Pressemitteilung
Deutsche Umwelthilfe begrüßt rasche Äußerung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg zur Klage gegen die Kappung der Gäubahn vom Bahnknoten Stuttgart
Berlin, 30.6.2023: Der 5. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg hat bereits zwei Tage nach Einreichung der Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen die Kappung der Gäubahn am 20. Juni 2023 das beklagte Eisenbahn-Bundesamt und die von ihm beigeladene Deutsche Bahn eine Frist von zwei Monaten gegeben. Die schnelle Reaktion des von der DUH angerufenen Verwaltungsgerichtshofs kommentiert Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch:
„Ganz offensichtlich hat auch das Gericht erkannt, dass wir eine schnelle Verhandlung und Entscheidung in der Frage benötigen, ob es wirklich zulässig ist, Millionen von Menschen im südlichen Baden-Württemberg, der Schweiz und Norditalien über 10 bis 15 Jahre vom Bahnknoten Stuttgart abzukoppeln, wenn der rechtskräftige Planfeststellungsbeschluss das Gegenteil besagt. Wir freuen uns, dass das Gericht sich unserer Klage so zeitnah angenommen und die zentralen Fragen aufgenommen hat. Die Frist von zwei Monaten, innerhalb derer Eisenbahn-Bundesamt und die Deutsche Bahn nun auf unsere Klage erwidern können, lässt uns auf einen zügigen Fortschritt im Verfahren hoffen. Dies ist vor dem Hintergrund der Dringlichkeit der Verkehrswende ein gutes Signal. Ich fordere den Stuttgarter Oberbürgermeister Nopper dazu auf, jetzt schnell eine Alternativplanung für das Gelände des bisherigen Stuttgarter Kopfbahnhofs zu entwickeln, die im Erfolgsfall unserer Klage den Erhalt von mindestens vier Gleisen und Bahnsteigen umfasst.“
Hintergrund
Die Gäubahn ist die zentrale Bahntrasse für die Anbindung von Norditalien, der Schweiz und des südlichen Baden-Württembergs an das europäische Bahnnetz. Die für einen funktionierenden europäischen Bahnverkehr unverzichtbare Gäubahn soll ab Ende 2025 mit der Eröffnung des Tiefbahnhofs Stuttgart 21 für offiziell sieben, realistisch 15 Jahre vom Bahnknoten Stuttgart abgekoppelt werden und am Bahnhof Vaihingen enden. Passagiere müssten dort aussteigen und per S-Bahn oder U-Bahn zum Hauptbahnhof weiterfahren. Es ist zu befürchten, dass ein Großteil der Bahnkunden aufgrund dieser Umstände auf das Auto umsteigen würde.
Die DUH hatte 20. Juni Klage eingereicht, da sie die Pläne der Deutschen Bahn nicht in Übereinstimmung mit den vorliegenden Planfeststellungsbeschlüssen sieht und eine Abtrennung von Millionen von Menschen vom Bahnnetz und durch die Verkehrsverlagerung zusätzliche Klimabelastung verhindern will. Kontakt: Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer0171 3649170, resch@duh.de
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