Pressemitteilung
Deutsche Umwelthilfe optimistisch, die geplante rechtswidrige Abkoppelung der Gäubahn vom Stuttgarter Kopfbahnhof auf dem Klageweg zu stoppen
Berlin, 7.2.2025: Am 12. Februar 2025 beginnt vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart eine bis zu drei Tage angesetzte Verhandlung über die Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen die jahrelange Kappung der Gäubahn vom Stuttgarter Hauptbahnhof. Die Klage richtet sich gegen das Eisenbahn-Bundesamt. Die Deutsche Bahn ist als Beteiligte im Verfahren beigeladen. Nach Auffassung der DUH und eines von ihr beauftragten Rechtsgutachtens verstößt die geplante jahrelange Unterbrechung dieser internationalen Bahnverbindung von Zürich über Singen und Rottweil zum Stuttgarter Hauptbahnhof gegen die bestehenden Planfeststellungsbeschlüsse zu Stuttgart 21 und ist damit unzulässig.
Dies kommentiert DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch: „Das Stuttgarter Verwaltungsgericht nimmt unsere Klage offensichtlich ernst. Dies zeigt sich bereits an der auf bis zu drei Tage angesetzten Verhandlungsdauer. Wir werden dem Gericht neue Dokumente präsentieren, die belegen, dass der Deutschen Bahn die rechtlichen Probleme seit über fünf Jahren im Detail bekannt sind – und zwar genau die, die wir in unserer Klage dargelegt haben.
Wir werden dem Gericht zeigen, wie sich die Deutsche Bahn bereits vor mehr als fünf Jahren mit den auch von ihr eingeräumten rechtlichen Bedenken einer mehrjährigen Abkopplung der Gäubahn beschäftigt hat, die nicht vom Planfeststellungsbeschluss zu Stuttgart 21 gedeckt ist. Damals ging man von „nur“ 30 Monaten Unterbrechung aus, zwischenzeitlich soll der längste Bahntunnel Deutschlands entstehen der eine 10 bis 15 jährige Unterbrechung bedeuten würde.
Ein an diesem Montag veröffentlichtes Gutachten belegt darüber hinaus, dass nicht einmal eine mehrmonatige Sperrung notwendig ist. Auch dieser Umstand ist der Deutschen Bahn bereits seit über fünf Jahren bekannt. Die geplante Abkoppelung der Gäubahn wäre also nicht nur ein klarer Rechtsbruch, sondern auch eine schlicht überflüssige Maßnahme, die zu einer massiven Verschlechterung des Schienenverkehrs führen würde. Ich freue mich auf die Verhandlungen und bin überzeugt davon, dass die Gäubahn weiterhin über den Kopfbahnhof angebunden bleiben muss.“
Rechtsanwalt Prof. Dr. Remo Klinger, der die DUH in dem Verfahren vertritt: „Stuttgart 21 ist als Gesamtkonzept genehmigt. Dieses Konzept sieht eine unmittelbare zeitliche Abfolge der Umsetzung seiner Bauabschnitte vor. Die Gäubahn soll danach nur weniger als 6 Monate unterbunden werden. Dieses rechtlich genehmigte Konzept kann man nicht einfach über den Haufen werfen. Wenn man das Grundkonzept für Stuttgart 21 ändern will, muss man die Grundlagen der Genehmigung ändern. Ohne eine solche Änderung ist die jahrelange Abbindung der Gäubahn ein Rechtsbruch mit Ansage. Das weiß die Bahn auch – sie denkt nur, über den Dingen und den rechtlichen Genehmigungen zu stehen, das geht nicht.“
Kontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH
0171 3649170, resch@duh.de
Prof. Dr. Remo Klinger, Geulen & Klinger Rechtsanwälte
0171 2435458, klinger@geulen.com
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030 2400867-20, presse@duh.de