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Pressemitteilung

Deutsche Umwelthilfe fordert mindestens 360 Euro Jahresgebühr für Anwohnerparken

Montag, 25.04.2022 Dateien: 1

• Bundesländer bremsen Mobilitätswende aus: DUH-Abfrage ergibt, dass nur fünf Länder den Kommunen eine angemessene Gebührenerhebung für Anwohnerparkausweise ermöglichen

• Während Parkausweis für Anwohner in anderen europäischen Städten wie Stockholm bis zu 1.309 Euro pro Jahr kostet, verlangen die meisten deutschen Städte nur bis zu 30,70 Euro pro Jahr

• Städte wie Erfurt, Köln und Stuttgart, die Gebühren bereits erhöhen könnten, müssen dies schnellstmöglich tun

• DUH fordert: Gebühren müssen so hoch sein, dass Menschen, die nicht aufs Auto angewiesen sind, ihren Pkw-Besitz hinterfragen

© (c) Jonathan Stutz - stock.adobe.com

Berlin, 25.4.2022: Bundesländer und Städte bremsen angemessene Gebühren fürs Anwohnerparken und damit die Mobilitätswende aus. Dies ist das Ergebnis einer bundesweiten Abfrage der Deutschen Umwelthilfe (DUH). Demnach ermöglichen nur fünf Bundesländer den Kommunen, angemessen hohe Gebühren festzulegen. Bereits im Juni 2020 wurden die Länder mit Änderung des Straßenverkehrsgesetzes dazu ermächtigt, durch eigene Gebührenordnungen die ehemals bundeseinheitliche Obergrenze von 30,70 Euro pro Jahr zu kippen. Die DUH kritisiert außerdem Kommunen wie Erfurt, Köln und Stuttgart, die die Möglichkeit hätten, höhere Gebühren zu verlangen, dies aber nach wie vor nicht tun. Die DUH fordert eine Anwohnerparkgebühr von mindestens 360 Euro pro Jahr.

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH kommentiert: „Öffentlicher Raum ist knapp und zunehmend umkämpft. Jedes Jahr steigt die Zahl der in Deutschland zugelassenen Autos um eine halbe Million an. Gleichzeitig werden die zugelassenen Autos immer länger, breiter und schwerer. Trotzdem dürfen Anwohnerinnen und Anwohner in den meisten Städten mit ihren riesigen SUV und Pick-ups für nur 8 Cent pro Tag den öffentlichen Raum zustellen. Flächen zum Spielen, Flanieren und Verweilen sowie Parks und Grünflächen werden immer knapper. Die Kommunen brauchen endlich wirksame Möglichkeiten, um den Raum für Menschen zurückzuerobern.“

Nur fünf Bundesländer erhalten eine Grüne Karte in der DUH-Abfrage: In Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Thüringen dürfen Städte angemessene Gebühren fürs Anwohnerparken verlangen. Vier Bundesländer (Bayern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein) haben bislang nicht entschieden, ob sie ihren Kommunen mehr Möglichkeiten geben wollen und erhalten daher eine Rote Karte. Alle anderen Bundesländer (Berlin, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, das Saarland und Sachsen) geben an, dass sie eine neue Parkgebühren-Verordnung planen, aber aktuell noch über die Ausgestaltung diskutieren. Für das Verschleppen dieser wichtigen Entscheidung gibt es eine Gelbe Karte. In Hamburg wurde die Regelung bereits angepasst: Die Jahresgebühr in Höhe von 65 Euro kann jedoch nach wie vor keine Lenkungswirkung entfalten, weshalb auch Hamburg eine Gelbe Karte erhält.

Selbst in innerstädtischen Gebieten mit dichtem Bus- und Bahnnetz und kurzen Wegen für Rad- und Fußverkehr steigt die Zahl an Autos weiter an. Da Autos fast überall kostenlos abgestellt werden können, schaffen sich immer mehr Haushalte Zweit- und Drittwagen an und selbst Menschen, die fast nie Auto fahren, behalten dieses. Die Gebühren müssen daher so hoch sein, dass Menschen, die nicht auf ihr Auto angewiesen sind, ihren Pkw-Besitz hinterfragen.

Robin Kulpa, Referent Verkehr und Luftreinhaltung bei der DUH: „Die flächendeckende Parkraumbewirtschaftung zu angemessenen Preisen ist nachweislich ein wichtiges Instrument, um die Zahl der Autos in Städten zu reduzieren. Seit Jahren fordern die Städte mehr Handlungsspielraum, um dem Trend zu immer mehr und immer größeren Autos entgegenzuwirken. Deshalb kann ich nicht nachvollziehen, dass Städte wie Erfurt, Köln und Stuttgart, in denen höhere Gebühren endlich möglich sind, bislang untätig bleiben. Um das Klima zu schützen und unsere Städte lebenswerter zu machen, müssen Parkgebühren höher werden. Verglichen mit den Kosten für Bus- und Bahntickets ist eine Gebühr für Anwohnerparkausweise von mindestens 360 Euro pro Jahr immer noch niedrig.“

Die DUH fordert eine Anhebung der Gebühren für Anwohnerparkausweise auf mindestens 1 Euro pro Tag und deutlich höhere Gebühren für große SUV-Stadtpanzer. Dass die Städte gute und angemessene Regelungen umsetzen, sobald die Landesregierung es ihnen ermöglicht, zeigt sich in Baden-Württemberg: Vorbildlich ist die Freiburger Regelung, die eine durchschnittliche Gebühr in Höhe von 360 Euro pro Jahr vorsieht. Für besonders große SUV und Pick-ups werden 480 Euro pro Jahr fällig. Auch Tübingen hat eine gute Regelung gefunden und verlangt für besonders schwere SUV, die mehr als 1,8 Tonnen wiegen eine um 50 Prozent höhere Jahresgebühr als für Kleinwagen. Für einkommensschwache Haushalte und Menschen mit Schwerbehindertenausweis gibt es in Freiburg deutliche Ermäßigungen um 75 Prozent. 

Hintergrund:

In Parkraumbewirtschaftungszonen erhalten Anwohnerinnen und Anwohner eine Ausnahmegenehmigung, um keine Parkgebühren zahlen zu müssen. Die Gebühr für einen solchen Anwohnerparkausweis war bis Juni 2020 bundeseinheitlich auf 30,70 Euro pro Jahr gedeckelt. Ein Preis, der keine Lenkungswirkung entfaltet und nicht einmal den Verwaltungsaufwand begleicht. Auch die Kosten für Herstellung, Reinigung und Wartung von Parkplätzen werden nicht berücksichtigt. Allein die jährlichen Betriebskosten, beispielsweise für Reinigung und Winterdienst, belaufen sich je nach Stadt auf 60 bis 300 Euro pro Parkplatz. Die Nutzung des knappen und wertvollen öffentlichen Raums mit privaten Autos wird demnach durch die Allgemeinheit bezuschusst.

Während Bus und Bahn Jahr für Jahr teurer werden, waren die Gebühren für Parkausweise jahrzehntelang gedeckelt. Eine Erhöhung der Parkgebühren ist ein wesentlicher Hebel, damit sich Haushalte von Zweit- und Drittwagen trennen und Gelegenheitsfahrer auf Carsharing umsteigen.

Link:

Einen Überblick zu den Antworten der Bundesländer finden Sie am Ende dieser Seite.

Kontakt:

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de

Robin Kulpa, Referent Verkehr und Luftreinhaltung
030 2400867-751, kulpa@duh.de

DUH-Newsroom:

030 2400867-20, presse@duh.de

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