Pressemitteilung
Bundesverfassungsgericht definiert Klimaschutzpflichten: Bundesebene muss Vorgaben machen, die Länder müssen sie umsetzen
Berlin, 1.2.2022: Das Bundesverfassungsgericht hat heute in einem Beschluss zur Nichtannahme von Verfassungsbeschwerden zu den Länder-Klimaschutzgesetzen klarstellende Hinweise zum Klimaschutz im Verhältnis zwischen Bund und Ländern gegeben. Das Gericht hat zunächst darauf hingewiesen, dass eine für die Bundesrepublik insgesamt verbleibende CO2-Restmenge zur Einhaltung der Klimaschutzverpflichtungen des Pariser Abkommens zu berücksichtigen ist. Die Grundrechte verpflichten den Gesetzgeber daher, die verfassungsrechtlich notwendigen Reduktionen von CO2-Emissionen und die entsprechende Umstellung der Lebensweise bis hin zur Klimaneutralität vorausschauend so zu gestalten, dass die damit verbundenen Freiheitseinbußen trotz steigender Klimaschutzanforderungen weiterhin zumutbar ausfallen und die Reduktionslasten über die Zeit und zwischen den Generationen nicht einseitig zulasten der Zukunft verteilt werden.
Das Grundgesetz verpflichtet, so das BVerfG weiter, insbesondere durch Art. 20a GG auch die Länder zum Klimaschutz. Die Klimaschutzziele des Bundes wären ohne Durchführungsmaßnahmen und eigene Gesetzgebung in den Bundesländern gar nicht zu erreichen, stellt das Gericht klar. Ob dazu eine bundesrechtliche Regelung genügt, die allein Sektorziele für Bereiche wie Energie, Verkehr, Gebäude etc. festlegt, obliegt dem Gestaltungsspielraum des Bundes.
Es „könnte (aber) wenigstens aus praktischen Gründen notwendig sein, weitere Maßnahmen des Bundes und der Länder zur Erreichung der Klimaschutzziele bundesrechtlich stärker zu koordinieren als dies bislang geschehen ist“, so das Bundesverfassungsgericht. Wenn sich das sektorbezogene Konzept des Bundes als untauglich für die Einhaltung der Gesamtziele Deutschlands erweist, wird der Bund nach Auffassung der Deutschen Umwelthilfe (DUH) nach diesen Hinweisen des Bundesverfassungsgerichts eine länderspezifische Regelung vornehmen müssen. Bundeswirtschaftsminister Habeck hatte befreits angekündigt, dass der Bund mit seinen Sektorzielen die Klimaschutzziele des Pariser Abkommens aktuell nicht einhalten wird.
Die Entscheidung geht auf Verfassungsbeschwerden von Kindern und Jugendlichen in zehn Bundesländern zurück, die von der DUH unterstützt und finanziert wurden. Geklagt hatten junge Menschen aus Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen und Sachsen-Anhalt. Die DUH fordert die Bundesregierung auf, schnellstmöglich transparent festzulegen, welche Beiträge die Länder für die Einhaltung des Pariser Abkommens zu leisten haben. Außerdem fordert der Umweltverband von den Landesregierungen, sofort ausreichende Maßnahmen umzusetzen, um ihre Verantwortung für die Einhaltung der deutschen Klima-Limits und CO2-Budgets zu erfüllen.
Dazu Remo Klinger, der die Beschwerdeführenden als Rechtsanwalt vertritt: „Nun muss der Bund zeigen, dass er allein mit den Sektorzielen seines Klimaschutzgesetzes in der Lage ist, die deutschen Klimaschutzziele einzuhalten. Der Widerstand einiger Bundesländer, etwa Bayern zur Abstandregelung bei Windkraftanlagen, lässt erhebliche Zweifel, ob dies ohne länderspezifische Regelungen des Bundes funktioniert. Das Bundesverfassungsgericht hat heute bestätigt, dass auch die Länder zum Klimaschutz verpflichtet sind.“
Die Geschäftsführung der DUH kommentiert: „Die Verfassungsrichter haben heute eindeutig klargemacht, dass der Bund die alleinige Verantwortung trägt, dass Deutschland das Pariser Klimaschutzabkommen verpflichtend einhält und die Rechte künftiger Generationen schützt. Die Bundesregierung muss ihr Klimaschutzgesetz deshalb sofort nachschärfen. Die derzeitige Fassung reicht nicht aus, um die Paris-Limits einzuhalten und die Lasten gerecht zu verteilen. Umso wichtiger ist die erst in der vergangenen Woche eingereichte erneute Bundesverfassungsbeschwerde junger Menschen, die wir ebenfalls unterstützen. Die Landesregierungen fordern wir auf, jetzt umgehend deutlich ambitioniertere Klimaschutzmaßnahmen zu verabschieden und kurzfristig umzusetzen. Denn sie müssen dem Prinzip der Bundestreue folgend alles tun, um die Bundesvorgaben zu unterstützen. Derzeit findet dies in keinem Bundesland ausreichend statt. Wir erwarten also, dass Bund und Landesregierungen sofort handeln. Nur so können wir die Menschheitsaufgabe Klimaschutz erfolgreich bewältigen.“
Links:
- Mehr Informationen zu den Klimaklagen auf Landesebene: https://www.duh.de/laenderklimaklagen/
- Die Klimaklagen werden unterstützt von mehr als 1700 Klimaklagen-Paten. Hier selbst Klimaklagen-Pate werden: https://www.duh.de/spenden/patenschaften/klimaklagen/
Kontakt:
Prof. Dr. Remo Klinger, Geulen & Klinger Rechtsanwälte
0171 2435458
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer
0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de
Barbara Metz, Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin
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