Pressemitteilung
Deutsche Umwelthilfe erhebt Klage gegen Danone wegen Verbrauchertäuschung
Die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) hat beim Landgericht München Klage gegen die Danone GmbH wegen Verbrauchertäuschung eingereicht. Durch die Unterlassungsklage soll verhindert werden, dass Danone seine neu eingeführten Activia-Joghurtbecher aus Bioplastik weiterhin als „umweltfreundlicher“ bewirbt. Dass die neuen Joghurtbecher aus dem Biokunststoff Polylactid nicht umweltfreundlicher sind, belegt eine von Danone selbst in Auftrag gegebene Studie des renommierten Instituts für Energie- und Umweltforschung Heidelberg (IFEU). In der Ökobilanz wird festgestellt, dass sich in der Gesamtbetrachtung keine ökologischen Vorteile von Joghurtbechern aus dem Biokunststoff PLA gegenüber solchen aus dem rohölbasierten Kunststoff Polystyrol ergeben. Sowohl auf Activia-Bechern als auch auf den Internetseiten von Danone wird der Biokunststoffbecher jedoch als „umweltfreundlicher“ beworben. „Zwischen den von Danone kommunizierten vermeintlichen Umweltvorteilen von Biokunststoffbechern und den tatsächlichen Ökobilanzergebnissen besteht eine erhebliche Diskrepanz“ erklärt der DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. „Danone kommuniziert gezielt nur solche Teilergebnisse der IFEU-Ökobilanz, welche den neuen Bechern aus PLA Umweltvorteile bescheinigen. Dabei verschweigt Danone den Verbrauchern all jene Nachteile, welche die Umweltvorteile gänzlich wieder aufzehren“, so Resch weiter.
In der IFEU-Ökobilanz wurden Activia-Becher aus PLA und Polystyrol in zwölf Wirkungskategorien bewertet. Dabei ergaben sich für PLA-Becher lediglich in den drei Kategorien Klimawandel, fossiler Ressourcenverbrauch und Sommersmog Vorteile. Gleichzeitig wurden Nachteile in den restlichen Wirkungskategorien, wie z.B. Versauerung, Eutrophierung, Humantoxizität oder Naturraumbeanspruchung festgestellt. Da diese Nachteile nicht in Danones Werbekonzept passen, wurden diese einfach ausgeblendet und die neuen Becher auf der Grundlage von Teilergebnissen als umweltfreundlicher dargestellt. Dabei empfiehlt das IFEU-Institut ausdrücklich neben den Vorteilen von Activia-Bechern aus PLA deren Nachteile nicht zu verschweigen. Trotz der Hinweise des IFEU-Instituts zum korrekten Umgang mit Studienergebnissen und einer Abmahnung durch die DUH ist Danone nicht bereit, Verbraucher über die wirklichen Umweltauswirkungen von Joghurtbechern aus PLA zu informieren.
Die DUH hat nun beim Landgericht München eine Klage zur Unterlassung der Bewerbung von Activia-Joghurtbechern als „umweltfreundlicher“ eingereicht. „Die Aussage, die Biokunststoffbecher seien umweltfreundlicher als die zuvor verwendete Verpackung, ist nicht nur irreführend, sondern falsch“, sagt der Berliner Anwalt Dr. Remo Klinger, welcher die Interessen der DUH vertritt. „Danone betreibt lupenreines greenwashing. Sie gerieren sich zu Unrecht als Ökopioniere. Denn ein gesamtökologischer Vorteil kann der Verpackung aus PLA nicht zugesprochen werden“, so Klinger. Um Kundinnen und Kunden vor diesem besonders dreisten Fall der Verbrauchertäuschung zu schützen, wird nun gerichtlich gegen Danone vorgegangen.
Für Rückfragen:
Jürgen Resch
Bundesgeschäftsführer, Deutsche Umwelthilfe e.V., Hackescher Markt 4, 10178 Berlin
Mobil: 0171 3649170, E-Mail: resch@duh.de
Dr. Remo Klinger
Rechtsanwaltskanzlei Geulen & Klinger, Schaperstraße 15, 10719 Berlin
Tel. 030 88472-80, 0171 2435458, klinger@geulen.com
Dr. Gerd Rosenkranz
Leiter Politik & Presse, Deutsche Umwelthilfe e.V., Hackescher Markt 4, 10178 Berlin
Tel.: 030 2400867-0, 0171 5660577, rosenkranz@duh.de