Pressemitteilung
Deutsche Umwelthilfe warnt Verbraucher eindringlich vor Kauf von Diesel Gebrauchtwagen von Volkswagen, Audi und anderen Marken der VW-Gruppe
Berlin, 26.6.2023: In einem offiziellen Schreiben verlangt die Volkswagen-Gruppe von all ihren Händlern, ab sofort alle Käuferinnen und Käufer von Diesel-Gebrauchtwagen bis zurück zum Baujahr 2000 eine standardisierte Erklärung unterschreiben zu lassen. Darin sollen die Kundinnen und Kunden bestätigen, dass sie informiert wurden über die von der DUH aufgedeckten und vom Verwaltungsgericht (VG) Schleswig bestätigten Abschalteinrichtungen sowie die Gefahr eines „Entzug der Fahrzeugzulassung oder einer Nutzungsuntersagung“. Damit will VW offensichtlich weitere Schadenersatzforderungen verhindern. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) macht jetzt das Schreiben sowie den von einer Anwaltskanzlei formulierten Erklärungstext öffentlich. DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch warnt eindringlich alle Verbraucherinnen und Verbraucher vor dem Kauf eines gebrauchten Diesel-Fahrzeugs der gesamten VW Gruppe (VW, Audi, Skoda, Seat, Porsche etc.).
„Es ist ungeheuerlich, aber im Falle des größten europäischen Autokonzerns Volkswagen auch nicht wirklich überraschend, wie der Verbraucherbetrug weitergeht – unter den Augen der Behörden und des Miteigners, dem Land Niedersachsen. Nach unserem Erfolg vor Gericht will VW nun seine Verantwortung für sein jahrelanges rechtswidriges Handeln auf den Kunden abladen. Schlimm genug, dass weder das Kraftfahrt-Bundesamt noch das ihm übergeordnete Bundesverkehrsministerium sich berufen fühlen, endlich verpflichtende Rückrufe für Betrugsdiesel zu erlassen, um den Verbrauchern endlich zu ihrem Recht zu verhelfen und die anhaltende Verpestung unserer Atemluft zu beenden. Anstatt erneut die Kunden mit diesem Bauerntrick zu täuschen, muss VW seine Betrugsdiesel in Stand setzen oder sie von den Haltern zurückkaufen. Ich kann nur jedem, der den Kauf eines Diesel-Gebrauchtwagens derzeit in Erwägung zieht, dringend raten, um die Vertragshändler des VW-Konzerns einen weiten Bogen zu machen. Gleichzeitig ist es kein minderer Skandal, dass der Konzern seine Vertragshändler im Regen stehen lässt“, so Jürgen Resch, DUH-Bundesgeschäftsführer.
Hintergrund:
In einem der Verfahren der DUH vor dem Verwaltungsgericht Schleswig (3A 113/18), bei dem die Volkswagen AG als Beigeladene eingebunden ist, hatte das Gericht klargestellt, dass eine Software, die die Abgasreinigung in einem Temperaturbereich zwischen minus 15 Grad und plus 40 Grad abschaltet, unzulässig ist. Ebenfalls unzulässig ist die Abschaltung in moderaten Höhen, wie sie in Deutschland beispielsweise im süddeutschen Raum weit verbreitet sind oder die Abschaltung der Abgasreinigung nach 900 Sekunden im Leerlauf. Das Gericht hob den streitgegenständlichen Freigabebescheid auf, den das KBA für einen VW Golf Plus TDI (2,0 Liter) Euro 5 mit Motor EA189 erteilt hatte. Mit der von VW eingereichten Berufung zeigte der Wolfsburger Konzern, dass er nicht bereit ist, die Fahrzeuge in rechtskonformen Zustand zu bringen und seiner Verantwortung gerecht zu werden.
Unabhängig von den Verfahren liegen tausenden von Zivilklagen auf Schadenersatz vor deutschen Gerichten. Erst von kurzem hatte der Europäische Gerichtshof die Rechte der Fahrzeughalter gestärkt.
Links:
Die internen Schreiben der VW-Gruppe finden Sie am Ende dieser Seite.
Kontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de
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030 2400867-20, presse@duh.de