Pressemitteilung
Deutsche Umwelthilfe stellt Antrag auf Beugehaft gegen Mitglieder der Landesregierung Baden-Württemberg für die Saubere Luft in Stuttgart
Berlin/Stuttgart, 6.8.2019: Im Verfahren der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen die Landesregierung Baden-Württemberg für die Saubere Luft in Stuttgart hat die DUH am 2. August 2019 beim Verwaltungsgericht (VG) Stuttgart einen Antrag auf Beugehaft zur Vollstreckung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Februar 2018 eingereicht. Alle vier bisher gerichtlich erwirkten Zwangsgeldandrohungen und Zwangsgeldfestsetzungen gegen die Landesregierung Baden-Württemberg wurden von der Landesregierung weitgehend ignoriert. Das rechtskräftige Urteil zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans wurde bisher nicht umgesetzt.
Die DUH hatte daher die Landesregierung aufgefordert, bis zum 26. Juli 2019 mitzuteilen, ob man die durch die Gerichte mehrfach geforderten Änderungen des Luftreinhalteplans vornehmen werde. In ihrer Antwort wiederholten die Vertreter des Landes Baden-Württemberg aber lediglich diejenigen Argumente, die zuvor schon durch die Gerichte in mehreren Entscheidungen zurückgewiesen wurden. Das Land Baden-Württemberg hat somit im Grunde nochmals bestätigt, dass es nicht gewillt ist, die gerichtlichen Verurteilungen umzusetzen.
Um die Landesregierung endlich zur Umsetzung des bereits seit 2018 rechtskräftigen Urteils des Bundesverwaltungsgerichts für die Saubere Luft in Stuttgart zu bewegen, hat die DUH daher nun den Antrag auf Vollstreckung des Urteils gestellt. In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist entschieden, dass auch bei Behörden, die sich renitent weigern, Gerichtsurteile zu erfüllen, die Zwangsvollstreckungsregeln der Zivilprozessordnung anzuwenden sind. Diese sehen Beugehaft gegen die verantwortlichen Vertreter vor. Die DUH hat daher beantragt, Beugehaft gegen den Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg, den stellvertretenden Ministerpräsidenten und den Regierungspräsidenten des Regierungspräsidiums Stuttgart zu verhängen, da deren politisches Handeln entscheidend für die Frage ist, ob das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts umgesetzt wird.
Ziel des Verfahrens der DUH ist die schnellstmögliche Einhaltung des Grenzwerts für Stickstoffdioxid (NO2). Dazu nötig ist nach Urteil des VG Stuttgart vom Juli 2017 die Einführung von zonalen Fahrverboten für Dieselfahrzeuge einschließlich der Abgasnorm Euro 5. Zuletzt hatte das VG Stuttgart mit Beschluss vom 18. Juli 2019 ein Zwangsgeld in Höhe von 10.000 Euro gegen die Landesregierung festgesetzt, da der Luftreinhalteplan abermals nicht, wie vom Gericht angeordnet, zum 1. Juli 2019 fortgeschrieben und um zonale Diesel-Fahrverbote ergänzt wurde. Das VG Stuttgart findet in dem Beschluss klare Worte: Durch die Weigerung, „der gerichtlich auferlegten Verpflichtung Folge zu leisten“, werden „elementarste rechtsstaatliche Grundsätze“ durch die Landesregierung verletzt.
Dazu Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „In unseren Bemühungen für die Saubere Luft in Stuttgart sehen wir uns gezwungen, wie bereits im vergangenen Jahr gegenüber dem bayerischen Ministerpräsidenten, nun auch die Beugehaft für die verantwortlichen Politiker in Baden-Württemberg zu beantragen. Dass es überhaupt so weit kommen muss, ist ein Armutszeugnis für die baden-württembergische Landesregierung. Hier zeigt sich, welch hohen Stellenwert die Interessen der Diesel-Konzerne im Gegensatz zum verweigerten Gesundheitsschutz für die Stuttgarter Bürgerinnen und Bürger haben.“
Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in dem Verfahren vertritt: „Die Landesregierung vergreift sich am Rechtsstaat. Sie steht aber nicht über dem Recht. Wer sich trotz vier Verurteilungen seit über einem Jahr weigert, ein höchstrichterliches Urteil zu erfüllen, muss mit Konsequenzen rechnen. Unser Rechtssystem sieht dafür das Mittel der Beugehaft vor. Es ist anzuwenden. Alternativ wäre es allenfalls denkbar, dass die Landesregierung täglich ein Zwangsgeld in Höhe von 10.000 Euro zahlt, welches an eine gemeinnützige Organisation ausgezahlt wird und nicht in der Staatskasse verbleibt. Der Fiskus müsste für diese Zahlungen Regress bei den verantwortlichen Amtspersonen nehmen.“
Im Verfahren für die Saubere Luft in München verhandelt der Europäische Gerichtshof am 3. September 2019 über die Frage, ob Beugehaft gegen den bayerischen Ministerpräsident Markus Söder angeordnet werden kann. Die DUH ist zuversichtlich, dass diese Frage zugunsten der Rechtsstaatlichkeit und damit der Durchsetzung des Rechts entschieden wird. Nach Auffassung der DUH muss dieses Urteil für die Entscheidung des Stuttgarter Verfahrens nicht abgewartet werden, da sich die Rechtslage schon nach der Anwendung des nationalen Rechts ergibt.
Link:
Beschluss des VG Stuttgart vom 18. Juli 2019: l.duh.de/p190719
Kontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH
0171 3649170, resch@duh.de
Prof. Dr. Remo Klinger, Rechtsanwalt Kanzlei Geulen & Klinger, Berlin
0171 2435458, klinger@geulen.com
DUH-Pressestelle:
Ann-Kathrin Marggraf, Marlen Bachmann
030 2400867-20, presse@duh.de