Pressemitteilung
Deutsche Umwelthilfe zur EU-Verordnung gegen importierte Entwaldung: „Ein historischer Tag für den Wald- und Klimaschutz"
Brüssel/Berlin, 16.5.2023: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) begrüßt die heutige Verabschiedung der EU-Verordnung gegen Entwaldung als wichtigen Meilenstein für den Klima- und Artenschutz. Mit Inkrafttreten des Gesetztes werden alle Unternehmen rechtlich dazu verpflichtet, Entwaldung beim Import von Rohstoffen und entsprechenden Produkten in die EU auszuschließen. Zu den betroffenen Rohstoffen und Produkten zählen Palmöl, Soja, Kaffee, Kakao, Kautschuk und Rinderprodukte. Die heutige Abstimmung des EU-Rats kommentiert Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH:
„Heute ist ein historischer Tag für den internationalen Wald- und Klimaschutz! Wir freuen uns, dass die EU-Verordnung gegen Entwaldung auch auf unseren Druck hin endlich Wirklichkeit wird. Weltweit gibt es damit erstmals ein Gesetz, das die Einfuhr von Produkten verbietet, die mit der Abholzung von Wäldern in Verbindung stehen. Dieses war längst überfällig, denn noch immer gehen mehr als 16 Prozent der Entwaldung in den Tropen auf unseren Konsum in der EU zurück. Sobald die Verordnung in wenigen Wochen formal in Kraft tritt, ist endlich Schluss mit den freiwilligen Unternehmensinitiativen, die zu nichts führen. Stattdessen müssen Unternehmen mit dazu beitragen, dass die illegale und legale Entwaldung weltweit eingedämmt wird. Zudem müssen sie sich an die geltenden nationalen Land-, Arbeits- und Menschenrechte halten und die Rohstoffe bis zur Anbaufläche zurückverfolgen können. Damit aus dem Gesetz kein zahnloser Papiertiger wird, muss die Bundesregierung jetzt sicherstellen, dass die Verordnung mit ausreichend Personal und vor allem Priorität durchgesetzt wird. Dazu gehört, dass sich Fehler wie bei der Umsetzung der EU-Holzhandelsverordnung nicht wiederholen und Rohstoffe mit Entwaldungsrisiko nicht über Umwege doch in unseren Ladenregalen landen. Wir fordern Bundesminister Cem Özdemir deshalb auf, für ausreichend risikobasierte Kontrollen und wirksame Sanktionen zu sorgen. Nur dann kann die Verordnung ihre Wirkung entfalten und können Produkte aus Entwaldung und Landraub effektiv aus den Lieferketten der Unternehmen ausgeschlossen werden.“
Die DUH sieht bereits dringenden Nachbesserungsbedarf: Mit der jetzigen Limitierung auf Wälder bleibt ein Großteil der Naturzerstörung für den EU-Konsum unberücksichtigt. Damit kann sich die Situation in bewaldeten Savannen und Buschlandgebieten wie dem brasilianischen Cerrado weiter verschlechtern, da Unternehmen jetzt von geschützten Waldgebieten auf diese ungeschützten Gebiete ausweichen können. Die EU muss in der für nächstes Jahr geplanten Überarbeitung daher dafür sorgen, dass diese und andere ebenfalls unverzichtbaren Ökosysteme, wie Feuchtgebiete, zukünftig ebenfalls geschützt werden.
Kontakt:
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer
0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de
DUH-Newsroom:
030 2400867-20, presse@duh.de