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Pressemitteilung

Deutsche Umwelthilfe geht mit Klimaklage gegen Mercedes-Benz in die nächste Instanz

Dienstag, 13.09.2022

• Geschäftsführende der DUH verlangen drastische Reduzierung der CO2-Emissionen der Fahrzeuge und Verbrenner-Aus für Neuwagen spätestens 2030 bei dem Konzern

• Landgericht Stuttgart hat Klage in erster Instanz heute abgewiesen: Kläger ziehen nun vor das Oberlandesgericht

• DUH führt Klimaklagen gegen mehrere Unternehmen auf Grundlage des wegweisenden Klimaurteils des Bundesverfassungsgerichts

© travelview/Fotolia

Stuttgart/Berlin, 13.9.2022: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) geht mit ihrer Klimaklage gegen Mercedes-Benz in die nächste Instanz. Die Geschäftsführenden der DUH als Kläger kündigten heute an, vor das Oberlandesgericht Stuttgart zu ziehen. Zuvor hatte das Landgericht Stuttgart die Klage gegen Mercedes-Benz in erster Instanz abgelehnt. Die DUH fordert den klimagerechten Umbau von Mercedes-Benz insbesondere durch eine drastische Reduzierung der CO2-Emissionen der Fahrzeuge im Einklang mit den verbindlichen Regelungen des Pariser Klimaschutzabkommens und des deutschen Klimaschutzgesetzes. Mercedes-Benz soll dazu unter anderem spätestens bis zum Jahr 2030 den Verkauf klimaschädlicher Verbrenner-Neuwagen stoppen. Allein durch die in 2021 verkauften Autos war der Konzern weltweit für 65,5 Millionen Tonnen CO2 verantwortlich – mehr als Länder wie Finnland, Norwegen oder Portugal. Das CO2-Restbudget, das Mercedes-Benz nach Berechnungen der DUH zusteht, ist bereits dramatisch klein. Bleiben die Emissionen des Herstellers auf demselben Niveau wie derzeit, müssten bereits 2026 die letzten Verbrenner vom Band laufen.

Dazu Rechtsanwalt Remo Klinger, der die Klage vertritt: „Wir sind von Anfang an davon ausgegangen, dass in dieser grundsätzlichen Frage erst höhere Gerichtsinstanzen Klarheit bringen werden. Es geht hier darum, dass große Konzerne mit einem CO2-Fußabdruck, der größer als viele Staaten ist, einen verbindlichen Ausstiegspfad aus ihren Treibhausgasemissionen haben müssen. Auch wenn dieses Urteil nicht in unserem Sinne ausfiel, freuen wir uns, dass wir durch den frühen Termin in Stuttgart nun hoffentlich schnell eine Klärung vor dem Oberlandesgericht erreichen können. Denn die Klimakrise lässt uns nicht mehr viel Zeit.“

Dazu Jürgen Resch, DUH-Bundesgeschäftsführer: „Die Richter argumentieren, ob Schutzmaßnahmen ausreichend sind oder nicht, müsse der Gesetzgeber entscheiden. Doch der Gesetzgeber wird nicht aktiv, deshalb sind wir ja gezwungen, vor Gericht zu ziehen, um die Grundrechte der Menschen und künftigen Generationen zu schützen. Mercedes-Benz demonstriert ein Schaufahren gegen den Klimaschutz: Neufahrzeuge von Mercedes haben europaweit die höchsten CO2-Emissionen unter allen Herstellern. Mercedes ist der einzige europäische Hersteller, der in den letzten 5 Jahren seine CO2-Emissionen sogar noch um 10 Gramm pro Kilometer nach oben geschraubt hat. Die deutschen Autobauer verhindern seit Jahrzehnten wirksame Klimaschutzgesetze und regieren durch.“

Die Geschäftsführenden der DUH klagen neben Mercedes-Benz auch gegen den Autokonzern BMW und den Öl- und Erdgaskonzern Wintershall Dea. Die DUH hatte 2021 gemeinsam mit Greenpeace – die Klagen gegen VW unterstützen – diese ersten Verfahren gegen klimaschädliche Konzerne nach dem wegweisenden Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts bekannt gegeben. In den Zivilprozessen der DUH war die Verhandlung vor dem Landgericht Stuttgart nun die Verhandlung in erster Instanz.

Kontakt:

Prof. Dr. Remo Klinger, Geulen & Klinger Rechtsanwälte
0171 2435458, klinger@geulen.com

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH
0171 3649170, resch@duh.de

DUH-Newsroom:

030 2400867-20, presse@duh.de

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