Pressemitteilung
Deutsche Umwelthilfe fordert Richtigstellung von Falschaussagen der Drogeriemarktkette dm zu deren gerichtlicher Niederlage, dass Produkte nicht mehr mit Kennzeichnung „klimaneutral“ oder „umweltneutral“ beworben werden dürfen
Berlin, 27.7.2023: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat die Drogeriemarktkette dm dazu aufgefordert, bis zum morgigen Freitag, den 28. Juli 2023, Falschaussagen ihrer Pressemitteilung richtigzustellen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.
In der Pressemitteilung von dm zum Urteil des Landgerichts Karlsruhe werden folgende Aussagen getätigt:
- „Die Klage der DUH richtete sich gegen die konkrete Gestaltung der Verpackung einzelner Produkte, nicht aber gegen die grundsätzliche Verwendung der Auslobungen "klimaneutral", „umweltneutral“ oder gegen den hinter "umweltneutral" stehenden Ansatz.“
- „Während der mündlichen Verhandlung am 24. Mai hatten sowohl der Bundesgeschäftsführer der DUH, Jürgen Resch, als auch der Vorsitzende Richter bekundet, dass dm mit seinem Ansatz der Umweltneutralität eine aufrichtige und wissenschaftlich fundierte Methode verfolgt.“
Beide Aussagen sind unwahr.
Die Aussage zu 1) ist unwahr, da sich die Klage der DUH nicht nur gegen die konkrete Ausgestaltung der Verpackung einzelner Produkte richtete (also das „Wie“ der Bewerbung). Tatsächlich war es so, dass auch das „Ob“ der Auslobung der Produkte als „klimaneutral“ Gegenstand der Klage war, da die mit einem Waldschutzprojekt in Peru begründete Auslobung inhaltlich nicht geeignet war, um von einer Klimaneutralität zu sprechen. Das Landgericht ist dieser Kritik der DUH gefolgt, wie aus der Urteilsbegründung auf den Seiten 28 und folgende ersichtlich ist.
Die Aussage zu 2) ist ebenfalls unwahr. Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, hat in der mündlichen Verhandlung keine derartige Aussage gemacht, im Gegenteil: Er hat mehrfach zum Ausdruck gebracht, dass er die Bewerbung der Produkte als „umweltneutral“ noch bedenklicher findet, als die Bewerbung mit „klimaneutral“, da mit dem wissenschaftlichen Ansatz nur eine finanzielle Umrechnung bestimmter Umweltnachteile stattfindet. Die mit dem Geld geförderte Renaturierung von Flächen führt jedoch nicht zu einer bilanziellen Neutralität der Umweltnachteile, die durch die Produkte entstehen. Dass die DUH bekundet habe, „dass dm mit seinem Ansatz der Umweltneutralität eine aufrichtige und wissenschaftlich fundierte Methode verfolgt“, trifft nicht zu.
Die DUH hat dm aufgefordert, die Pressemitteilung unverzüglich zu ändern und eine ausreichend strafbewehrte Unterlassungserklärung bis Freitag, 28. Juli 2023, 13.00 Uhr abzugeben. Für den Fall des fruchtlosen Fristablaufs wird die DUH eine einstweilige Verfügung erwirken.
Kontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de
Prof. Dr. Remo Klinger, Geulen & Klinger Rechtsanwälte
0171 2435458, klinger@geulen.com
DUH-Newsroom:
030 2400867-20, presse@duh.de