Pressemitteilung
Deutsche Umwelthilfe begrüßt Renovierungswelle der EU und fordert sofortige Umsetzung von der Bundesregierung
Berlin, 14.10.2020: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) begrüßt die Initiative der EU-Kommission für eine Renovierungswelle im Rahmen des Green Deals. Das Paket der EU-Kommission wird heute vorgestellt. Aktuell sind mehr als 75 Prozent des europäischen Gebäudebestands energetisch sanierungsbedürftig. Die Sanierungsrate von derzeit 1 Prozent pro Jahr muss auf mindestens 3 Prozent ansteigen, um die Klimaziele zu erreichen. Vorreiter müssen dabei öffentliche Gebäude wie Schulen und Krankenhäuser aber auch Sozialwohnungen werden. Gebäude mit den höchsten Einsparpotenzialen müssen prioritär angegangen werden, hierfür müssen Mindesteffizienzstandards stärkere Anreize setzen.
Dazu Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Der Gebäudesektor ist das Sorgenkind der EU-Klimapolitik. Die Sanierungsrate stagniert seit Jahren auf niedrigstem Niveau. Dabei fallen 36 Prozent der europäischen Treibhausgasemissionen im Gebäudesektor an. Eine Strategie, wie die Sanierungsrate angehoben werden und die Wärmewende hin zu 100 Prozent Erneuerbarer Energie gelingen kann, war dringend notwendig. Eine europäische Initiative allein reicht jedoch nicht aus. Die Mitgliedsstaaten müssen sie auch umsetzen. Insbesondere bei der EU-Gebäuderichtlinie hat die Bundesregierung dringenden Handlungsbedarf.“
Paula Brandmeyer, Stellvertretende Bereichsleiterin Energie und Klimaschutz der DUH: „Die Renovierungswelle der EU gibt klare Signale an die Bundesregierung, was im Gebäudesektor passieren muss. Die Bundesregierung muss jetzt handeln und ihr Gebäudeenergiegesetz dafür früher als geplant überarbeiten, also vor 2023. Die Sanierungsstandards müssen hier dringend ambitionierter werden. Insgesamt muss mehr Augenmerk – und mehr Förderung – auf die Sanierung bestehender Gebäude gelenkt werden. Die Kommunen brauchen Unterstützung bei der Sanierung ihrer eigenen – für den Klimaschutz essentiell wichtigen – öffentlichen Gebäude mit einem einfacheren Zugang zu EU-Fördermitteln.“
Die Renovierungswelle soll eine grundlegende Überarbeitung der EU-Gebäuderichtlinie und EU-Energieeffizienzrichtlinie vor dem Hintergrund höherer Klimaschutzverpflichtungen anstoßen. Das Gebot der Wirtschaftlichkeit bei Effizienzmaßnahmen muss hierfür zeitgemäß gedacht werden. Solche Abwägungen gelten weder für Brandschutz noch für Lärmschutz – sie dürfen also auch beim Klimaschutz nicht länger als Vorwand dienen, die Effizienzstandards niedrig zu halten. Vielmehr müssen auch die gesamtwirtschaftlichen Vorteile von Sanierungsmaßnahmen in den Mittelpunkt rücken. Die energetische Sanierung von Gebäuden schützt das Klima, verringert Energiearmut, verbessert die Wohngesundheit und belebt die Konjunktur.
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Kontakt:
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer
0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de
Paula Brandmeyer, Stellvertretende Bereichsleiterin Energie und Klimaschutz
0160 3201434, brandmeyer@duh.de
DUH-Pressestelle:
Matthias Walter, Marlen Bachmann, Thomas Grafe
030 2400867-20, presse@duh.de