Pressemitteilung
Dramatisch schlechte Sammelmenge von Elektroschrott: Deutsche Umwelthilfe fordert einfachere Rückgabemöglichkeiten und verpflichtende Sammelziele für Hersteller
Berlin, 23.2.2024: Die korrekte Entsorgung von Elektroschrott wird in Deutschland zu einem immer größeren Problem. Dies belegen die neuen vorläufigen Zahlen des Statistischen Bundesamtes. Im gesamten Bundesgebiet wurden 2022 nur 901.100 Tonnen Elektroschrott gesammelt. Das sind 105.300 Tonnen weniger als im Jahr zuvor. Das entspricht einer Sammelquote von nur 32 Prozent des Elektroschrotts, obwohl 65 Prozent gesetzlich vorgeschrieben sind. Damit sinkt die Sammelquote für Elektroschrott im Vergleich zur letztjährigen katastrophal schlechten Sammelquote von nur 39 um weitere 7 Prozentpunkte. Deutschland verpasst die Sammelquote damit im fünften Jahr in Folge. Die sinkenden Elektroschrottmengen sind alarmierend, weil gleichzeitig die Mengen an neuen Elektrogeräten auf 3,2 Millionen Tonnen in 2022 angewachsen ist. Damit hat sich die Menge verkaufter Neugeräte innerhalb der letzten 10 Jahre verdoppelt.
Dazu Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der Deutschen Umwelthilfe (DUH): „Bei der Entsorgung von Elektrogeräten läuft etwas gewaltig schief. Dies belegt der Rückgang der Sammelmenge von Elektroschrott um mehr als 100.000 Tonnen in nur einem Jahr, bei gleichzeitig drastisch ansteigenden Verkaufsmengen. Elektrogeräte enthalten nicht nur wertvolle Rohstoffe, sondern auch Schwermetalle, Flammschutzmittel und Weichmacher, die unbedingt sachgerecht behandelt werden müssen. Bundesumweltministerin Lemke darf nicht weiter tatenlos zusehen, wie in Deutschland bereits zum fünften Mal in Folge die gesetzliche Sammelquote deutlich unterschritten wird. Für die in Kürze anstehende Novelle des Elektrogesetzes muss sie verbindliche Sammelziele für Hersteller und mehr verbraucherfreundliche Rückgabemöglichkeiten im Handel festlegen. Zudem sollten durch die Einführung einer verbindlichen Wiederverwendungsquote mehr funktionsfähige Geräte aufbereitet und einer erneuten Nutzung zugeführt werden.“
Nach EU-Recht müsste jede Verkaufsstelle von Elektrogeräten ähnliche Altgeräte kostenlos zurücknehmen. In Deutschland wird die Geräterücknahme jedoch eingeschränkt. Geräte wie Handys oder Mixer, mit einer geringeren Kantenlänge als 25 cm, müssen von größeren Händlern kostenlos und ohne den Kauf eines Neugerätes zurückgenommen werden. Wenn ein Neugerät mit einer Kantenlänge größer als 25 cm, wie eine Mikrowelle oder ein Kühlschrank, gekauft wird, muss ein Altgerät mit ähnlicher Funktion kostenlos zurückgenommen werden.
Die DUH fordert jedoch, dass alle Händler von Elektrogeräten unabhängig von der Verkaufsfläche grundsätzlich dazu verpflichtet werden sollten, ähnliche Altgeräte kostenlos bei einem Neukauf zurückzunehmen. Zudem sollten alle Händler mit einer Gesamtverkaufsfläche von mehr als 100 Quadratmetern dazu verpflichtet werden, Elektrogeräte mit einer Kantenlänger von weniger als 50 cm kostenlos ohne einen Neukauf zurückzunehmen.
Problematisch ist auch die Ausgestaltung der gesetzlichen Informationspflichten zur Rücknahme von Elektroschrott. Konkrete Anforderungen, wie die Verbraucherinformation über bereitgestellte Rückgabemöglichkeiten ausgestaltet werden muss, gibt es im Elektrogesetz nicht. Das führt oft zu einer praxisuntauglichen und schlecht wahrnehmbaren Kommunikation, sodass viele Verbraucherinnen und Verbraucher gar nicht wissen, dass kleine Elektroaltgeräte auch in Supermärkten zurückgegeben werden können.
Thomas Fischer, DUH Leiter für Kreislaufwirtschaft: „Bislang gibt es für Elektroschrott nur eine allgemeine Gesamtsammelquote von 65 Prozent für ganz Deutschland, sodass die einzelnen Hersteller sich ihrer Verantwortung für die sachgerechte Erfassung und Entsorgung der Altgeräte leicht entziehen können. Solange sie weder Angaben zu der von ihnen zurückgenommenen Menge alter Elektrogeräte machen, noch Konsequenzen bei einer niedrigen Sammelmenge befürchten müssen, ist es kein Wunder, dass die Sammelquoten weiter sinken. Nur wenn alle Hersteller die gesetzliche Sammelquote erfüllen und ihre Ergebnisse veröffentlichen müssen, bekommen wir das immense Umweltproblem durch unsachgemäß entsorgten Elektroschrott in den Griff.“
Dass von den gesammelten Altgeräten nur 1,7 Prozent für eine Wiederverwendung aufbereitet werden, ist laut DUH ein weiteres Armutszeugnis. Allein das Aufbereiten eines Laptops spart 181 Kilogramm Primärressourcen und umgerechnet 154 Kilogramm klimaschädliche CO2-Emissionen ein. Die DUH fordert daher von Umweltministerin Steffi Lemke eine verbindliche Quote für die Vorbereitung zur Wiederverwendung, nach dem Vorbild von Spanien oder Belgien. Für Deutschland sollten mindestens 15 Prozent der gesammelten Elektroaltgeräte in die Wiederverwendung gebracht werden.
Links:
- DUH-Webseite mit Positionspapier zum Elektrogesetz sowie weiteren Informationen zum Thema Elektrogeräte: https://www.duh.de/themen/recycling/elektrogeraete/
- Aktuelle DUH Testergebnisse zur Elektroaltgeräte-Rücknahme bei Supermärkten und Online-Handel: https://www.duh.de/elektro-rueckgabe/
Kontakt:
Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin
0170 7686923, metz@duh.de
Thomas Fischer, Leiter Kreislaufwirtschaft
0151 18256692, fischer@duh.de
DUH-Newsroom:
030 2400867-20, presse@duh.de