Pressemitteilung
Deutsche Umwelthilfe fordert: allgemeines Eisenbahngesetz schützen, Bahnanlagen reaktivieren statt schließen, gemeinwohlfeindliche Immobilien-Deals verhindern
Berlin, 23.10.2024: Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion greift mit einer neuen Gesetzesänderung die Bahn an: Gemäß einer kürzlich in den Bundestag eingebrachten Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) sollen Grundstücke mit Eisenbahnbetriebsanlage nicht mehr im „überragenden öffentlichen Interesse“ liegen. Dadurch wären Bahnanlagen wesentlich schwächer geschützt vor einer Stilllegung oder Umnutzung – zum Bespiel zur Immobilienentwicklung.
Besondere Bedeutung hat der Vorschlag für die Immobilien-Großprojekte im Rahmen von Stuttgart 21. Die selbsternannte „Welthauptstadt des Automobilbaus Stuttgart“ möchte mit der derzeitigen Verkleinerung des Hauptbahnhofs die oberirdischen Gleise und das Gleisvorfeld des Kopfbahnhofs als „Rosenstein-Quartier“ bebauen. Die CDU-regierte Stadt Stuttgart gilt als treibende Kraft hinter dem Antrag. Sie befürchtet einen dauerhaften Fortbestand des Kopfbahnhofs auch aufgrund einer Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) auf unterbrechungsfreien Anschluss der Bahnmagistrale Stuttgart – Singen – Zürich – Mailand (Gäubahn). Zudem ist schon jetzt klar, dass der im Bau befindliche Tiefbahnhof Stuttgart 21 bis zu 40 Prozent weniger Kapazität haben wird als der Kopfbahnhof. Daher wird die bestehende Infrastruktur auch künftig benötigt.
Die DUH fordert angesichts des viel zu kleinen Tiefbahnhofs Stuttgart 21 zusätzlich den Erhalt des Kopfbahnhofes, um auch in Zukunft bei der geplanten Verdopplung der Personenkilometer auf der Schiene noch einen funktionierenden Bahnknoten in Stuttgart zu haben. Auch andere Bahnbetriebsflächen in Deutschland wären von der geplanten Aufhebung des besonderen Schutzes der Schieneninfrastruktur betroffen.
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Ich fordere die Abgeordneten der Ampel-Parteien auf, den Gesetzentwurf zur Schwächung der Bahn klar abzulehnen. Er untergräbt die ökologische Verkehrswende und die notwendige Verlagerung des Verkehrs von der Straße auf die Schiene. Bahnanlagen dürfen nicht weiter stillgelegt werden. Sie müssen erhalten und nach Beispiel der Schweiz ausgedehnt und dort, wo es Verbauungen nicht unmöglich machen, im Gegenteil reaktiviert werden. Beim vorgelegten Gesetzentwurf handelt es sich um eine ‚Lex Stuttgart‘ zum Wohle einer Immobilienwirtschaft, die mit der Fläche des bestehenden Kopfbahnhofes einen Milliardenprofit plant. Um die rechtswidrige Kappung der Gäubahn vom Stuttgarter Hauptbahnhof doch noch durchsetzen zu können und so Flächen für die Immobilienentwicklung zu gewinnen, soll nun sogar ein Bundesgesetz geändert werden. Sollten tatsächlich Bundestagsabgeordnete der Ampel-Parteien eine Schwächung des Eisenbahngesetzes unterstützen, werden wir dies bei der Kandidatenaufstellung für die Bundestagswahl 2025 öffentlichkeitswirksam herausstellen.“
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