Pressemitteilung
Bundesregierung will Dienstwagenprivileg ausweiten: Deutsche Umwelthilfe kritisiert geplante Halbierung des Steuersatzes für teure, übergroße Elektro-SUV
Berlin, 6.11.2023: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert die von der Bundesregierung geplante Ausweitung des Dienstwagenprivilegs für teure und übergroße Elektro-SUV. Im sogenannten Wachstumschancengesetz ist vorgesehen, dass künftig auch für Elektro-Dienstwagen mit Bruttolistenpreisen zwischen 60.000 und 80.000 Euro nur noch der niedrigste Steuersatz von 0,25 Prozent für die Privatnutzung zu zahlen ist. Das entspricht einer Halbierung des bisherigen Steuersatzes. Die neue Regelung würde massive zusätzliche Anreize für die Anschaffung großer, schwerer und übermotorisierter Elektro-Dienstwagen setzen. Die DUH fordert den Bundestag auf, die Pläne abzulehnen und stattdessen das sozial ungerechte und klimaschädliche Dienstwagenprivileg abzuschaffen, damit private Dienstwagennutzung nicht länger finanzielle Vorteile bringt.
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Die Bundesregierung macht das genaue Gegenteil dessen, was sozial gerecht und klimapolitisch notwendig wäre. Statt endlich das Dienstwagenprivileg abzuschaffen, will sie die Steuervorteile für teure, übergroße Elektro-Dienstwagen noch ausweiten. Die geplante Halbierung des Steuersatzes für die Privatnutzung teurer E-Fahrzeuge schafft Anreize für den Kauf überdimensionierter und besonders stromfressender Dienstwagen. Einmal mehr zeigt sich eindrucksvoll, wer in Deutschland Koch und wer Kellner ist, wenn es um die Automobilpolitik geht. Mit diesem Schritt unterstützt die Bundesregierung die deutschen Autokonzerne in ihrem weitgehenden Ausstieg aus bezahlbaren Elektro-Klein- und Kompaktwagen und belohnt sie stattdessen mit zusätzlichen Steuervorteilen für ihre übermotorisierten E-SUV. Derweil bleiben dringend notwendige Investitionen in die Mobilitätswende wie die Weiterführung des Deutschlandtickets auf der Strecke. Wir fordern die Mitglieder des Bundestags auf, diesen Irrsinn nicht hinzunehmen!“
Hintergrund:
Für die private Nutzung eines Dienstwagens muss derzeit – unabhängig von den gefahrenen Kilometern – pauschal maximal 1 Prozent des Bruttolistenpreises monatlich als geldwerter Vorteil versteuert werden. Bei Elektroautos bis zu einem Bruttolistenpreis von 60.000 Euro sind es sogar nur 0,25 Prozent, bei Preisen darüber 0,5 Prozent. Diese Obergrenze soll nun auf 80.000 Euro angehoben werden, sodass sich ausgerechnet für teurere, typischerweise große und schwere Elektro-Autos die steuerlichen Kosten für die private Nutzung halbieren. Schon heute kostet das Dienstwagenprivileg, von dem fast ausschließlich die einkommensstärksten 10 Prozent der Bevölkerung profitieren, Steuerzahlerinnen und Steuerzahler jährlich bis zu 5,5 Milliarden Euro. Durch eine umfassende Reform würden zusätzliche Haushaltsmittel in Milliardenhöhe frei, die für notwendige Investitionen in die Mobilitätswende genutzt werden könnten. Zugleich könnten durch eine Abschaffung des Dienstwagenprivilegs laut Studien jedes Jahr bis zu 5,8 Millionen Tonnen klimaschädliche Treibhausgase eingespart werden.
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