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Pressemitteilung

Deutsche Umwelthilfe obsiegt erneut vor Gericht gegen die Bundesregierung – Kraftfahrt-Bundesamt muss Akteneinsicht in VW-Dieselgate-Akte gewähren

Freitag, 20.04.2018

Verwaltungsgericht Schleswig kritisiert ungeprüfte Übernahme von Behauptungen der Volkswagen AG durch das Kraftfahrt-Bundesamt – Berufung wurde nicht zugelassen – DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch forderte Kanzlerin Angela Merkel dazu auf, die Fernsteuerung ihrer Bundesregierung durch die Dieselkonzerne nicht länger zu akzeptieren

Deutsche Umwelthilfe - Justitia © travelview/Fotolia

Schleswig/Berlin, 20.4.2018: Das Verwaltungsgericht Schleswig hat heute der Deutschen Umwelthilfe (DUH) in ihrer Klage auf Akteneinsicht in vollem Umfang Recht gegeben (Az: 6 A 48/16). Streitgegenstand waren alle beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) vorhandenen Unterlagen, die im Ergebnis zum Rückruf der VW-Modelle am 15.10.2015 geführt haben. Die Klage richtete sich gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA).

Mit dem Urteil erhält der Umwelt- und Verbraucherschutzverband auf Grundlage des Umweltinformationsgesetzes Einsicht in den gesamten Schriftverkehr, der im Herbst 2015 zur Anordnung des Rückrufs von Betrugs-Diesel-Pkw führte.

„Das heutige Urteil ist ein Sieg für den Rechtsstaat über eine Bundesregierung, die auch 30 Monate nach Aufdeckung des größten Industrieskandals der deutschen Nachkriegsgeschichte eine konspirative Zusammenarbeit mit betrügerischen Autobauern weiterführt. Ich fordere Kanzlerin Angela Merkel dazu auf, die Fernsteuerung ihrer Bundesregierung durch die Dieselkonzerne nicht länger zu akzeptieren“, so Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH.

Das KBA ist verpflichtet, Einsicht in alle Aktenbestandteile, die zur Rückrufanordnung gegen VW am 15.10.2015 geführt haben, zu gewähren. VW und KBA können sich nicht auf Betriebsgeheimnisse oder die aktuell noch laufenden staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen berufen. Das Gericht kritisierte, dass das KBA die Schwärzungen der kompletten Unterlagen unter anderem wegen Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen "völlig ungeprüft" von VW übernommen habe. Nach Auffassung des Gerichts überwiege aber das öffentliche Interesse, selbst wenn Geschäftsgeheimnisse vorliegen sollten.

Bereits vor mehr als zwei Jahren hatte das Verwaltungsgericht Schleswig die Herausgabe der VW-Akte verfügt. Daraufhin übersandte die Behörde der DUH eine nahezu komplett geschwärzte Akte mit 581 Seiten, die es mehrfach sogar in die Satiresendung „heute show“ als Beleg der versprochenen Transparenzoffensive von Bundesregierung und Volkswagen schaffte. Diese Akte ist nun nach dem Urteil komplett ungeschwärzt der DUH auszuhändigen.

Das KBA hatte die Herausgabe der ungeschwärzten Seiten mit Verweis auf laufende strafrechtliche Ermittlungen sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse von VW über mehr als zwei Jahre abgelehnt. Der Vorsitzende Richter sagte heute in der mündlichen Verhandlung, man könne sich beim besten Willen nicht vorstellen, dass jeder Satz in der Akte ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalte.

Eine Berufung wurde nicht zugelassen. Alle Unterlagen zwischen dem Bekanntwerden des Dieselskandals am 18.9.2015 und dem Erlass der Rückrufanordnung am 15.10.2015 sind davon betroffen, sofern sie das KBA führt. Die DUH erhofft sich durch die Offenlegung Aufklärung darüber, wie es zu der VW begünstigenden Beschränkung eines millionenfachen Betrugs von VW-Kunden auf bloße Software-Updates kam.

Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in dem Rechtsstreit vertritt, sagt: „Nun kommt endlich Licht in den Dieselskandal. Ein Rechtsstaat lebt von Transparenz und Öffentlichkeit, nicht von Kumpanei zwischen Aufsichtsbehörde und Unternehmen. Dies hat das Verwaltungsgericht heute eindrucksvoll bestätigt.“

Hintergrund:
Nach dem Bekanntwerden des VW-Abgasskandals im September 2015 ordnete das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) am 15.10.2015 einen amtlichen Rückruf der betroffenen VW-Fahrzeuge an. Details über die Rückrufaktion, wie die Veränderungen der Leistungs-, Spritverbrauchs-, CO2- sowie sonstiger Emissionswerte die mit der Nachrüstung verbunden sind, sind nicht bekannt. Da auf Anfrage der DUH keine Informationen zum Rückruf herausgegeben wurden, hat die DUH am 22.1.2016 auf Grundlage des Umweltinformationsgesetzes gegen das KBA eine Untätigkeitsklage wegen Anspruchs auf Informationserteilung gestellt. Sie fordert die Beklagte auf, Einsicht in die Rückrufanordnung sowie den gesamten dazu vorliegenden Schriftverkehr zu gewähren. Nachdem dem Antrag der DUH teilweise stattgegeben wurde, erhielt die DUH 2016 vom Kraftfahrt-Bundesamt eine nahezu komplett geschwärzte Akte mit 581 Seiten. Die Rückrufanordnung als solche ist der DUH mittlerweile bekannt.

Kontakt:

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de

Prof. Dr. Remo Klinger, Rechtsanwalt, Geulen & Klinger Rechtsanwälte, Berlin
0171 2435458, klinger@geulen.com

DUH-Pressestelle:

Andrea Kuper, Ann-Kathrin Marggraf
030 2400867-20, presse@duh.de
www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe, www.facebook.com/umwelthilfe

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