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Pressemitteilung

Deutsche Umwelthilfe fordert sofortigen Planungsstopp: Geplantes Terminal für Fracking-Gas aus den USA ist nicht genehmigungsfähig

Dienstag, 28.05.2019 Dateien: 4

Während im Klimakabinett über Treibhausgasneutralität bloß diskutiert wird, treibt die Bundesregierung Planungen zum Bau von LNG-Terminals an der Nordseeküste für Fracking-Gas aus den USA voran – Rechtsgutachten im Auftrag der Deutschen Umwelthilfe belegt: geplantes Vorhaben in der Nähe zu Chemiepark und atomaren Anlagen in Brunsbüttel ist nicht genehmigungsfähig – Gemeinsam mit dem „Klimabündnis gegen LNG“ und Schülern der FridaysForFuture-Bewegung fordert die DUH den Stopp von klimaschädlichen Energie-Infrastrukturen sowie ein Umsteuern von Wirtschaftsminister Altmaier und Ministerpräsident Günther bei den aktuellen Planungen – DUH kündigt als Ultima Ratio auch Klage gegen das Terminal an

© Oliver Boehmer

Berlin/Brunsbüttel, 28.5.2019: Das geplante LNG-Terminal in Brunsbüttel ist aus Sicherheitsgründen nicht genehmigungsfähig. Dies geht aus einem Rechtsgutachten hervor, das die Deutsche Umwelthilfe (DUH) heute in Berlin vorgestellt hat. Das Terminal soll dem Import von verflüssigtem Erdgas (liquefied natural gas, LNG) aus den USA dienen. Laut Gutachten sind die rechtlichen Voraussetzungen zur Ansiedlung eines Störfallbetriebs, wie ihn das LNG-Terminal darstellt, nicht gegeben. Grund ist die in Brunsbüttel vorhandene räumliche Nähe zu anderen Gefahrenanlagen, inklusive eines Zwischenlagers für radioaktive Abfälle und eines Chemieparks.

Die DUH, das „Klimabündnis gegen LNG“ und Schüler der FridaysForFuture-Bewegung lehnen den Bau sämtlicher an der deutschen Küste geplanter LNG-Terminals ab. Statt in fossile Infrastrukturen zu investieren, sollte sich die Bundesregierung auf den Ausbau und die Förderung erneuerbarer Energien konzentrieren. Zur Klimabilanz erschwerend hinzu kommt, dass die geplanten LNG-Terminals mit Fracking-Gas aus den USA befüllt werden sollen. Fracking-Gas wird unter hohen Umweltbelastungen gefördert. Durch den Austritt von Methan-Gas und den energetischen Aufwand für Verflüssigung und Transport ist Fracking-Gas genauso klimaschädlich wie die Energiegewinnung aus Kohle.

Um die Wirtschaftlichkeit der Terminals zu verbessern, soll der Bundesrat am 7. Juni 2019 einer Verordnung aus dem Haus von Wirtschaftsminister Peter Altmaier zustimmen. Demnach sollen die Anschlusskosten für die LNG-Terminals in Brunsbüttel, Stade und Wilhelmshaven an das Erdgasnetz nicht mehr von den Investoren, sondern per Umlage von den Gaskunden getragen werden. Alleine für das Terminal Brunsbüttel bedeutet dies eine Entlastung für die Investoren von 80 Millionen Euro. Dazu hat der Wirtschaftsminister von Schleswig-Holstein, Bernd Buchholz, angekündigt, das Terminal aus Landesmitteln direkt mit 50 Millionen Euro fördern zu wollen.

Constantin Zerger, Leiter Energie und Klimaschutz der DUH: „Ohne jede Rücksicht auf Sicherheit und Umwelt treibt die Bundesregierung den Bau von klimaschädlichen LNG-Terminals voran. Die Planungen sind nicht zukunftsfähig und für den Standort Brunsbüttel darüber hinaus grob fahrlässig. Ein Unfall könnte verheerende Folgen haben.“ Im bereits angelaufenen Raumordnungsverfahren für die Anschlussleitung des LNG-Terminals (Brunsbüttel-Hetlingen) legte die DUH schriftlich Einwendung beim zuständigen Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein ein. Zerger weiter: „Da das Terminal aus Sicherheitsgründen nicht genehmigungsfähig ist, ist auch das Verfahren für die Anschlussleitung hinfällig. Wir stellen uns deshalb den Planungen entgegen und fordern alle Betroffenen auf, bis zum Ende der Frist am 20. Juni ebenfalls Einwendung einzureichen. Kehren Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier und Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther nicht zur Vernunft zurück, werden wir als Ultima Ratio gegen eine Genehmigung des Terminals klagen.“

