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Pressemitteilung

Deutsche Umwelthilfe stoppt Verbrauchertäuschung von Kaisers Tengelmann

Berlin, Dienstag, 04.06.2013

Landgericht Duisburg untersagt dem Handelsunternehmen das Bewerben von umweltbelastenden Einwegflaschen als Mehrweg

Die Kaisers Tengelmann GmbH darf seinen Kunden Einwegflaschen nicht länger als Mehrweg verkaufen. So lautet das aktuelle Urteil des Landgerichts Duisburg im Rechtsstreit zwischen der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH) und dem Handelsunternehmen (Az.: 22 O 111/12). Die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation hatte am 30.10.2012 Klage wegen Verbrauchertäuschung eingereicht, weil Kaisers Tengelmann Einweg- als Mehrwegflaschen beworben hatte. Das Gericht gab der DUH in seinem Urteil Recht und untersagte dem Unternehmen, Einwegflaschen als Mehrweg zu bewerben.

„Erneut hat ein Handelsunternehmen versucht, widerrechtlich von der Umweltfreundlichkeit und dem positiven Image der Mehrwegflaschen zu profitieren“, erklärt der DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. „Das Handelsunternehmen fühlte sich offenbar sehr sicher, von den zuständigen Aufsichtsbehörden nicht belangt zu werden. Anders ist die Dreistigkeit, mit der Kaisers Tengelmann seine Kunden in die Irre führte, nicht zu erklären.“ Resch fordert die für die Kontrolle des Handels zuständigen Ordnungs- und Gewerbeaufsichtsämter auf, gegen solche Formen der Verbrauchertäuschung konsequent vorzugehen.

„Mehrwegflaschen sind durch ihre häufige Wiederbefüllung und kurzen Transportwege weiterhin die umweltfreundlichste Getränkeverpackung“, erklärt der DUH-Bereichsleiter für Kreislaufwirtschaft Thomas Fischer. „Dass Kunden am Verkaufsort zunehmend verwirrt sind und Einweg nicht mehr von Mehrweg unterscheiden können, nutzen PET-Flaschenhersteller und der einwegorientierte Handel aus. Leider ist die falsche Ausschilderung kein Einzelfall wie wir in zahlreichen Testbesuchen immer wieder feststellen.“ Als Konsequenz fordert Fischer die schnellstmögliche Einführung einer verbraucherfreundlichen Kennzeichnung von Einweg- und Mehrweg-Getränkeverpackungen auf dem Produkt. Ein derzeitig im Bundesrat liegender Verordnungsentwurf der Bundesregierung zur Kennzeichnung von Getränkeverpackungen am Verkaufsort wäre ein erster Schritt hin zu mehr Transparenz für den Verbraucher. Allerdings besteht Nachbesserungsbedarf, da Discounter und andere Großformen des Handels von der Einzelkennzeichnungspflicht befreit werden sollen.

„Die Täuschungsversuche des Handels zu Einwegflaschen zeigen, dass die Umweltverträglichkeit von Verpackungen zu einem wesentlichen Kriterium bei der Kaufentscheidung geworden ist. Dass sich die Irreführung von Verbrauchern jedoch nicht auszahlt, zeigt die klare Entscheidung des Landgerichts Duisburg“, sagt Dr. Remo Klinger von der auf Umweltrecht spezialisierten Berliner Anwaltskanzlei Geulen & Klinger, der die DUH in der juristischen Auseinandersetzung vertrat.

Kontakt:

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
Mobil: 0171 3649170, E-Mail: resch@duh.de

Thomas Fischer, Leiter Kreislaufwirtschaft
Tel. 030 2400867-43, Mobil: 0151 18256692, E-Mail: fischer@duh.de

Dr. Remo Klinger, Rechtsanwaltskanzlei Geulen & Klinger
Tel. 030 88472-80, Mobil: 0171 2435458, E-Mail: klinger@geulen.com

Daniel Eckold-Hufeisen, Pressesprecher
Tel. 030 2400867-22, Mobil: 0151 55017009, E-Mail: eckold-hufeisen@duh.de

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