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Pressemitteilung

Deutsche Umwelthilfe: Start des Dieselfahrverbots in München zwölf Jahre zu spät – Der 1. Februar 2023 ist ein guter Tag für die Saubere Luft

Dienstag, 31.01.2023
© Adobe Stock - Rainer Fuhrmann

München, 31.1.2023: Am 1. Februar 2023 tritt in München das Fahrverbot für besonders schmutzige Diesel-Kraftfahrzeuge der Abgasnorm Euro 4/IV in Kraft. Die Maßnahme hatte die Deutsche Umwelthilfe (DUH) gemeinsam mit dem Ökologischen Verkehrsclub Deutschland VCD und der Stadt München in einem Vergleich vereinbart und so eine Gerichtsentscheidung abgewendet. Umfassende Beschränkungen für Diesel-Fahrzeuge sind nicht nur nach Ansicht der beiden Verbände, sondern auch laut eines Gutachtens im Auftrag der Stadt München die einzige Maßnahme, mit der die jahrelange Überschreitung des gesetzlichen Grenzwerts für das Dieselabgasgift Stickstoffdioxid (NO2) beendet werden kann. Zum 1. Oktober 2023 und zum 1. April 2024 werden weitere Verschärfungen folgen, die auch Diesel-Fahrzeuge der Abgasnorm Euro 5/V einbeziehen und Ausnahmen deutlich reduziert. Dazu DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch:

„Der 1. Februar ist ein guter Tag für die Saubere Luft und ein guter Tag für die Menschen in München. Es ist der erste Schritt, um einen mehr als zwölf Jahre andauernden rechtswidrigen Zustand in München zu beenden. Alle Prognosen zur Luftqualität zeigen, dass die Verschärfungen im Oktober 2023 und April nächsten Jahres notwendig sein werden. Die bayerische Landesregierung muss den Anwohnerinnen und Anwohnern unverzüglich die Möglichkeit geben, ihre Diesel-Fahrzeuge mit einer funktionierenden Abgasreinigung nachzurüsten – selbstverständlich auf Kosten der Hersteller.“

Hintergrund:

In den gerichtlichen Verfahren für Saubere Luft haben sich der Ökologische Verkehrsclub Deutschland VCD, die DUH und die Landeshauptstadt München am 6. Oktober 2022 auf einen Vergleich geeinigt. Der Vergleich trat nach Beschluss des Münchner Stadtrates in Kraft. Nachdem die 8. Fortschreibung des Luftreinhalteplans der Landeshauptstadt München mit allen im Vergleich enthaltenen Maßnahmen in Kraft getreten ist, haben der VCD sowie die DUH ihre jeweiligen Verfahren vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof sowie dem Bayerischen Verwaltungsgericht München am 28. Dezember 2022 für erledigt erklärt.

Neben den vielfältigen Bemühungen der Stadt zur Verbesserung des Bus- und Bahn-Angebots sowie der Infrastruktur für Rad- und Fußverkehr werden auf Grundlage des Vergleichs nun großräumig Dieselfahrverbote eingeführt, um die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger zu schützen. Dies ist laut Gutachten im Auftrag der Stadt München im Vergleich mit 15 weiteren Maßnahmenpaketen die einzige Maßnahme, mit der die Grenzwerteinhaltung gelingen kann. Zum 1. Februar 2023 wird die bestehende Umweltzone auf den Mittleren Ring ausgeweitet und durch ein Fahrverbot für Fahrzeuge bis einschließlich Diesel Euro 4/IV verschärft. Ab dem 1. Oktober 2023 gilt das Fahrverbot auch für Euro 5/V Diesel. Dabei werden anfangs Ausnahmen für den Lieferverkehr, Handwerksbetriebe sowie Anwohnerinnen und Anwohner zugelassen. Ab dem 1. April 2024 müssen diese Ausnahmen einzeln beantragt werden. Eine neue Busspur auf der Landshuter Allee ergänzt das Konzept.

Kontakt:

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de

DUH-Newsroom:

030 2400867-20, presse@duh.de

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