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Pressemitteilung

Deutsche Umwelthilfe klagt gegen Freistaat Bayern auf Akteneinsicht zur Luftreinhaltung in München

Berlin, Donnerstag, 05.02.2015

Bayerische Staatsregierung verweigert Einsicht in alle Akten, die seit dem Urteil des Verwaltungsgerichts München zum Luftreinhalteplan ergangen sind – DUH stellt Eilantrag beim Verwaltungsgericht

© Manfred Steinbach / Fotolia
© Manfred Steinbach / Fotolia

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat gegen den Freistaat Bayern erneut rechtliche Schritte eingeleitet. In einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung verlangt sie Einsicht in die Akten, die über die Weiterführung der Luftreinhalteplanung für die Stadt München Auskunft geben. Die Einsichtnahme in die zur Umsetzung eines rechtskräftigen Urteils erstellten Behördenakten wurde der DUH bislang verweigert. Auf einen entsprechenden Antrag der DUH antwortete das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, dass man warten solle, bis die 6. Fortschreibung des Luftreinhalteplans der Öffentlichkeit präsentiert werde.

Der Bundesgeschäftsführer der DUH, Jürgen Resch, stellt dazu fest: „Als erfolgreicher Kläger mit einem rechtskräftigen, vollziehbaren Titel haben wir den Anspruch, zu erfahren, was seit dem mittlerweile über zwei Jahre alten Urteil geschehen ist. Das ist der zuständigen Umweltministerin durchaus bewusst. Man spielt einmal mehr rechtswidrig auf Zeit, und das auf Kosten der Gesundheit der Münchner Bürger. Ganz offensichtlich hat Staatsministerin Scharf die Sorge, dass die der DUH rechtlich zustehende Akteneinsicht ein unzureichendes Bemühen für eine ausreichende Luftqualität in München deutlich werden lässt.“

Die DUH hat gegen den Freistaat Bayern am 9. Oktober 2012 (M 1 K 12.1046) ein Urteil zur Luftreinhaltung erstritten. Das Verwaltungsgericht München verpflichtete den Freistaat danach, den für die Landeshauptstadt München geltenden Luftreinhalteplan so zu ändern, dass er die erforderlichen Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung der in München seit Jahren überschrittenen Immissionsgrenzwerte für Stickstoffdioxid und Feinstaub enthält. Am 8. April 2014 hat der Freistaat seine Berufung gegen das Urteil zurückgezogen. Seit diesem Tag ist er somit in der Pflicht, den Luftreinhalteplan so zu ändern, dass dieser alle erforderlichen Maßnahmen enthält, um die Grenzwerte schnellstmöglich einzuhalten. Ein Luftreinhalteplan existiert jedoch bis heute nicht.

Die DUH wird nicht, wie vom Bayerischen Staatsministerium verlangt, auf eine auszugsweise und zeitlich unbestimmte allgemeine Öffentlichkeitsbeteiligung warten. Deshalb hat die Umweltschutzorganisation heute einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht München gestellt, mit dem sie die unverzügliche Einsicht in die Behördenakten erreichen möchte. Rechtsanwalt Remo Klinger von der Kanzlei Geulen & Klinger erklärt: „Das Ministerium leidet offenbar an kollektiver Amnesie. Es hat vergessen, dass man ein für die Verkehrspolitik Münchens richtungsweisendes Urteil umzusetzen hat. Die DUH ist Beteiligter dieses Prozesses.“

Kontakt:

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
Mobil: 0171 3649170, E-Mail: resch@duh.de

Dr. Remo Klinger, Rechtsanwalt
Mobil: 0171 2435458, E-Mail: klinger@geulen.com

Daniel Hufeisen, Pressesprecher
Tel.: 030 2400867-22, Mobil: 0151 55017009, E-Mail: hufeisen@duh.de 

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