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Pressemitteilung

Deutsche Umwelthilfe und Kommunen gemeinsam gegen die Müllflut: Mehr als 2.100 formale Anträge für kommunale Einweg-Verpackungssteuer gestellt

Donnerstag, 22.06.2023 Dateien: 1

• Städte und Gemeinden sollen durch kommunale Verpackungssteuer Anreize zur Mehrwegnutzung schaffen

• Mitmach-Aktion der DUH erfolgreich gestartet: mehr als 2.100 Anträge von Bürgerinnen und Bürgern zur Einführung kommunaler Einwegverpackungssteuern

• Stadt Gummersbach will bereits 2024 kommunale Verpackungssteuer einführen

• Je mehr Städte dem Mehrweg-Kurs folgen, desto größer wird Druck auf Umweltministerin Lemke: DUH fordert bundesweite Einweg-Abgabe von mindestens 20 Cent auf Einweg-Geschirr

© Adobe Stock / o1559kip

Berlin, 22.6.2023: Mehr als 2.100 Anträge für eine kommunale Einweg-Verpackungssteuer haben Bürgerinnen und Bürger bei Städten und Gemeinden in der Anfang Juni gestarteten Mitmach-Aktion der Deutschen Umwelthilfe (DUH) bereits gestellt. Besonders viele Anträge erreichten die Städte Berlin, München und Köln. Es gibt bereits erste Erfolge: Gummersbach hat angekündigt, ab 2024 eine kommunale Verpackungssteuer einzuführen. Darüber hinaus plant auch Konstanz eine solche Steuer und Freiburg signalisiert großes Interesse. Die Städte Bietigheim-Bissingen, Borken, Troisdorf und Wesel gaben an, in Kürze Beratungen durchführen zu wollen. Das Bundesverwaltungsgericht hatte Ende Mai am Beispiel der Stadt Tübingen entschieden, dass kommunale Einwegsteuern für to-go-Verpackungen rechtmäßig sind. Über die Internetseite www.duh.de/antrag-verpackungssteuer kann jede und jeder einen Antrag für eine Einwegsteuer erstellen und unkompliziert an die eigene Verwaltung schicken.

Städte und Gemeinden können somit ab sofort die Einführung eigener Steuern voranbringen und müssen nicht auf die schriftliche Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgerichts warten.

DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz: „Das große Interesse der Kommunen und die vielen Anträge von Bürgerinnen und Bürgern belegen, wie groß der Handlungsdruck gegen immer größer werdende Verpackungsmüllberge ist. Weil auf Bundesebene eine Verteuerung von Einweg-Geschirr nach wie vor nicht in Sicht ist, müssen die Kommunen handeln. Eine Verbrauchssteuer wirkt durch finanzielle Anreize besonders stark, um Verbraucherinnen und Verbraucher zum Umstieg auf klimafreundliches Mehrweg zu bewegen. Umso mehr freuen wir uns, dass neben Tübingen die Städte Gummersbach und Konstanz eine solche Steuer einführen wollen. Wir fordern alle deutschen Kommunen auf, diesem Beispiel zu folgen. Mit jeder eingeführten kommunalen Steuer steigt der Druck auf Bundesumweltministerin Steffi Lemke endlich eine bundeseinheitliche Einwegabgabe einzuführen, was zur Lösung des Müllproblems der effizienteste Weg wäre.“

Bundesweite Regelungen wie die seit dem 1. Januar 2023 geltende Mehrwegangebotspflicht für die Gastronomie bringen nach Einschätzung der DUH bislang nicht den dringend benötigen Umschwung. Denn sie schreiben lediglich ein Angebot, aber nicht die Nutzung oder zumindest finanzielle Besserstellung von Mehrwegverpackungen vor. Deutschlandweit werden jährlich mehr als 5,8 Milliarden Einweg-Getränkebecher und 4,3 Milliarden Einweg-Essensboxen verbraucht.

Claudia Patzwahl, Projektleiterin Verpackungssteuer der Universitätsstadt Tübingen: „Das richtungsweisende Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig hat endgültig klargestellt, dass Städte und Gemeinden örtliche Einwegsteuern erheben dürfen. Seit der Einführung der Einwegsteuer in Tübingen haben die Müllmengen im öffentlichen Raum sichtbar abgenommen und das Angebot von Mehrwegalternativen in der Gastronomie hat sich kurz vor der Steuereinführung deutlich verbessert. In Relation zur Bevölkerung hat Tübingen die meisten mehrwegnutzenden Gastronomiebetriebe Deutschlands. Wir freuen uns sehr, wenn andere Städte unserem Ansatz in Sachen Umwelt- und Klimaschutz folgen und die Verpackungssteuer einführen.“

In Tübingen gilt seit dem 1. Januar 2022 eine Verpackungssteuer. Zahlen müssen sie die Verkaufsstellen von Einweg-Verpackungen, -Geschirr und -Besteck, die darin Speisen und Getränke für den sofortigen Verzehr oder zum Mitnehmen ausgeben. Die Steuer beträgt 50 Cent für Einweg-Becher und -Essensverpackungen sowie 20 Cent für Einweg-Besteck.

Frank Helmenstein, Bürgermeister Stadt Gummersbach (CDU): „Wir sehen die Auswirkungen des stark angestiegenen to-go-Verpackungsverbrauchs jeden Tag im Gummersbacher Stadtbild. Für die Stadtreinigung bedeutet die Reinigung und Entsorgung einen enormen Aufwand. Ich halte deshalb die Einwegsteuer für ein sinnvolles Instrument, um die Müllberge kleiner werden zu lassen. Verbraucherinnen und Verbraucher werden dabei nicht zusätzlich belastet, denn sie können der Steuer durch die Auswahl von Getränken und Speisen in Mehrweg aus dem Weg gehen. Das entlastet nicht nur die eigene Brieftasche, sondern auch die Umwelt und das Klima. Deshalb möchten wir möglichst zum 1. Januar 2024 eine kommunale Einwegsteuer einführen und werden nun vorbereitende Schritte einleiten.“

Hintergrund:

Innerhalb ihrer Initiative für „Plastikfreie Städte“ startete die DUH am 1. Juni 2023 eine Mitmach-Aktion zur Einführung kommunaler Einweg-Verpackungssteuern in den mehr als 10.700 Städten und Gemeinden. In einer neuen interaktiven Karte können Bürgerinnen und Bürger herausfinden, welche Städte vorangehen in Richtung Plastikfreiheit und wo noch dringender Nachholbedarf besteht. Neben einer örtlichen Verbrauchssteuer auf Einweg-Takeaway-Verpackung fordert die DUH, Mehrwegsysteme für to-go-Verpackungen finanziell zu fördern, bestimmte Einweg-Produkte wie Einweg-Plastikflaschen und Einweg-Geschirr in der öffentlichen Beschaffung zu verbieten sowie ein Mehrweggebot für Veranstaltungen auf öffentlichem Grund einzuführen.

Links:

Kontakt:

Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin DUH
0170 7686923, metz@duh.de

Claudia Patzwahl, Projektleitung Verpackungssteuer, Universitätsstadt Tübingen
07071 204-1632, claudia.patzwahl@tuebingen.de

Frank Helmenstein, Bürgermeister Stadt Gummersbach
02261 87-1133, presse@gummersbach.de

DUH-Newsroom:

030 2400867-20, presse@duh.de

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