Pressemitteilung
Deutsche Umwelthilfe warnt: Grünen Wasserstoff nicht im Erdgasnetz vergeuden
Berlin, 4.9.2020: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) warnt das Wirtschaftsministerium davor, mithilfe einer Änderung des Regulierungsrahmens eine Einspeisung von Wasserstoff in das Erdgasnetz zu ermöglichen. Dies führt zu hohen Kosten für alle Gaskunden und würde grünen Wasserstoff auch für Heizen und den Individualverkehr verschwenden. Zudem darf blauer Wasserstoff aus fossilen Quellen rechtlich nicht gleichgestellt werden mit grünem Wasserstoff aus erneuerbaren Quellen. Nur grüner Wasserstoff ist klima- und umweltverträglich.
Dazu erklärt Nadine Bethge, Stellvertretende Bereichsleiterin Energie und Klimaschutz der DUH: „Bereits jetzt sollen wegweisende regulatorische Entscheidungen getroffen werden, obwohl noch völlig unklar ist, woher wir Wasserstoff beziehen und wieviel Wasserstoff produziert werden kann. Die Regulierung von Wasserstoff muss mit Bedacht angegangen werden. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie muss die Regulierungsfragen von der Klimaschutzseite her betrachten und darf sich nicht dem Druck fossiler Geschäftsinteressen beugen. Ziel muss der Übergang von fossilem Erdgas zu grünem Wasserstoff sein.“
Aus Sicht der DUH werden mittelfristig nur Inselnetze benötigt, also Netze, die den Elektrolyseur mit dem Verbraucher – z.B. einem Stahlwerk – verbinden. Ein großräumiger Transport von grünem Wasserstoff ist derzeit nicht absehbar und bedarf daher noch keiner Regulierung.
Durch Änderungen im Energiewirtschaftsgesetz wollen einige Gasnetzbetreiber erreichen, dass die Kosten für die Umrüstung auf Wasserstoffbeimischung oder reinen Wasserstofftransport auf die Gaskunden umgelegt werden können. Dies lehnt die DUH ab. Nadine Bethge: „Grüner Wasserstoff wird ein rares Gut sein und nur in bestimmten Sektoren zur Anwendung kommen. Heizen und Pkw gehören nicht dazu. Eine Umlage der Kosten auf alle jetzigen Gasverbraucher ist keinesfalls gerechtfertigt.“
Hintergrund:
Die Bundesnetzagentur hat am 10. Juli 2020 im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums eine Marktkonsultation zur Regulierung von Wasserstoffnetzen eingeleitet. In einer Bestandsaufnahme zeigt sie den aktuellen regulatorischen Rahmen für Wasserstoffnetze und analysiert, ob Wasserstoffnetze zukünftig reguliert werden sollten. Stellungnahmen sind bis 4. September 2020 möglich. Die Ergebnisse dienen dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zur Entscheidungsfindung, ob und welche Änderungen am Regulierungsrahmen notwendig sind.
Links:
Die Stellungnahme finden Sie am Ende dieser Seite.
Kontakt:
Nadine Bethge, Stellvertretende Bereichsleiterin Energie und Klimaschutz
0160 533 7376, bethge@duh.de
DUH-Pressestelle:
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