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Pressemitteilung

Deutsche Umwelthilfe klagt gegen Pipeline-Genehmigung für fossiles LNG-Projekt auf Rügen und beantragt Aussetzung des Baubeginns

Montag, 21.08.2023

• Erste Genehmigung für LNG-Projekt auf Rügen nimmt massive Schäden für sensibles Ökosystem des Greifswalder Boddens in Kauf

• DUH klagt gegen Genehmigung für Teilabschnitt der Pipeline und beantragt aufschiebende Wirkung

• Genehmigung erfolgte ohne Prüfung der Auswirkungen des Gesamtvorhabens auf Klima und Natur

© DUH

Berlin, 21.8.2023: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) klagt gegen die Genehmigung der Erdgas-Pipeline für das geplante LNG-Terminal vor Rügen. Zudem stellt die DUH einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz, um bis zur Klärung der offenen rechtlichen Fragen den Baubeginn zu stoppen. Sowohl Klage als auch Antrag auf Rechtsschutz liegen vor und werden zeitnah eingereicht. Das Bergamt Stralsund hatte zuvor den ersten Abschnitt der 50 Kilometer langen Pipeline von Rügen zum Erdgasknotenpunkt am Festland genehmigt. Bereits der Bau der Pipeline belastet das Ökosystem Ostsee erheblich und unumkehrbar.

Sascha Müller-Kraenner
, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Das LNG-Projekt auf Rügen ist für unsere Energieversorgung nicht notwendig und die Genehmigung für den ersten Seeabschnitt der Anschlusspipeline weist gravierende Mängel auf. Deshalb klagen wir und beantragen gleichzeitig aufschiebende Wirkung der Klage, damit diese rechtlich angreifbare Entscheidung der Behörde nicht zu irreparablen ökologischen Schäden führt. Das Bergamt Stralsund darf sich durch die willkürliche Aufspaltung des Projekts in mehrere Abschnitte nicht in die Irre führen lassen und muss die Auswirkungen des gesamten Projektes auf Klima und Natur gründlich prüfen.“

Die Pipeline soll mit dem bisher geplanten Trassenverlauf durch mindestens vier Natur- und Vogelschutzgebiete verlaufen. Die Bauarbeiten drohen dort Riffe, Seegraswiesen und Sandbänke zu zerstören und Sedimente aufzuwirbeln, wodurch sich die Überdüngung des Küstenmeeres weiter verschärfen könnte. Bau und Betrieb der Pipeline gefährden außerdem ein zentrales Laichgebiet des Ostseeherings, vertreiben Seevögel von ihren Rastplätzen und setzen Meeressäuger, insbesondere die Kegelrobbe und den extrem bedrohten Ostsee-Schweinswal, unter enormen Stress.

Hintergrund:

Unterstützt von der Bundesregierung plant das private Unternehmen Deutsche ReGas zwei schwimmende LNG-Terminals im Fährhafen von Mukran. Für diese Vorhaben liegen noch keine Antragsunterlagen vor. Die vorliegende Genehmigung bezieht sich auf einen Teil der Pipeline, durch die das LNG nach der Regasifizierung von den Terminalschiffen durch die Ostsee transportiert werden soll, um dort in das Erdgasnetz eingespeist zu werden.

Die DUH hat bereits in der Vergangenheit kritisiert, dass in den Antragsunterlagen für die Teilprojekte keine Gesamtbetrachtung der Auswirkung des LNG-Projekts angestellt wird. Die willkürliche Aufspaltung der Pipeline in vier Abschnitte wertet die DUH als Versuch, internationales Recht zu umgehen: Als Unterzeichner der ESPOO-Konvention ist Deutschland verpflichtet, potentiell betroffene Nachbarstaaten in Genehmigungsprozesse für Pipeline-Projekte dieser Größenordnung einzubeziehen. Im Fall der LNG-Pipeline vor Rügen hätte das Bergamt deshalb eine grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung anstoßen müssen. Diese Prüfung ist nicht geschehen.

Kontakt:

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer
0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de

Milena Pressentin, Referentin Energie und Klimaschutz
0151 70666995, pressentin@duh.de

DUH-Newsroom:

030 2400867-20, presse@duh.de

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