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Pressemitteilung

Deutscher Mieterbund und Deutsche Umwelthilfe fordern: CO2-Preis für klimaschädliche Heizungen muss zu 100 Prozent von Vermietern getragen werden

Mittwoch, 11.11.2020 Dateien: 1

• Bundesregierung schiebt Regelung auf die lange Bank, die Mieterinnen und Mieter bei der CO2-Bepreisung entlastet

• Einkommensschwache Haushalte, die durch die Corona Pandemie noch stärker unter finanziellem Druck stehen, dürfen keinesfalls weiter belastet werden

• Wenn Mieter vollen CO2-Preis für klimaschädliche Heizungen in schlecht sanierten Gebäuden tragen müssen, verliert das Instrument seine Lenkungswirkung

© tektur / Fotolia

Berlin, 12.11.2020: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und der Deutscher Mieterbund (DMB) fordern, dass der ab 01.01.2021 geltende CO2-Preis für Heizungen vollständig von den Vermietern getragen wird. Bisher sieht die Regelung vor, dass die Kosten zu 100 Prozent auf Mieterinnen und Mieter umgelegt werden können. Damit würden zum einen einkommensschwache Haushalte noch stärker belastet. Zum anderen kann das klimapolitisch sinnvolle Instrument der CO2-Bepreisung seine Wirkung nicht entfalten. Denn es setzt nicht da an, wo die Entscheidungen für oder gegen eine klimafreundliche Heiztechnologie gefällt werden – und zwar bei den Vermietern. Bislang liegt lediglich ein Vorschlag vor, der eine 50:50-Aufteilung zwischen Vermietern und Mietern vorsieht. Eine Änderung der Umlagefähigkeit ist unmittelbar und einfach durch geringfügige Anpassungen in der Heizkosten- und der Betriebskostenverordnung umsetzbar und sollte umgehend vorgenommen werden.

Dazu erklärt Barbara Metz, Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin der DUH: „Die Bundesregierung muss endlich ihrer sozial- und klimapolitischen Verantwortung gerecht werden und ein Konzept für einen sozialverträglichen CO2-Preis vorlegen. Mieterhaushalte haben keinen Einfluss auf den energetischen Zustand des Gebäudes oder die Wahl des Heizungssystems. Wenn sie den CO2-Preis zahlen müssen, wird im Gebäudesektor keine Lenkungswirkung erzielt. Das konterkariert die Klimaziele im Gebäudesektor. Nur wenn Eigentümer den vollen CO2-Preis tragen, kann dieser auch Anreize für Investitionen in energetische Sanierung und CO2-arme Heizsysteme setzen.

Der CO2-Preis droht einkommensschwache Mieterhaushalte überproportional zu belasten“ warnt Melanie Weber-Moritz, Bundesdirektorin des DMB: „Diese wohnen häufiger in energetisch schlechteren Gebäuden und leiden bereits heute unter hohen Heizkosten. Sie haben kaum Spielraum durch Verhaltensänderungen den CO2-Preis auszugleichen. Die Mehrkosten können bereits im nächsten Jahr in einer durchschnittlichen Wohnung 25 bis 125 Euro betragen. Gerade in den Städten und Ballungszentren sind die Belastungsgrenzen der Mieterinnen und Mieter erreicht, beziehungsweise in den unteren Einkommensgruppen bereits deutlich überschritten.

Die Verbände rufen die Bundesregierung dazu auf, insbesondere im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie jegliche Kostensteigerung für einkommensschwache Mieterhaushalte zu vermeiden und die Mieterinnen und Mieter vollständig von der CO2-Bepreisung zu entlasten.

Hintergrund:

Um soziale Härten durch steigende Heizkosten im Rahmen der CO2-Bepreisung zu vermeiden, hat die Bundesregierung im Klimaschutzprogramm 2030 angekündigt, Änderungen im Mietrecht zu prüfen. Diese sehen eine begrenzte Umlagefähigkeit der CO2-Bepreisung auf Mieterinnen und Mieter vor, die gleichzeitig Anreize bei Vermieterinnen und Vermietern setzt, in klimaschonende Heizungssysteme bzw. energetische Sanierungen zu investieren.

Berechnungen durch CO2-online im Rahmen des Heizspiegels zeigen, dass ab 2021 für eine durchschnittliche Wohnung mit Mehrkosten von 25 bis 125 Euro pro Jahr zu rechnen ist.  Schon jetzt sind die Heizkosten in einem energetisch schlechteren Haus im Schnitt mehr als doppelt so hoch wie in einem sanierten Haus. Die CO2-Bepreisung vergrößert diese Schere deutlich auf Kosten derjenigen Mieterinnen und Mieter, die sich keine Wohnung in einem ökologischen Haus mit klimafreundlicher Heizanlage leisten können. Die geplanten Rückerstattungsmechanismen adressieren diese Gruppe nur ungenügend, da zum Beispiel nicht per se alle Mieter und Mieterinnen in energetisch schlechten Gebäuden von einer gestiegenen Pendlerpauschale profitieren oder Wohngeld mit CO2-Zuschuss beziehen. Die geplante Begrenzung der EEG-Umlage reicht nicht aus, um die gestiegenen Heizkosten abzufedern.

DMB und DUH führen gemeinsam das vom Bundesumweltministerium (BMU) im Rahmen der Klimaschutzinitiative geförderte Projekt „Klimaschutz trifft Mieterschutz – Wege zu einer sozialverträglichen Gebäudesanierung“ durch. Damit wollen DUH und DMB aufzeigen, unter welchen Bedingungen sozialverträgliche Gebäudesanierungen in der Breite umsetzbar sind. Ziel ist es die Öffentlichkeit und insbesondere Vermieter und Vermieterinnen, Politik und Journalisten und Journalistinnen dafür zu sensibilisieren, dass Klimaschutz und soziale Fragen zusammen adressiert werden müssen.

Links:

Den 10-Punkte-Sofortprogramm für sozialverträgliche Gestaltung der energetischen Sanierung und mehr Klimaschutz in Gebäuden finden Sie am Ende der Seite als Download.

Kontakt:

Barbara Metz, Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin der Deutschen Umwelthilfe
030 2400867-74, 0170 7686923, metz@duh.de 

DUH-Pressestelle

Matthias Walter, Marlen Bachmann, Thomas Grafe
030 2400867-20, presse@duh.de

DMB-Pressestelle

Dr. Jutta Hartmann
030 22323-35, info@mieterbund.de


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