Pressemitteilung
DUH startet Petition: Bundesregierung muss CO2-Preis für Gebäudewärme sozial gerecht und klimaschutzwirksam gestalten
Berlin, 21.4.2021: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) fordert die Bundesregierung auf, die Heizkosten- und die Betriebskostenverordnung so abzuändern, dass der CO2-Preis für Gebäudewärme zu 100 Prozent von den Vermieterinnen und Vermieter getragen wird. Nur damit kann der CO2-Preis sozial gerecht sein und seine für den Klimaschutz so wichtige Lenkungswirkung voll entfalten. Um dieser Forderung Nachdruck zu verleihen, hat die DUH gemeinsam mit Ingo Sens, Vorstand des Rostocker Mietervereins, eine Petition gestartet.
Die Bundesregierung schiebt derzeit die notwendigen Änderungen bei der CO2-Bepreisung auf Kosten der Mieterinnen und Mieter und des Klimas auf die lange Bank. Mieterinnen und Mieter müssen weiterhin alleine den CO2-Preis für das Heizen tragen – eine Anreizwirkung bei Vermieterinnen und Vermietern in klimaschonende Heizungssysteme oder in energetische Sanierungen zu investieren, wird damit vollkommen verfehlt.
Dazu Barbara Metz, Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin der DUH: „Mit der aktuellen Regelung zum CO2-Preis versagt die Bundesregierung sowohl in Sachen Klimaschutz als auch bei der sozialen Frage. Dies ist insbesondere Bundesbauminister Horst Seehofer anzulasten, aber auch Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier darf hier nicht länger blockieren. Nur wenn Eigentümer den vollen CO2-Preis tragen, kann dieses Instrument auch Anreize für Investitionen in energetische Sanierung und CO2-arme Heizsysteme setzen. Eine Änderung der Umlage ist unmittelbar und einfach durch geringfügige Anpassungen in der Heizkosten- und der Betriebskostenverordnung umsetzbar. Doch Horst Seehofer drückt sich vor seiner sozial- und klimapolitischen Verantwortung.“
Die DUH und Petitionsstarter Ingo Sens kritisieren, dass der CO2-Preis einkommensschwache Haushalte besonders stark trifft. Daten des Ökoinstituts zeigen, dass einkommensstärkere Haushalte dreimal so viel Energie verbrauchen im Vergleich zu Haushalten mit niedrigen Einkommen, da dort deutlich energiesparender gelebt wird. Trotzdem müssen sie circa 4 Prozent ihres Einkommens für Heizenergie aufwenden. Bei einkommensstarken Haushalten sind es nur 1,5 Prozent. Nach Berechnungen auf Grundlage des Heizspiegels wird sich der CO2-Preis für eine durchschnittliche 70qm-Wohnung in einem Mehrfamilienhaus bis zum Jahr 2025 bei einer Ölheizung um 185 Euro, bei Erdgas um 140 Euro und bei Fernwärme um 95 Euro pro Jahr erhöhen. Zahlen müssen derzeit alleine die Mieterinnen und Mieter.
Petitionsstarter Ingo Sens ergänzt: „Wohnen in Deutschland ist zu teuer, speziell durch die ständige Erhöhung der Nebenkosten. In diesem Zusammenhang werde ich, wie viele andere in Deutschland, auch den seit 2021 fälligen CO2-Preis einseitig tragen müssen. Dabei finde ich grundsätzlich die Bepreisung von CO2 eine gute Idee, die Ausführung aber hat einen gravierenden Systemfehler, den vor allem Bundesminister Seehofer zu verantworten hat.
Eine 50:50 Teilung der Kosten zwischen Mietenden und Vermietenden lehnen DUH und Ingo Sens ab. Mieterinnen und Mieter haben bereits über die verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung genügend Anreize für energiesparendes Verhalten. Auch reicht die Aufteilung nicht aus, um einkommensschwache und von Energiearmut betroffene Haushalte zu entlasten.
Links:
- Zur Petition: https://www.change.org/stoppt-Umlage-des-Co2-Preises-auf-Mieter
- Den Mythencheck zum CO2-Preis und das 10-Punkte-Sofortprogramm für sozialverträgliche Gestaltung der energetischen Sanierung und mehr Klimaschutz in Gebäuden finden Sie am Ende dieser Seite.
Kontakt:
Barbara Metz, Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin
030 2400867-74, 0170 7686923, metz@duh.de
DUH-Pressestelle:
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030 2400867-20, presse@duh.de