region mit der anfallenden Wärme versorgt werden“, stellt Lüth fest. „Wer heute noch Kohlekraftwerke baut, behindert über Jahrzehnte die dringend notwendige Energiewende hin zu einer 100%igen Versorgung mit Erneuerbaren Energien. Dazu gibt es keine Alternativen.“

Die Kraftwerksplanungen in Brunsbüttel stoßen auf massiven Widerstand vor Ort, weshalb die Bürgerinitiative Gesundheit und Klimaschutz Unterelbe/Brunsbüttel den Klageantrag ausdrücklich begrüßt. „Wir akzeptieren nicht, wie die Stadt mit uns Bürgern umgeht. Wir kämpfen mit aller Entschiedenheit gegen alle hier geplanten Kohleblöcke. Die Marsch um Brunsbüttel ist eine äußerst fruchtbare und landwirtschaftlich geprägte Region. Wir können es uns nicht leisten, dass neben Millionen Tonnen CO2 auch noch riesige Mengen an Schwermetallen Jahr für Jahr wie ein Leichentuch über die Landschaft ausgebreitet werden, in den Nahrungskreislauf gelangen und Mensch und Umwelt krank machen,“ sagt BI-Sprecher Stephan Klose.

DUH und BUND rechnen mit einer Verfahrensdauer von einem Jahr. Sollte das Oberverwaltungsgericht in Schleswig der Argumentation der Kläger folgen, würde die planungsrechtliche Grundlage für das beantragte Kohlekraftwerk entfallen. Falls für das Kohlekraftwerk vor der Entscheidung über den Normenkontrollantrag erste Genehmigungen erteilt werden, müssen diese nachträglich wieder aufgehoben werden.

Die Stadt Brunsbüttel geht in diesem Verfahren ein erhebliches Haftungsrisiko ein. Bereits im Vorfeld des Beschlusses über den Bebauungsplan wurde die Stadt in einem Rechtsgutachten darauf hingewiesen. Sie hielt trotzdem an der Planung fest. Jetzt wird das Gericht entscheiden, ob in Brunsbüttel ein zweites „Planungschaos Datteln“ entsteht.


Für Rückfragen:

Jürgen Quentin, Deutsche Umwelthilfe e.V., Hackescher Markt 4, 10178 Berlin
Mobil: 0151/14563676, Tel.: 030/2400867-95, E-Mail: quentin@duh.de

Hans-Jörg Lüth, Geschäftsführer BUND Landesverband Schleswig-Holstein e.V.,
Lerchenstraße 22, 24103 Kiel
Tel.: 0431/66060-20, E-Mail: hans-joerg.lueth@bund-sh.de

Peter Kremer, Rechtsanwalt, Heinrich-Roller-Straße 19, 10405 Berlin
Tel.: 030/28876783, E-Mail: rechtsanwalt@peter-kremer.de

Dr. Gerd Rosenkranz, Leiter Politik und Presse, Deutsche Umwelthilfe e.V.
Hackescher Markt 4, 10178 Berlin
Mobil: 0171/5660577, Tel.: 030/2400867-21, E-Mail: rosenkranz@duh.de

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