Pressemitteilung
Deutsche Umwelthilfe fordert nach EuGH-Urteilen zu VW und Porsche: Kraftfahrt-Bundesamt muss Millionen von Abgasbetrug betroffene Diesel-Pkw sofort zurückrufen
Berlin, 14.7.2022: Anlässlich der heutigen Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu Abschalteinrichtungen in Diesel-Pkw fordert die Deutsche Umwelthilfe (DUH) den umgehenden Rückruf aller betroffenen Diesel-Fahrzeuge insbesondere der Abgasstufen Euro 5 und 6. Der EuGH bestätigt mit seinen heutigen Entscheidungen die Rechtsauffassung der DUH, wonach Abschalteinrichtungen, die je nach Außentemperatur die Abgasreinigung von Fahrzeugen drosseln, rechtswidrig sind. In den heute entschiedenen Verfahren ging es um Modelle von Volkswagen und Porsche (C-128/20 GSMB Invest, C-134/20 Volkswagen und C-145/20 Porsche Inter Auto und Volkswagen). Das Gericht folgt damit dem Schlussantrag des Generalanwalts des EuGH von September 2021.
Dazu Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Das Gericht bestätigt, wofür wir seit Jahren kämpfen: Nicht der Prüfstand im Labor ist das Maß der Dinge, sondern das Abgasverhalten der Fahrzeuge im normalen Betrieb auf der Straße. Das zuständige Kraftfahrt-Bundesamt und Verkehrsminister Wissing müssen dem seit Jahren andauernden Rechtsbruch durch Abschalteinrichtungen jetzt ein Ende bereiten und noch vor Beginn des Winterhalbjahres alle betroffenen, mehrere Millionen Diesel-Fahrzeuge zurückrufen und auf Kosten der Hersteller mit wirksamer Abgasreinigung nachrüsten lassen. Andernfalls müssen sie stillgelegt und die Fahrzeughalter durch die des Betrugs überführten Diesel-Hersteller entschädigt werden.“
Die DUH klagt gegen das Kraftfahrt-Bundesamt zu knapp 100 Modellen verschiedener Hersteller. In allen Modellen sind vergleichbare Abschalteinrichtungen verbaut, die das Gericht nun als illegal bestätigt hat. Eines dieser Verfahren liegt ebenfalls vor dem EuGH. Der zuständige Generalanwalt hatte sich im DUH-Verfahren mit Blick auf die Bewertung der Vorrichtungen bereits ähnlich geäußert und die Klagebefugnis der DUH in diesen Fällen bestätigt.
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Die Pressemitteilung des EuGH finden Sie am Ende dieser Seite.
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