Pressemitteilung
Deutsche Umwelthilfe fordert Barrierefreiheit auch für Fische: Kleine Wasserkraftanlagen dürfen nicht länger gefördert werden
Berlin, 10.5.2022: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) fordert die Nachschärfung der Regelungen zur kleinen Wasserkraft im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Für gesunde Flüsse und Fischbestände dürfen kleine Wasserkraftanlagen bis zu 1.000 Kilowatt nicht mehr gefördert werden. Außerdem darf der weitere Ausbau, im Gegensatz zu Wind- und Solarenergie, nicht im „überragenden öffentlichen Interesse“ stehen und somit bei der Planung bei Abwägungsentscheidungen bessergestellt werden. Die ökologischen Schäden durch solche kleinen Wasserkraftanlagen überragen deren Nutzen. Am Donnerstag findet die erste Lesung der Gesetzesnovelle im Bundestag statt. Die DUH fordert entsprechende Korrekturvorschläge von Bundestag und Bundesrat.
Dazu DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner: „Kleine Anlagen mit bis zu 1.000 Kilowatt tragen weniger als 0,5 Prozent der deutschen Bruttostromerzeugung bei und sind auch nicht so effizient und klimafreundlich wie beispielsweise Windkraft. Trotzdem verhindern sie, dass Flüsse sich frei entfalten und Fische sowie Kleinstlebewesen ungehindert wandern können. Es darf außerdem keine gesetzliche Besserstellung für weitere Anlagen dieser Art geben. Denn gerade bei zunehmender Wasserknappheit in Deutschland ist das Argument der verlässlichen Energielieferung fragwürdig. Allein aus europarechtlichen Gründen muss sichergestellt werden, dass genug Wasser für das Überleben der Flussökosysteme zur Verfügung steht, statt es durch Turbinen zu leiten.“
Kleine Wasserkraftanlagen können mithilfe anderer Erneuerbarer Energien kompensiert und zurückgebaut werden. Große, leistungsfähige Anlagen müssen mit wirksamen Schutzmaßnahmen für Fische oder naturnahe Umgehungsstrecken versehen werden. Deutschland braucht gesunde Flüsse, die dem steigenden Klimastress gewachsen sind, und gesunde Fischbestände, die auch als Nahrungsgrundlage für Fischotter und seltene Vogelarten wichtig sind.
Hintergrund:
Die schädliche Wirkung von Wasserkraftanlagen auf die Flussökosysteme ist in zahlreichen Studien immer wieder nachgewiesen worden. Der Rückbau von Barrieren in den Fließgewässern ist zudem ein gesetzlich vorgeschriebenes Ziel der Wasserrahmenrichtlinie und findet sich auch im Wasserhaushaltsgesetz wieder. Um die Gesamtleistung der kleinsten 4.400 Wasserkraftanlagen zu ersetzen, braucht es lediglich 20 moderne Windenergieanlagen.
Kontakt:
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer
0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de
DUH-Newsroom:
030 2400867-20, presse@duh.de