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Pressemitteilung

Deutsche Umwelthilfe gewinnt beide Klimaklagen gegen die Bundesregierung – Bestehende Klimaschutzprogramme für die Jahre bis 2030 müssen um konkrete Maßnahmen ergänzt werden

Donnerstag, 16.05.2024 Dateien: 9

• Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg urteilt: Die bestehenden Klimaschutzprogramme der Bundesregierung sind rechtswidrig und müssen kurzfristig um wirksame konkrete Maßnahmen nachgebessert werden.

• Urteil entfaltet Wirkung weit über das aktuell geltende Klimaschutzgesetz hinaus und zwingt insbesondere Porsche-Verkehrsminister Wissing zu schnell wirksamen Maßnahmen

• Alle Klimaklagen der DUH für die Sektoren Energiewirtschaft, Industrie, Gebäude, Landwirtschaft und Verkehr sowie für den Landnutzungssektor erfolgreich

• Knapp 12.000 Menschen haben sich bereits hinter die Klimaklagen gestellt und fordern ausreichende Klimaschutzmaßnahmen – DUH sieht insbesondere Verkehrs- und Gebäudesektor in der Pflicht

 

© DUH/Finke

Berlin, 16.5.2024: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) zwingt die Bundesregierung vor Gericht zu ausreichendem Klimaschutz. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) hat nach Klimaklagen der DUH bestätigt: Die Klimaschutzprogramme der Bundesregierung reichen nicht aus, um die Klimaziele bis 2030 beziehungsweise 2045 einzuhalten. Damit gewinnt die DUH ihre Klagen sowohl für die Sektoren Energiewirtschaft, Industrie, Gebäude, Landwirtschaft sowie Verkehr als auch für den Landnutzungssektor (LULUCF). Die Bundesregierung ist nun verpflichtet, schnellstmöglich ausreichende Klimaschutzmaßnahmen vorzulegen.

DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch: „Dieses Urteil ist eine verdiente Ohrfeige für die Pseudo-Klimaschutzpolitik der Bundesregierung. Das Klimaschutzprogramme der Bundesregierung bis 2030 sind rechtswidrig und reichen nicht aus, um die Klimaziele einzuhalten. Die Bundesregie-rung kann sich nun nicht länger aus ihrer Verantwortung für den Klimaschutz stehlen und Maßnahmen wie ein Tempolimit auf Autobahnen oder ein Stopp der Förderung klimaschädlicher Dienstwagen verweigern. Das gilt auch über dieses Urteil hinaus. Denn mit dem geplanten entkernten Klimaschutzgesetz sind die Klimaziele in Schlüsselsektoren wie dem Verkehr erst recht nicht einzuhalten. Mit diesem Urteil im Rücken werden wir insbesondere FDP-Minister Wissing zu wirksamen Maßnahmen zum Klimaschutz im Verkehrssektor zwingen wie einem Tempolimit und den Stopp der Förderung von Klimakiller-Dienstwagen aus Steuergeld.“

Besonders in den Sektoren Verkehr und Gebäude klafft eine gewaltige Emissionslücke bis 2030. Deswegen ist dringend notwendig, dass die Bundesregierung noch in dieser Legislatur weitreichende Maßnahmenpakete beschließt.

Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz: „Für den Klimaschutz im Gebäudesektor sind die kommenden Jahre entscheidend. Um die verpflichtenden Ziele bis 2030 einzuhalten, braucht es einen zielgenauen Fokus auf die energetisch schlechtesten Gebäude, anstatt Steuergeld mit der Gießkanne im Neubau zu versenken. Jede eingesparte Tonne CO2 im Gebäudesektor zahlt gleichzeitig auf die langfristige Bezahlbarkeit von Wohnraum und Energieunabhängigkeit ein. Mit dem heutigen Urteil zwingen wir die Bundesregierung dazu, unsere Gebäude nicht weiter zur Energie- und Kostenfalle verkommen zu lassen.“

Wenige Tage vor der Verhandlung war die Bundesregierung damit gescheitert, den Termin zu verlegen. Das Gericht lehnte dies ab und hat heute nach dem geltenden Klimaschutzgesetz entschieden. Die Urteile werden sich durch das Inkrafttreten eines abgeschwächten Klimaschutzgesetzes nicht erledigen: Im LULUCF-Sektor ändert sich durch das entkernte Gesetz nichts. In den anderen Sektoren wird es auf eine gerichtliche Überprüfung jetzt noch nicht relevanter Projektionsdaten ankommen – jedenfalls das Klimaziel 2030 wird auch nach den jüngsten Projektionen des Umweltbundesamtes nicht eingehalten.

DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner: „Das Gericht hat heute bestätigt: Die für den Sektor Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft vorgesehenen Maßnahmen zur Emissionsminderung sind absolut unzureichend. Die dramatische Zielverfehlung betrifft nicht nur die Ziele laut Klimaschutzgesetz, sondern genauso die EU-Vorgaben der LULUCF-Verordnung. Nun müssen wir den Strukturwandel in der Landnutzung anstoßen. Dazu gehören die nasse Bewirtschaftung und Wiedervernässung von Mooren sowie die Reduktion des Holzeinschlags in unseren Wäldern. Unsere Ökosysteme müssen massiv gestärkt werden, um ihre überlebenswichtigen und klimawirksamen Funktionen aufrechtzuerhalten, All das braucht Zeit, doch die rennt uns davon. Mit dem heutigen Erfolg haben wir die Bundesregierung dazu verpflichtet, schnellstmöglich zu handeln.“

Mit einer Aktion vor der Verhandlung hat die DUH ausreichende und sofort wirksame Klimaschutzmaßnahmen gefordert und gegen die Entkernung des Klimaschutzgesetzes protestiert. Zudem hat die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation Unterschriften und persönliche Botschaften von knapp 12.000 Menschen, die sich in den vergangenen Wochen hinter die Klimaklagen gestellt haben, symbolisch mit in den Gerichtssaal genommen.

Link:

•    Fotos von der Protestaktion und das Hintergrundpapier finden Sie am Ende der Seite.

Kontakt:

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de 

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer
0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de 

Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin
0170 7686923, metz@duh.de  

DUH-Newsroom:

030 2400867-20, presse@duh.de

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