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Pressemitteilung

Deutsche Umwelthilfe fordert Umsetzung der angekündigten EEG-Revision

Mittwoch, 03.03.2021 Dateien: 2

• Bundesregierung droht selbstgesetzte Frist bis Ende März für Novelle des EEG zu verpassen

• Anhebung der Ausbauziele für Wind- und Solarenergie unerlässlich, um Klimaziele einhalten zu können

• Novelle muss Ausbauhemmnisse korrigieren, um Vertrauen der Investoren wiederzugewinnen

© lumen digital/ Fotolia

Berlin, 3.3.2021: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) mahnt Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier, die für das erste Quartal 2021 angekündigte Revision des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) nicht zu verpassen. Bei der letzten Novelle des EEG im Dezember 2020 wurden für den Klimaschutz wesentliche Punkte wie die Anhebung der Ausbauziele für Erneuerbare Energien ausgespart, da sich die Große Koalition nicht einigen konnte. Bisher fehlt ein Entwurf für die vom Bundestag geforderte Nachbearbeitung. Die DUH fordert Bundeswirtschaftsminister Altmaier auf, die in seiner Zuständigkeit liegende Revision noch im März umzusetzen.

DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner kommentiert: „Die Energiewende ist in dieser Legislaturperiode quasi zum Erliegen gekommen. Jetzt läuft die Große Koalition auch noch Gefahr, die selbst erteilte Frist für einen Neustart der Energiewende zu verpassen. Dies ist die letzte Chance in dieser Legislaturperiode, Deutschland beim Klimaschutz wieder in Position zu bringen. Die wichtigste Aufgabe ist die Anhebung der jährlichen Ausbauziele auf 6 Gigawatt Windenergie an Land und 10 Gigawatt Photovoltaik.“

Die bisher im EEG festgelegten Ausbaumengen reichen keinesfalls aus, um das selbstgesteckte Ziel der Bundesregierung – 65 Prozent Erneuerbare Energien am Strombedarf in 2030 – zu erreichen. Neben den Ausbauzielen sind aber noch weitere Änderungen dringend nötig, um Ausbauhemmnisse zu beseitigen.

Dazu DUH-Bereichsleiter Energie und Klimaschutz Constantin Zerger: „Diverse Lücken und handwerkliche Fehler im EEG untergraben den Ausbau Erneuerbarer Energien. Um das Vertrauen der Investoren wiederzugewinnen, braucht es noch in dieser Legislaturperiode umfassende Nachbesserungen. Beispielsweise müssen Erneuerbare Energien den Status des öffentlichen Interesses erhalten, um ihre gesellschaftliche Bedeutung festzuschreiben. Die DUH hat die sieben wichtigsten ‚Baustellen des EEG‘ als Blaupause für das Wirtschaftsministerium zusammengestellt.“

Hintergrund:

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz regelt seit dem Jahr 2000 den Ausbau und die Förderung der Erneuerbaren Energien in Deutschland. Die Anhebung der Ausbauziele ist notwendig, da trotz aller nötigen energiesparenden Maßnahmen der Stromverbrauch in Zukunft ansteigen wird. Klimaschützende Technologien wie die Elektromobilität und elektrische Wärmepumpen zum Heizen von Gebäuden werden zusätzlichen Strom benötigen. Außerdem macht die Erhöhung des 2030-Klimaziels der Europäischen Union zusätzliche Treibhausgaseinsparungen bei der Energieversorgung erforderlich. Bisher geht die Bundesregierung von einer installierten Leistung in Höhe von 71 Gigawatt Windenergie an Land und 100 Gigawatt Solarenergie in 2030 aus. Aus Sicht der DUH müssen diese Mengen auf mindestens 100 Gigawatt Windenergie an Land und 150 Gigawatt Solarenergie erhöht werden.

Links:

Das DUH-Positionspapier „Neustart für Erneuerbare“ und das DUH-Analysepapier „Die sieben größten Probleme für den Ausbau Erneuerbarer Energien im EEG 2021“ finden Sie am Ende dieser Seite.

Kontakt:

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer
0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de  

Constantin Zerger, Leiter Energie und Klimaschutz
0160 4334014, zerger@duh.de

DUH-Pressestelle:

Matthias Walter, Marlen Bachmann, Thomas Grafe
030 2400867-20, presse@duh.de

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