Pressemitteilung
Deutsche Umwelthilfe geht weiter gegen Bau von Nord Stream 2 vor und fordert Moratorium für klimaschädliche Erdgas-Infrastruktur
Berlin, 19.02.2021: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hält die jüngste Genehmigung für den Weiterbau von Nord Stream 2 in deutschen Gewässern für rechtswidrig. Zu diesem Schluss kommt die DUH, nachdem sie Akteneinsicht vom zuständigen Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) erhalten hat. Das BSH hatte den Weiterbau der Ostsee-Pipeline am 14. Januar 2021 genehmigt, die DUH und auch der Naturschutzbund hatten dagegen Widerspruch eingelegt. Seitdem ist der Weiterbau der Pipeline in deutschen Gewässern gestoppt.
Nach der Akteneinsicht sieht sich die DUH nun bestätigt, dass die Klimafolgen des Mega-Projektes nicht geprüft wurden. Zudem hat das BSH veraltete Daten zur Störung von Seevögeln und Schweinswalen verwendet und die Umwelteinwirkungen durch die größere Schiffsflotte nicht berücksichtigt. Laut internen Unterlagen des BSH stand das Ergebnis der Prüfungen außerdem schon vorab fest. Trotz der eingelegten Widersprüche hält sich das BSH außerdem die Hintertür offen, jederzeit eine sofortige Wiederaufnahme der Bauarbeiten zuzulassen.
Die DUH hat diese Punkte heute in einer Widerspruchsbegründung dem BSH dargelegt. Insbesondere mit Blick auf die verheerenden Klimawirkungen von Nord Stream 2 fordert die DUH ein mindestens einjähriges Moratorium für den Weiterbau. Zunächst müssen die Folgen des Projektes auf die Klimaziele überprüft und die energiewirtschaftliche Notwendigkeit der Pipeline hinterfragt werden.
DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner: „In Zeiten der Klimakrise rollen Bundesregierung und BSH einem fossilen Mega-Projekt den roten Teppich aus. Das ist völlig inakzeptabel: Es müsste völlig selbstverständlich sein, dass bei einem solch gewaltigen Projekt, das für jährlich 100 Millionen Tonnen CO2 steht, die Auswirkungen auf die Klimaziele überprüft werden. Hinzu kommen die Auswirkungen auf Seevögel, Schweinswale und Klima durch den Einsatz einer größeren Flotte von Verlegeschiffen und einer deutlich längeren Bauzeit als ursprünglich geplant. Auch dies ist vom BSH gar nicht oder nur auf Basis völlig veralteter Daten geprüft worden. Der von uns veröffentlichte Geheimplan von Olaf Scholz zum Weiterbau von Nord Stream 2 sowie für den Import von Fracking-Gas zeigt, dass die Bundesregierung bei den neuen Erdgas-Projekten den umwelt- und klimapolitischen Kompass verloren hat. Eine für die Klimaziele systemrelevante Infrastruktur darf nicht Gegenstand von geheimniskrämerischen Deals und fragwürdigen Genehmigungen werden. Wir fordern deshalb ein einjähriges Moratorium für den Weiterbau, um eine unabhängige und gründliche Überprüfung aller deutschen Erdgas-Projekte zu ermöglichen.“
In deutschen Gewässern fehlen noch rund 14 Kilometer der Pipeline. Entgegen den ursprünglichen Plänen soll dieses Stück nun mit Schiffen gebaut werden, die sich per Anker positionieren müssen. Dafür ist jedoch unter anderem eine größere Anzahl von Verlege-, Begleit- und Sicherungsschiffen notwendig. Die Auswirkungen auf Seevögel, Schweinswale und die Treibhausgasemissionen sind entsprechend höher. Auch die zuständige Fachbehörde, das Bundesamt für Naturschutz, hatte aktuelle Untersuchungen gefordert. Die Auswirkungen auf Seevögel im EU-Vogelschutzgebiet „Pommersche Bucht“ sowie die Auswirkung auf Schweinswale wurden vom BSH jedoch nur auf Grundlage von veralteten Daten unter anderem aus den Jahren 2014 und 2015 überprüft.
