Pressemitteilung
Deutsche Umwelthilfe und Stadt Nürnberg schließen Vergleichsgespräche für Saubere Luft erfolgreich ab
Berlin, 21.10.2022: In dem gerichtlichen Verfahren für Saubere Luft gegen die Stadt Nürnberg haben sich die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und die Spitzen der Stadtverwaltung Nürnberg, angeführt von ihrem Oberbürgermeister, nach mehreren Gesprächen auf einen Vergleich geeinigt. Damit verpflichtet sich die Stadt Nürnberg dauerhaft dazu, angemessene Schritte zu ergreifen, um den aktuell gültigen Grenzwert für das Dieselabgasgift Stickstoffdioxid (NO2) einzuhalten. Der Vergleich muss durch den Stadtrat angenommen werden. Dies ist für den 26. Oktober 2022 geplant.
Der Vergleich beinhaltet gewichtige Maßnahmen für eine luft- und klimafreundliche Mobilität in Nürnberg. So verpflichtet sich die Stadt, dass an einigen Stellen des Stadtgebiets angeordnete Gehwegparken zu überprüfen und alle Anordnungen abzubauen, bei denen die Rest-Gehwegbreite nicht ausreicht. Auch eine Erhöhung der Parkgebühren ist vorgesehen, hierfür muss jedoch der Freistaat Bayern die Höchstgrenze für Parkgebühren anheben oder aufheben. Viele weitere Verbesserungen zur Förderung des Rad- und Fußverkehrs hat die Stadt Nürnberg, vor dem Hintergrund der Klage für Saubere Luft der Deutschen Umwelthilfe, bereits in den vergangenen Jahren beschlossen.
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Wir sind optimistisch, dass wir ein weiteres Verfahren für Saubere Luft mit einem erfolgreichen Vergleich beenden können. Durch unsere Klage konnten wir wichtige konkrete Maßnahmen für die Saubere Luft und die Verkehrswende durchsetzen. So können Bürgerinnen und Bürger Nürnbergs heute von einer verbesserten Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur profitieren. Damit die Stadt die Parkgebühren erhöhen kann, muss endlich der Freistaat Bayern seinen Pflichten nachkommen und als eines der letzten Bundesländer die Deckelung der Parkgebühren aufheben. Denn die Städte und Gemeinden brauchen maximalen Handlungsspielraum, um die neuen von der WHO vorgeschlagenen Luftschadstoffgrenzwerte möglichst schnell einzuhalten und so die Gesundheit aller zu schützen.“
Remo Klinger, der die DUH in diesen Verfahren als Rechtsanwalt vertritt: „Was jahrelang mit der bayerischen Landesregierung nicht möglich war, schaffen nun die Städte. Zum zweiten Mal innerhalb kurzer Zeit erleben wir in Bayern konstruktive Vergleichsgespräche mit einer Stadt. Zunächst gelang dies in München, nun auch in Nürnberg. Es ist ein guter Vergleich, da er einerseits in der Lage ist, endlich das geltende Recht einzuhalten, andererseits aber der Stadt die Möglichkeit lässt, flexible Lösungen zu finden.“
Am nächsten Mittwoch, 26.10.2022, stellt die Europäische Kommission ihren Gesetzentwurf für die Überarbeitung der europäischen Luftreinhalterichtlinie vor. Dabei wird auch von einer dringend überfälligen Verschärfung der Grenzwerte für Luftschadstoffe wie Stickstoffdioxid ausgegangen. Heute überschreiten die zulässigen Grenzwerte von Feinstaub und Stickstoffdioxid in Deutschland die aktuellsten Empfehlungen der WHO um ein Vielfaches. Die Folgen der hohen Schadstoffbelastung sind allein in Deutschland über 50.000 vorzeitige Todesfälle im Jahr und hunderttausende Erkrankungen wie Asthma, Schlaganfälle, Herzinsuffizienz, Krebs oder Demenz.
Kontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de
Prof. Dr. Remo Klinger, Geulen & Klinger Rechtsanwälte
0171 2435458, klinger@geulen.com
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