Pressemitteilung
Deutsche Umwelthilfe fordert Nachbesserung: Entwurf der Energieeffizienzstrategie 2050 unterläuft Klimaziele der Bundesregierung
Berlin, 22.11.2019: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert den Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums zur Effizienzstrategie 2050 der Bundesregierung als unzureichend. Das vorgeschlagene Zwischenziel für 2030 von lediglich 28 Prozent Reduktion des Primärenergieverbrauchs gegenüber 2008 ist unvereinbar mit dem jüngst beschlossenen Klimaschutzgesetz. Es müsste bei mindestens 38 Prozent liegen. Zahlreiche Maßnahmen für den Gebäude- und Verkehrssektor zur Erreichung der Klimaziele fehlen im Entwurf entweder komplett oder sind ambitionslos.
Im Klimaschutzgesetz ist die vollständige Treibhausgasneutralität bis 2050 festgeschrieben. Der nun vorliegende Entwurf rechnet allerdings mit einer Treibhausgas-Reduktion von nur 80 bis 95 Prozent. Deshalb sind auch die angestrebten Reduktionsziele des Energieverbrauchs deutlich zu gering angesetzt. Eine höhere Effizienz spielt für das Gelingen der Energiewende und das Erreichen der Klimaziele eine entscheidende Rolle.
Dazu erklärt Barbara Metz, Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin der DUH: „Die Bundesregierung nimmt ihr eigenes Klimaschutzgesetz nicht ernst. Anstatt ihr selbst ausgerufenes Leitprinzip „Efficiency First“ endlich mit Leben zu füllen, korrigiert die Bundesregierung ihre Ambitionen bei der Energieeffizienz sogar nach unten. Wirtschaftsminister Altmaier möchte weder den Ausbau der Windenergie noch ambitionierte Ziele für die Steigerung der Energieeffizienz. Entweder Minister Altmaier respektiert das Klimaschutzgesetz nicht oder die gesamte Bundesregierung hat keine Absicht, die selbstgesteckten Ziele einzuhalten. Wir fordern eine Nachbesserung des Entwurfs und eine sofortige Anhebung der Effizienzziele sowie weitere Effizienzmaßnahmen, damit die Ziele auch erreicht werden können. In keinem Bereich der Energiewende liegen die Fortschritte so weit hinter den Zielen der Bundesregierung zurück wie bei der Energieeffizienz.“
Für Neubauten muss schon heute der KfW-Effizienzhaus 40 Standard und für Vollsanierungen von Bestandsgebäuden ein Zielwert von KfW-Effizienzhaus 55 festgeschrieben werden. Die steuerliche Förderung muss schnell kommen, aber zwingend an eine Energieberatung geknüpft sein. Fossile Heiztechnik wie Öl und Gas sollte unverzüglich und konsequent von staatlicher Förderung ausgeschlossen werden.
Im Verkehrssektor ist eine Reduktion des Endenergiebedarfs um mindestens 60 Prozent bis 2050 und um mindestens 30 Prozent bis 2030 zum Erreichen der Klimaziele zwingend erforderlich. Maßnahmen zur Verkehrsvermeidung und zur Steigerung der Effizienz sind kurzfristig und mit bestehenden Technologien umsetzbar. Dazu zählen der Ausstieg aus dem Verbrennungsmotor ab 2025 sowie die Festlegung von Effizienzstandards auch für alternative Antriebe. Eine steuerliche Förderung von Pkw etwa über die Dienstwagenregelung muss klar an Effizienzvorgaben ausgerichtet werden.
Die deutliche Zielverfehlung des unverbindlichen Effizienzziels für 2020 – nach ersten Schätzungen der AG Energiebilanzen werden statt 20 Prozent lediglich 10 Prozent Reduktion erreicht – zeigt die Notwendigkeit für verbindliche Ziele und wirkungsvollere Effizienzmaßnahmen. Deshalb muss die Strategie in ein Effizienzgesetz mit verbindlichen sektoralen Zielen überführt werden, das auch geeignete Kontrollmechanismen und Sanktionen bei Nichteinhaltung enthält.
Hintergrund:
Im Rahmen der Energiewende und zur Erreichung der nationalen und internationalen Klimaziele spielt die Energieeffizienz eine entscheidende Rolle. Energieeffizienz birgt dabei nicht nur ein riesiges Potenzial für eine ambitionierte und kosteneffiziente Klimapolitik. Energieeffizienz und Energieeinsparungen haben auch vielseitige ökonomische und soziale Vorteile, wie etwa eine Steigerung der Versorgungsicherheit, Wettbewerbsfähigkeit, die Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze und langfristig bezahlbare Energiekosten.
Mit dem vorgeschlagenen Effizienzziel für 2030 leistet die Bundesregierung darüber hinaus keinen angemessenen Beitrag zur Erreichung des EU-Energieeffizienzziels 2030, einer Reduzierung des Primär- und Endenergieverbrauchs um mindestens -32,5 Prozent bis 2030.
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