Pressemitteilung
Deutsche Umwelthilfe veröffentlicht Rechtsgutachten: Verwendung von Grundschleppnetzen in Meeresschutzgebieten der Ostsee ist rechtswidrig
Berlin, 3.5.2023: Ein neues Rechtsgutachten der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und Ocean Vision Legal zeigt, dass die Verwendung von Grundschleppnetzen in Natura 2000-Meeresschutzgebieten des deutschen Küstenmeeres ohne eine positive Verträglichkeitsprüfung anhand der Erhaltungsziele rechtswidrig ist. Die jahrzehntelange Überfischung und die Verwendung zerstörerischer Fangmethoden wie der Grundschleppnetzfischerei, welche hohe Mengen an Beifängen von Dorsch verursacht hat, sind Gründe für die derzeitige Notlage der Dorschpopulationen in der Ostsee. Trotz des Verbots der direkten Fischerei kann sich der Dorsch in der Ostsee nicht erholen. Angesichts dieser dramatischen Situation ruft die DUH Landwirtschaftsminister Cem Özdemir und die verantwortlichen Landwirtschaftsministerien von Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern dazu auf, endlich die notwendigen Schritte zu ergreifen und die rechtswidrige Grundschleppnetzfischerei einzuschränken.
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Die Grundschleppnetzfischerei ist die destruktivste Form der Fischerei. Sie beeinträchtigt Teile des Meeresbodens, erzeugt große Mengen an ungewolltem Beifang, schädigt Lebensräume am Meeresgrund und die dort lebenden Arten für Jahre. Wir fordern deswegen den Ausschluss der Grundschleppnetzfischerei aus den Meeresschutzgebieten im deutschen Küstenmeer. Um dies umzusetzen, müssen Landwirtschaftsminister Cem Özdemir und das Bundeslandwirtschaftsministerium sich auf EU-Ebene dafür einsetzen, dass auch die dänische Grundschleppnetzfischerei in der deutschen Ostsee eingeschränkt wird. Aufgrund eines bilateralen Vertrages dürfen bislang auch dänische Schiffe im gesamten Küstenmeer der Ostsee fischen.“
Katja Hockun, Senior Expert Meeresschutz der DUH: „Das Rechtsgutachten unterstreicht, dass Grundschleppnetze in Meeresschutzgebieten nichts verloren haben und europäischem sowie nationalem Recht widersprechen. Daher müssen die Grundschleppnetzfischerei aus Meeresschutzgebieten verbannt, die Fischerei umweltschonend transformiert und nur noch umweltverträgliche Fanggeräten eingesetzt werden. Außerdem müssen die zuständigen Landesministerien in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern zusätzlich wichtige Laich- und Aufwuchsgebiete für den Dorsch vor der Grundschleppnetzfischerei schützen. Nur so kann die dringend notwendige Erholung des Ostseedorschs herbeigeführt werden.“
Auf europarechtlicher Ebene dürfen innerhalb von Schutzgebieten unter der FFH-Richtlinie (Special Areas of Conservation, SACs) die für das Küstenmeer zuständigen Landesbehörden Fischerei für eigene Fischereifahrzeuge im eigenen Küstenmeer nur dann zulassen, wenn das Projekt das Gebiet nicht beeinträchtigt und eine positive Verträglichkeitsprüfung vorliegt. Falls diese nicht vorliegt, müssen zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses für die Fischerei vorliegen – was auf Fischerei im privaten Sektor kaum zutrifft. Alle Fischereierlaubnisse, die ohne eine vorherige Verträglichkeitsprüfung in FFH-Gebieten für die Grundschleppnetzfischerei erteilt wurden, sind daher rechtswidrig. Auf nationaler Ebene wiederum sind die zuständigen Landesbehörden dazu verpflichtet, Meeresschutzgebiete auszuweisen und fischereirechtliche Regelungen zum Erhalt des Dorsches zu treffen.
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Kontakt:
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer DUH
0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de
Dr. Katja Hockun, Senior Expert Meeresschutz DUH
030 2400867-895, hockun@duh.de
Dr. Anna von Rebay, CEO Ocean Vision Legal
0151 67786007, anna@oceanvisionlegal.com
DUH-Newsroom:
030 2400867-20, presse@duh.de