Pressemitteilung
Deutsche Umwelthilfe begrüßt ausführliche Verhandlung am Europäischen Gerichtshof zur Durchsetzungen geltenden Rechts im Freistaat Bayern
Luxemburg/Berlin, 3.9.2019: Im Zwangsvollstreckungsverfahren der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen die Bayerische Staatsregierung (AZ: 22 C 18.1718) für die Saubere Luft in München hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) heute über die Frage verhandelt, ob eine Zwangshaft gegenüber den für den Luftreinhalteplan München verantwortlichen Amtsträgern zulässig und notwendig ist. Vorangegangen war ein entsprechender Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) von November 2018.
Dazu Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Die heutige Verhandlung vor dem Europäischen Gerichtshof war ein wichtiger Tag für den Rechtsstaat. Der berichterstattende Richter am des EuGH hat in der Verhandlung Bezug genommen auf drei Beispiele aus Deutschland, in denen es bereits zur Anwendung der Beugehaft gegenüber Amtsträger kam. Wir werten dies als wertvolles Signal und sind hoffnungsfroh, dass es in ein paar Monaten ein deutliches Urteil für die Wiederherstellung der Rechtsstaatlichkeit in Bayern geben wird. Denn die bisherige Praxis, die symbolischen Zwangsgelder in Höhe von maximal 10.000 € vom Innen- ans Finanzministerium zu verschieben, ist gänzlich ungeeignet, eine widerspenstige Landesregierung wie in Bayern zur Einhaltung von Recht und Gesetz zu bewegen. Dieser Bewertung stimmte auch der Vertreter der EU- Kommission zu. Seit 2014 weigert sich die Bayerische Staatsregierung, rechtskräftige Urteile umzusetzen. Ministerpräsident Markus Söder vertritt wie schon sein Vorgänger Horst Seehofer einseitig die Interessen der Dieselkonzerne anstatt seine Bürgerinnen und Bürger vor den giftigen Diesel-Abgasen zu schützen.“
Dass sich der EuGH mit dieser Frage auseinandersetzen muss, ist zurückzuführen auf die seit Jahren anhaltende Weigerung der Bayerischen Staatsregierung, das bereits seit 2014 rechtskräftige Urteil für Saubere Luft in München umzusetzen und Diesel-Fahrverbote in den Luftreinhalteplan der bayerischen Landeshauptstadt aufzunehmen. In dem vorangegangenen Beschluss von November 2018 wirft der BayVGH der Staatsregierung und seinem Ministerpräsidenten Markus Söder evidente Amtspflichtverletzungen, eine gezielte Missachtung des Gerichts sowie eine Bedrohung des Rechtsstaats vor.
Im nächsten Schritt wird der Generalanwalt des EuGH am 14. November 2019 seine Stellungnahme abgeben. Danach wird es einen Termin zur Urteilsverkündung geben. Die DUH rechnet in vier bis sechs Monaten mit einem Urteil.
Links:
Fragen und Antworten zu dem Verfahren: https://www.duh.de/faqs-saubere-luft/#c73552
Beschluss BayVGH vom 9. November 2018: l.duh.de/p181121
Beschluss des BayVGH vom 27.8.2018: l.duh.de/p180827
Kontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de
Prof. Dr. Remo Klinger, Rechtsanwalt, Geulen & Klinger Rechtsanwälte
030 8847280, 0171 2435458, klinger@geulen.com
DUH-Pressestelle:
Ann-Kathrin Marggraf, Marlen Bachmann
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