Die Bundesregierung, das Land Schleswig-Holstein sowie die Betreibergesellschaft German LNG lassen wichtige Aspekte des Störfallrechts außeracht. Die Ansiedlung eines Störfallbetriebs wie das LNG-Terminal ist jedoch nur dann zulässig, wenn gewährleistet wird, dass angemessene Sicherheitsabstände zu benachbarten Schutzobjekten und Gefährdungsquellen eingehalten werden. Zugleich müssen umgekehrt von den vorhandenen umgebenden Gefährdungsquellen deren Sicherheitsabstände gewahrt bleiben. Diese Voraussetzungen liegen in Brunsbüttel nicht vor: In unmittelbarer Nachbarschaft befinden sich – neben Wohngebieten und Betrieben etwa der chemischen Industrie – eine Sonderabfallverbrennungsanlage sowie insbesondere drei atomare Anlagen: das (stillgelegte) Atomkraftwerk Brunsbüttel, das Zwischenlager für hochradioaktive Abfälle und das im Bau befindliche Lager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle.

Cornelia Ziehm, Rechtsanwältin und Verfasserin des Gutachtens: „Nach den immissionsschutz- und atomrechtlichen Störfallvorgaben ist das Verhältnis von unterschiedlichen Gefährdungsquellen untereinander bauplanerisch zu lösen. In Bezug auf atomare Anlagen gilt zudem ein hoher Standard, Gefahren und Risiken durch ‚Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter (SEWD)‘ müssen nach dem Stand von Wissenschaft und Technik ‚praktisch ausgeschlossen‘ erscheinen. Im geltenden Bauplanungsrecht ist unter Anlegung dieser Maßstäbe für den fraglichen Standort in Brunsbüttel dementsprechend die Ansiedlung eines Störfallbetriebs ausdrücklich als unzulässig festgesetzt worden. Diese Festsetzungen gelten auch für das LNG-Terminal.“

Der Protest von den Menschen vor Ort wird unter anderem vom „Klimabündnis gegen LNG“ getragen. Das Bündnis lehnt nicht nur das geplanten Terminal in Brunsbüttel ab, sondern fordert grundsätzlich einen Bau- und Planungsstopp für die geplanten Anlagen in Wilhelmshaven und Stade.

Norbert Pralow vom „Klimabündnis gegen LNG“ dazu: „Brunsbüttel ist ein Gewerbestandort, der innovative Industrieansiedlung benötigt. Rückwärtsgewandte fossile Investments, in Form eines LNG-Terminals, wird vom ‚Klimabündnis gegen LNG‘ auf das Schärfte zurückgewiesen. Die in Aussicht gestellten öffentlichen Gelder in Millionenhöhe für den Terminalbau müssen in zukunftsgewandte und klimafreundliche Technologien in Brunsbüttel Verwendung finden. Mit klimafeindlichem Fracking-Gas, als LNG importiert, ist keine Energiewende möglich.“

Auch bei Schülern der FridaysForFuture-Bewegung formiert sich Protest gegen die neue fossile Infrastruktur. Die Schüler Lilli und Gustav aus Hamburg haben zusammen mit der DUH bereits mehr als 56.000 Unterzeichner für eine Petition gegen die LNG-Terminals gesammelt. Gustav Strunz dazu: „Jeden Freitag gehen wir auf die Straße und fordern, dass endlich wirksame Maßnahmen für den Klimaschutz ergriffen werden. Das Ergebnis: Im Klimakabinett in Berlin gibt es Sonntagsreden, im Hintergrund aber treibt die Regierung den Import von schmutzigem Fracking-Gas voran. Das ist unehrlich und macht mich wütend. Hier geht es um unsere Zukunft: In der haben Fracking-Gas aus den USA und gefährliche LNG-Terminals keinen Platz.“

Links:

Am Ende der Seite finden Sie folgende Dateien:

  • Rechtsgutachten zur Genehmigungsfähigkeit des LNG-Terminals Brunsbüttel
  • Einwendung der DUH gegen die Anschlussleitung zum Terminal
  • Linksammlung zum Import von amerikanischem LNG bzw. Fracking-Gas nach Deutschland
  • Lageübersicht LNG-Terminal in Brunsbüttel

Zur Petition von Gustav, Lilli und der DUH: change.org/nofracking

Kontakt:

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer DUH
0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de 

Constantin Zerger, Leiter Energie und Klimaschutz DUH
0160 4334014, zerger@duh.de 

Dr. Cornelia Ziehm, Rechtsanwältin
0160 94182496, rechtsanwaeltin-ziehm@posteo.de  

Norbert Pralow, Klimabündnis gegen LNG
04805-901550, Norbert.pralow@yahoo.de

Gustav Strunz, FridaysForFuture Hamburg
0176 44279631, gustav.strunz@gmail.com

DUH-Pressestelle:

Ann-Kathrin Marggraf, Marlen Bachmann
030 2400867-20, presse@duh.de

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