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Pressemitteilung

Deutsche Umwelthilfe zum Entwurf des Kreislaufwirtschaftsgesetzes: Vertane Chance statt echtem Fortschritt

Freitag, 13.09.2019 Dateien: 1

Entwurf zur Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes geht kaum über die Umsetzung schwacher europarechtlicher Regelungen hinaus – Unnötige Vernichtung neuwertiger Waren wird nicht, wie von Umweltministerin Schulze angekündigt, beendet – DUH fordert Abfallvermeidungsziel und Quote zum Einsatz von Recyclingmaterialien – Recyclingziele für Siedlungsabfälle müssen erhöht werden – Bundesländer sollten verpflichtet werden, Daten über den Vollzug zu veröffentlichen

© Fiedels/Fotolia

Berlin, 13.9.2019: Nach Einschätzung der Deutschen Umwelthilfe (DUH) vergibt Bundesumweltministerin Svenja Schulze mit dem aktuellen Entwurf zur Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes die Chance, Abfallvermeidung und ein ambitioniertes Recycling wirklich voranzubringen. Das ist deshalb besonders bedenklich, weil durch die konsequente Vermeidung unnötiger Abfälle, durch die Wiederverwendung von Verpackungen und Produkten sowie den Einsatz von Sekundärrohstoffen Millionen Tonnen des Klimagases CO2 eingespart werden könnten. Klimaentlastungspotentiale dürfen nicht ungenutzt bleiben, denn zur Erreichung der Klimaschutzziele der Bundesregierung ist jeder Beitrag dringend notwendig.

Der Umwelt- und Verbraucherschutzverband kritisiert, dass ein dringend benötigtes Abfallvermeidungsziel gegen die immer größer werdenden Müllmengen nicht festgelegt wurde. Anders als von der Bundesumweltministerin im Juni 2019 angekündigt, wird der vorgelegte Entwurf des Kreislaufwirtschaftsgesetzes auch die unnötige Vernichtung neuwertiger Waren nicht beenden. Der Entwurf enthält lediglich die Option hierzu eine Verordnung zu erlassen, lässt aber alles offen. Die outputbasierte Recyclingquote für Siedlungsabfälle von nur 65 Prozent bis 2035 ist ambitionslos und kann viel schneller erreicht werden. Um den Einsatz von Recyclingmaterial endlich voran zu bringen, wäre zudem die Festlegung von Mindesteinsatzquoten notwendig.

Es wird viel über Abfallvermeidung und Recycling gesprochen, aber in den rechtlichen Regelungen findet sich das nicht wieder. Der Entwurf des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ist nicht progressiv und findet keine klaren Antworten auf immer größer werdende Abfallmengen, immer schnelllebigeren Konsum und einen zu geringen Einsatz von Sekundärrohstoffen. Unter dem ehemaligen Umweltminister Klaus Töpfer wurden in Deutschland europaweit Standards zur Nachahmung gesetzt. Heute hingegen wird die Umsetzung europarechtlicher Regelungen, und damit des kleinsten gemeinsamen Nenners aller EU-Mitgliedsstaaten, als Erfolg verkauft. Wenn Deutschland in Europa wieder vorangehen will, dann brauchen wir im Kreislaufwirtschaftsgesetz ein Abfallvermeidungsziel, ambitionierte Recyclingquoten und die Festlegung von Mindesteinsatzquoten für Recyclingmaterialien“, sagt die Stellvertretende DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz.

Das Prinzip der Abfallvermeidung wird in Deutschland bislang kaum umgesetzt. Ein Grund dafür sind fehlende Ziele zur Vermeidung unnötiger Abfälle. Deshalb sollten Restabfall und Sperrmüll durch eine verbindliche Zielsetzung von aktuell 188 Kilogramm auf 140 Kilogramm pro Einwohner und Jahr bis 2025 und 90 Kilogramm bis 2030 reduziert werden. Lebensmittelabfälle sollten von aktuell 220 Kilogramm pro Einwohner und Jahr bis 2030 halbiert werden.

Nach Einschätzung der DUH wird das stoffliche Potential von Siedlungsabfällen nicht ausreichend genutzt. Deshalb ist eine Erhöhung der Recyclingquote für Siedlungsabfälle auf 65 Prozent bis 2025 und 85 Prozent bis 2030 notwendig.

Wenn Recyclingmaterialien Primärrohstoffe ersetzen, werden die negativen Umweltauswirkungen für deren Herstellung vermieden. Um den Einsatz von Rezyklaten zu fördern, ist daher die Vorgabe einer Quote notwendig. Hierzu wäre ein gestuftes Vorgehen geeignet: 20 Prozent bis 2020, 30 Prozent bis 2023, 40 Prozent bis 2025. Die Quote sollte sich dabei immer auf Post-Consumer-Rezyklate beziehen.

Die sinnlose Zerstörung funktionsfähiger Waren muss aus Gründen des Klima-, Ressourcen- und Umweltschutzes, aber auch aufgrund sozialer Aspekte gestoppt werden. Händler sollten durch die Festlegung einer gesetzlichen Obhutspflicht verpflichtet werden, Überhangwaren gebrauchstauglich zu halten, etwa durch Sorgfalt bei Transport und Aufbewahrung, ermäßigten Verkauf oder die Spende des Produkts. Umweltministerin Schulze hat genau dies für die aktuelle Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes versprochen. Jetzt bricht sie ihr Wort, indem sie keine verbindliche Obhutspflicht festlegt, sondern sich lediglich die Möglichkeit offen hält hierzu – vielleicht – irgendwann eine Verordnung zu erlassen“, kritisiert der DUH-Leiter für Kreislaufwirtschaft Thomas Fischer.

In der alltäglichen Praxis werden vom Kreislaufwirtschaftsgesetz umfasste Wirtschaftsbeteiligte kaum kontrolliert. Mehrere von der DUH durchgeführte Umfragen zum Vollzug von Umweltgesetzen belegen, dass die meisten Bundesländer keine Angaben zum Vollzug machen oder überhaupt keine Kontrollen durchgeführt werden. Daher sollten im Kreislaufwirtschaftsgesetz Bundesländer dazu verpflichtet werden, Daten zur Kontrolle und Einhaltung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und seiner nachgeordneten Gesetze bzw. Verordnungen zu veröffentlichen.

Link:

DUH-Stellungnahme zu Entwurf des Kreislaufwirtschaftsgesetzes finden Sie am Ende dieser Seite.

Aktionsplan von DUH und foodsharing gegen Lebensmittelverschwendung: l.duh.de/p181211

Kontakt:

Barbara Metz, Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin
0170 7686923, metz@duh.de

Thomas Fischer, Leiter Kreislaufwirtschaft
030 2400 867 43, 0151 18256692, fischer@duh.de

DUH-Pressestelle:

Ann-Kathrin Marggraf, Marlen Bachmann
030 2400867-20, presse@duh.de

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