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Pressemitteilung

Deutsche Umwelthilfe fordert zur IAA deutschen Verbrenner-Ausstieg 2025 und strengere Vorgaben für E-Autobatterien

Donnerstag, 09.09.2021

• Zur beschleunigten Ertüchtigung der deutschen Autokonzerne sollte eine neue Bundesregierung einen Zulassungstopp für alle Pkw mit Verbrennungsmotor ab dem 1. Januar 2025 nach norwegischem Vorbild beschließen

• DUH fordert schnelle Festlegung von Effizienzstandards für E-Autos, Sicherstellung der Weiterverwendung gebrauchter E-Autobatterien sowie eine Recyclingquote für den Batterierohstoff Lithium von mindestens 70 Prozent bis 2025

• Echte Mobilitätswende nur möglich mit kurzfristiger Verdopplung innerstädtischer Radwege und Mobilitätsgarantie für den ländlichen Raum durch ein optimiertes Bahn- und Busangebot

© annacovic / Fotolia

Berlin, 9.9.2021: Zur Internationalen Automobil-Ausstellung (IAA) in München fordert die Deutsche Umwelthilfe (DUH) von einer neuen Bundesregierung einen Zulassungsstopp für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor ab dem 1. Januar 2025, so wie Norwegen dies bereits beschlossen hat. Dadurch erhält die deutsche wie europäische Automobilindustrie die entscheidenden Impulse zur sofortigen Umsteuerung hin zu batterieelektrischen Pkw und Nutzfahrzeugen.

Um die Umweltvorteile der Elektromobilität vollständig auszuschöpfen, muss die Bundesregierung zudem erneuerbare Energien beschleunigt ausbauen, Effizienzstandards für E-Fahrzeuge einführen, eine Weiterverwendung gebrauchter E-Autobatterien sicherstellen und eine Recyclingquote von mindestens 70 Prozent für den Batterierohstoff Lithium bis 2025 vorgeben, so der Umwelt- und Verbraucherschutzverband. Hybridfahrzeuge, Wasserstoffantrieb sowie bio- und strombasierte Kraftstoffe sind keine umweltfreundlichen Alternativen.

„Deutschland braucht den Verbrennerausstieg bis 2025, weltweit bis 2030. Gleichzeitig müssen endlich Effizienzstandards für E-Autos festgelegt werden. Bei der Ressourcenbereitstellung, der Effizienz sowie bei der Wiederverwendung und dem Recycling brauchen wir ambitionierte gesetzliche Vorgaben. Gleichzeitig gilt: Übergroße SUV-Stadtpanzer sind weder mit Verbrennungs- noch mit E-Antrieb kompatibel mit unseren Innenstädten. Und für eine echte Verkehrswende führt kein Weg an der Reduzierung des Individualverkehrs und einem massiven Ausbau von Fuß-, Rad- und öffentlichem Verkehr vorbei “, sagt Barbara Metz, Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin der DUH.

Die DUH fordert die Bundesregierung auf, sich bei den aktuellen Verhandlungen zur EU-Batterieverordnung für mehr Kreislaufwirtschaft und Lieferkettenverantwortung einzusetzen. Der Entwurf der EU-Kommission enthalte zwar wichtige Verbesserungen, greife aber dennoch zu kurz.

„Es muss sichergestellt werden, dass auch bei importierten Rohstoffen und Batterien nachweislich vergleichbare Umwelt- und Sozialstandards wie in der EU eingehalten werden. Für die Herstellung von Batterien sollte ausschließlich Ökostrom verwendet werden. Die Lebensdauer von Batterien muss durch Reparatur und Wiederverwendung verlängert werden, etwa durch den Einsatz gebrauchter E-Autobatterien als stationäre Stromspeicher“, fordert Thomas Fischer, Leiter des Bereichs Kreislaufwirtschaft bei der DUH.

Entscheidend sind laut DUH zudem strenge Vorgaben zum „Second Life“ einer ausgemusterten, aber noch intakten Batterie beziehungsweise zur Sammlung defekter Altbatterien samt Sicherstellung einer mindestens siebzigprozentigen Kreislaufführung im Recyclingprozess. Ein Pfandsystem kann einen Anreiz zur Rückgabe von Lithium-Ionen-Batterien in Fahrzeugen und Elektrogeräten setzen. Damit ausgemusterte E-Auto-Batterien so lange wie möglich weiterverwendet werden, sollte auch unabhängigen Unternehmen Zugang zu den Batterien ermöglicht werden und nicht ausschließlich den Herstellern. Die Recyclingquoten sollten sich dynamisch erhöhen und hierfür am Stand der Technik orientieren. Beispielsweise sollte die Recyclingquote für Lithium anstatt der vorgesehenen 35 Prozent auf 70 Prozent ab 2026 angehoben werden. Für die Berechnung der Rezyklateinsatzquoten sollte nur Recyclingmaterial aus Altbatterien herangezogen werden dürfen.

Hintergrund:

Für nicht vermeidbaren Individualverkehr sind E-Autos nicht nur beim Klimaschutz, sondern auch bei Betrachtung aller Umweltfolgen vergleichbaren Verrennungsmotoren überlegen. Im Gegensatz zu fossilen Kraftstoffen können Batterierohstoffe recycelt werden. Alternative Antriebskonzepte, die auf Wasserstoff oder Biokraftstoffen basieren, sind laut DUH keine umweltfreundliche Lösung für den Autoverkehr. Beispielsweise verursacht aus Nahrungs- und Futtermittelpflanzen hergestellter Agrosprit in der Regel mehr Klimaemissionen als fossiler Treibstoff. Aus erneuerbarer Energie gewonnener Wasserstoff, der in Brennstoffzellenfahrzeugen eingesetzt wird, erreicht lediglich einen Wirkungsgrad von 35 Prozent, gerechnet von der Energiequelle zum Antriebsrad. Wird der Wasserstoff zu synthetischen Kraftstoffen umgesetzt, sinkt der Wirkungsgrad auf 15 Prozent. Demgegenüber haben E-Autos, bei denen Strom aus erneuerbaren Energien über Batterien direkt umgesetzt wird, mit 75 Prozent den mit Abstand höchsten Wirkungsgrad. Zum Vergleich: Pkw mit herkömmlichem Diesel haben einen Wirkungsgrad von lediglich 24 Prozent. Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge weisen nach Messungen der DUH im realen Straßenverkehr sogar noch höhere Klimaemissionen auf als vergleichbare Autos mit reinem Verbrennungsmotor.

Links:

Kontakt:

Barbara Metz, Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin
0170 7686923, metz@duh.de

Thomas Fischer, Leiter Kreislaufwirtschaft
030 2400867-43, 0151 18256692, fischer@duh.de

DUH-Newsroom:

030 2400867-20, presse@duh.de

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