Pressemitteilung
Deutsche Umwelthilfe stoppt Verbrauchertäuschung der Privatmolkerei Bauer zu angeblich hundertprozentig recyclingfähigen Verpackungen
Berlin, 20.12.2021: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) stoppt irreführende Falschaussagen der Privatmolkerei Bauer zu angeblich hundertprozentig recyclingfähigen Verpackungen für veganen Käse. Die betroffenen Verpackungen wurden als vollständig recyclebar beworben, obwohl diese aus einem Verbund aus Kunststoff sowie Papier bestehen. Diese Verbundverpackungen taugen jedoch nicht für ein vollständiges Recycling, sondern landen häufig in der Verbrennung. Gegen die Verbrauchertäuschung ging die DUH mit einer strafbewehrten Unterlassungserklärung vor, die die Molkerei unterzeichnete und somit die Verbrauchertäuschung eingestand. Betroffen waren die Produkte „Grünkraft Bauern-Scheibe pur“, „Grünkraft Bauern Scheibe-Schnittlauch“ sowie „Grünkraft Bauern-Olive“.
„Nach unserer Einschätzung hat die Privatmolkerei Bauer versucht, ihre Produkte durch falsche Werbeversprechen umweltfreundlicher darzustellen, als sie sind und sich so einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen. Gegen solche Umweltlügen gehen wir rigoros vor. Allerdings sollten die für die Überprüfung zuständigen Vollzugsbehörden der Bundesländer Aussagen zur Recyclingfähigkeit und zum Einsatz von Recyclingmaterialien bei Verpackungen endlich überprüfen. Entsprechende Kontrollen der Bundesländer sind uns nicht bekannt, aber dringend notwendig, wie der Fall der Privatmolkerei Bauer zeigt. Wenn rechtliche Regelungen nicht überprüft werden, dann hält sich auch keiner daran“, so die Stellvertretende DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz.
„Es werden noch immer zu viele schlecht oder nicht recyclebare Verpackungen angeboten. Dabei lässt sich die Sortier- und Recyclingfähigkeit von Verpackungen bereits mit einfachen Maßnahmen verbessern. Doch vielfach zahlen sich solche Maßnahmen für die Unternehmen nicht aus. Damit sich schlecht oder gar nicht recycelbare Verpackungen nicht länger lohnen, muss die Ampelkoalition finanzielle Anreize für Unternehmen schaffen, gestaffelt nach Recyclingfähigkeit und Rezyklateinsatz. Dies wäre durch die Umlegung der Plastiksteuer auf die verantwortlichen Unternehmen und eine ökologische Ausgestaltung der Lizenzentgelte im Verpackungsgesetz möglich. Bislang wird die Plastiksteuer für nicht recycelte Verpackungen aus Steuergeld der Verbraucherinnen und Verbraucher finanziert und unökologisch handelnde Unternehmen aus der Verantwortung entlassen“, sagt der DUH-Leiter für Kreislaufwirtschaft Thomas Fischer.
Kontakt:
Barbara Metz, Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin
0170 7686923, metz@duh.de
Thomas Fischer, Leiter Kreislaufwirtschaft
030 2400867-43, 0151 18256692, fischer@duh.de
DUH-Newsroom:
030 2400867-20, presse@duh.de