Neue Daten und Studien zu der jetzt beabsichtigten Vorlegeweise, der größeren Schiffsflotte sowie der deutlich längeren Bauzeit wurden vom BSH nicht für notwendig erachtet. Die Klima- und Schadstoffemissionen der größeren Schiffsflotte und der längeren Bauzeit wurden überhaupt nicht untersucht, ebenso wenig wie die Auswirkung des Pipelinebetriebs auf die Klimaziele.
Rechtsanwältin Dr. Cornelia Ziehm: „Die Genehmigung des Weiterbaus von Nord Stream 2 ist mit dem geltenden Recht über die Umweltverträglichkeitsprüfung nicht vereinbar. Demnach sind Art und Ausmaß der unmittelbaren und mittelbaren Treibhausgasemissionen eines Vorhabens zu erfassen und zu bewerten. Daran fehlt es vollständig. Die einschlägige Rechtsprechung zum Naturschutzrecht fordert zudem, dass die Frage der erheblichen Beeinträchtigungen von besonders geschützten Gebieten oder Arten stets auf Grundlage aktueller Daten beantwortet werden muss. Das BSH hat sich über diese Anforderung unzulässiger Weise hinweggesetzt. Bemerkenswert ist zudem, dass das BSH die DUH als Widerspruchsführerin bislang in keiner Weise über einen bereits im Dezember 2020 von der Nord Stream 2 AG eingereichten Antrag auf Anordnung des sofortigen Vollzugs informiert noch diesen Antrag bislang abschlägig beschieden hat. Die DUH hat davon erst durch die von ihr beantragte Akteneinsicht erfahren. Mit dieser Vorgehensweise will das BSH offenbar eine Hintertüre für den Weiterbau der Pipeline offenhalten und die Möglichkeiten der Wahrnehmung effektiven Rechtsschutzes der Widerspruchsführer erschweren.“
Aus Sicht der DUH ist das Genehmigungsverfahren für Nord Stream 2 ohnehin von politischer Einflussnahme geprägt. So hat die DUH bereits im Dezember 2020 interne Unterlagen des BSH veröffentlicht, aus denen hervorgeht, dass die Behörde schon vor Prüfung der Einwendungen die Absicht hatte, eine Genehmigung für den Weiterbau zu erteilen.
Constantin Zerger, Leiter Energie und Klimaschutz der DUH: „Bei der Genehmigung von Nord Stream 2 werden Natur- und Klimaschutz übergangen. Offenbar ist das politische Interesse am Weiterbau der Pipeline so groß, dass berechtige Einwendungen bei Seite gewischt werden und das Ergebnis der Prüfungen schon vorab feststeht. Am Ende sind die Entscheidungen des BSH immer im Sinne der Nord Stream 2 AG. Mit Rücksicht auf die Klimaziele muss dieses Projekt jedoch von dieser politischen Last und Einflussnahme befreit werden. Deshalb muss es ein mindestens einjähriges Moratorium geben. Nur so entsteht der notwendige Spielraum für eine unabhängige und unvoreingenommene Prüfung des Projektes.“
Hintergrund:
Für den Weiterbau der Pipeline in deutschen Gewässern auch im Zeitraum von Januar bis Mai hatte die Nord Stream 2 AG bereits im Juli 2020 einen Antrag auf Änderung der Bau- und Betriebsgenehmigung gestellt. Die bisherige und weiterhin gültige Genehmigung verbietet einen Bau in diesem Zeitraum mit ankerpositionierten Schiffen. In diesem Verfahren hat die DUH zwei Mal Einwendung erhoben, bevor das BSH am 14. Januar 2021 die Genehmigung erteilte. Dagegen haben die DUH und der Naturschutzbund am 15. Januar 2021 Widerspruch eingelegt. Diese Widersprüche haben aufschiebende Wirkung. Nach erfolgter Akteneinsicht begründet die DUH mit der heute eingereichten Stellungnahme ihren Widerspruch.
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Die Widerspruchsbegründung finden Sie am Ende dieser Seite.
Kontakt:
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH
0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de
Dr. Cornelia Ziehm, Rechtsanwältin
0160 94182496, rechtsanwaeltin-ziehm@posteo.de
Constantin Zerger, Leiter Energie und Klimaschutz der DUH
0160 433 40 14, zerger@duh.de
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