Pressemitteilung
Deutsche Umwelthilfe und NRW-Landesregierung schließen Vergleich für die Saubere Luft und den Einstieg in eine Verkehrswende in Köln
Berlin, 17.6.2020: Im Verfahren der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) für die Saubere Luft in Köln haben die DUH, das beklagte Land NRW und die Stadt Köln einen Vergleich geschlossen. Der Vergleich kam unter Vermittlung des früheren Vorsitzenden Richters am OVG Münster, Prof. Seibert, zustande, der als Mediator agierte. Mit dem ausgehandelten Maßnahmenkatalog verpflichten sich das Land NRW und die Stadt Köln, den Grenzwert für das Dieselabgasgift Stickstoffdioxid (NO2) von 40 µg/m3 im Jahresmittel noch in diesem Jahr einzuhalten. Die DUH geht davon aus, dass mit dem Maßnahmenpaket, das unter anderem eine Erhöhung der Parkgebühren, Erweiterungen im Parkraummanagement und eine Umwandlung von Kfz-Fahrspuren in Radspuren beinhält, die Grenzwerte in Köln für 2020 und auch in den Folgejahren eingehalten werden können. Die internationale Umweltrechtsorganisation ClientEarth unterstützt die Klagen für Saubere Luft der DUH.
Dazu Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Heute ist ein guter Tag für die Saubere Luft in Köln. Mit dem verhandelten Paket sind konkrete Maßnahmen einer wirksamen Verkehrswende verbindlich vereinbart worden, die die Grenzwerteinhaltung beim gesundheitlich besonders problematischen Luftschadstoff Stickstoffdioxid sicherstellt. Wir freuen uns, auch für die zwölfte Stadt in Nordrhein-Westfalen ein detailliertes Maßnahmenpaket für den Einstieg in eine echte Verkehrswende mit deutlich weniger Autos, dafür mehr Bus, Bahn und Fahrrad vereinbart zu haben.“
Nachdem die Deutsche Umwelthilfe ihr Klageverfahren gegen das Land Nordrhein-Westfalen für die Saubere Luft in Köln bereits im November 2018 erstinstanzlich und im September 2019 auch in zweiter Instanz vor dem Oberverwaltungsgericht Münster gewonnen hat, wurden durch die Stadt Köln endlich weitergehende Maßnahmen angestoßen, um die Luftqualität zu verbessern. Somit wirkte sich die Einführung eines Lkw-Transitverbots in der Innenstadt sowie die Erweiterung der Grünen Umweltzone bereits auf die Luftqualität im Jahr 2019 aus. Auch die Nachrüstung der gesamten Busflotte der Kölner-Verkehrs-Betriebe mit SCRT-Filtern führte zu einer Reduzierung der Stickstoffdioxid-Belastung in Köln. Als Resultat ging die NO2-Belastung in Köln im Vergleich zum Vorjahr bereits um durchschnittlich 6 µg/m³ zurück. Mit weiteren Maßnahmen soll nun erstmals die flächendeckende Grenzwerteinhaltung im Jahr 2020 erreicht werden.
Zum erzielten Ergebnis erklärt Remo Klinger, der die DUH in dem Verfahren vertritt: „Wie zuvor schon in 11 weiteren Städten ist für Köln ein Vergleich gelungen, der endlich rechtmäßige Zustände schafft. Für den Fall, dass die ergriffenen Maßnahmen nicht reichen, wird eine Verschärfung der Maßnahmen angeordnet.“
Durch die Festschreibung mittelfristiger Projekte zur Verkehrswende soll sichergestellt werden, dass die Grenzwerte dauerhaft unterschritten bleiben. Dazu gehört die Erhöhung der Parkgebühren auf 4 € je Stunde in der Innenstadt. Sobald die Messe und Lanxess-Arena ihren Betrieb wieder voll aufgenommen haben, werden auch in Deutz die Parkgebühren von aktuell 1,50 € pro Stunde auf 4 € je Stunde erhöht. Damit einher geht die Erweiterung der Gebiete mit Parkraummanagement und der Abbau von Parkplätzen, damit die Menschen in Köln angeregt werden, andere Verkehrsmittel zu nutzen.
Insbesondere durch Umwandlung von Kfz-Fahrspuren in Radspuren soll der Radverkehr attraktiver und sicherer werden, dazu gehören auch Maßnahmen zur Verbesserung der Radverkehrs-Infrastruktur auf dem besonders belasteten Straßen Clevischer Ring und Aachener Straße. Auch zwei neue Expressbuslinien auf der Aachener Straße sollen dazu beitragen, dass der motorisierte Individualverkehr abnimmt.
Die Stadt Köln verpflichtet sich darüber hinaus, zweimal im Jahr mit den lokalen Radfahrverbänden über die Radverkehrssicherheit in Köln zu sprechen, um die tatsächliche und gefühlte Sicherheit im Radverkehr zu erhöhen.
Einen wesentlichen Einfluss auf die innerstädtischen Verkehrsmengen haben auch langjährige Baustellen auf der Mülheimer Brücke und an den Überführungsbauwerken der Deutschen Bahn über die Deutz-Mülheimer Straße. Modellierungen des Landesumweltamtes zeigen, dass dadurch keine neuen NO2-Grenzwertüberschreitungen in andere Stadtbereichen entstehen. Um sicher zu gehen, dass keine neuen HotSpots entstehen und die Luftqualität im gesamten Stadtgebiet endlich die bereits seit 2010 verbindlichen Grenzwerte erfüllt, konnte die DUH zudem bis zu 5 neue Messstationen in Köln durchsetzen.
Weitere Verbesserungen der Luftqualität ergeben sich durch die unverzügliche Nachrüstung aller kommunalen Fahrzeuge, die unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und technischer Gründe mit SCRT-Systemen nachrüstbar sind.
Alle Maßnahmen werden in einen neuen Luftreinhalteplan der Stadt Köln aufgenommen und erhalten somit Rechtsgültigkeit. Der Luftreinhalteplan muss neben dem Maßnahmenpaket entsprechende Prognosen enthalten. Damit ist eine unverzügliche Umsetzung der Maßnahmen garantiert.
Links:
Die Vergleichs- und Beschluss Dokumente finden Sie verlinkt am Ende dieser Seite.
Kontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de
Prof. Dr. Remo Klinger, Geulen & Klinger Rechtsanwälte
0171 2435458, klinger@geulen.com
DUH-Pressestelle:
Marlen Bachmann, Thomas Grafe
030 2400867-20, presse@duh.de