Pressemitteilung
Bundesgerichtshof entlastet Verbraucher bei künftigem Stromnetzausbau um Milliarden
Berlin, 9.7.2019: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute der Beschwerde der Bundesnetzagentur (BNetzA) stattgegeben und entschieden, dass die Senkung der Eigenkapitalzinssätze für Strom- und Gasnetzbetreiber, die die BNetzA vorgeschlagen hatte, Bestand hat. Damit weist der BGH die Entscheidung des Oberlandesgerichtes (OLG) in Düsseldorf vom 22. März 2018 zur erneuten Überprüfung der Höhe der Eigenkapitalzinssätze zurück (Az. EnVR 41/18 und EnVR 52/18). Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) begrüßt das Grundsatzurteil des BGH, durch das die Verbraucher in den nächsten fünf Jahren um bis zu zwei Milliarden Euro entlastet werden. Die Empfehlungen der BNetzA zur Senkung der Renditen von 9,05 auf 6,91 Prozent für Neu-Investitionen und von 7,14 auf 5,12 Prozent für Altanlagen bleiben bestehen und gelten von 2019 bis 2023.
Dazu Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Seit langem ist es Stromkunden nicht vermittelbar, dass die Verzinsung für den Bau von Stromleitungen deutlich höher als die Rendite privaten Gelds ist. Der BGH hat mit seiner Entscheidung die Stromkunden um insgesamt etwa zwei Milliarden Euro in den nächsten fünf Jahren entlastet und damit den Verbraucherschutz unterstrichen. Netzbetreiber dürfen nicht – wie bisher – deutlich über dem Kapitalmarkt liegende Verzinsungen für das Eigenkapital beanspruchen. Statt bisher circa neun Prozent dürfen sie jetzt nur noch 6,9 Prozent für Neuanlagen veranschlagen.“
Hintergrund:
Die Bundesnetzagentur hatte die Eigenkapitalrendite für Neu-Investitionen wie dem Netzausbau der Energienetzbetreiber turnusmäßig geprüft und für die Periode von 2019 bis 2023 eine Senkung von 9,05 auf 6,91 Prozent vorgeschlagen. Für Altanlagen beträgt der neue Satz 5,12 Prozent statt wie bisher 7,14 Prozent. Ein Grund für die Senkung sind die derzeit sehr geringen Renditen am Kapitalmarkt, die zum Vergleich herangezogen werden. Gegen den Vorschlag der Bundesnetzagentur zur Senkung der Eigenkapitalzinssätze hatten 1100 Netzbetreiber eine Klage beim OLG Düsseldorf eingereicht. Das OLG Düsseldorf hat am 22. März 2018 über die Klage entschieden und die BNetzA verpflichtet, Neuberechnungen anzustellen, da das Risiko nicht ausreichend berücksichtigt sei. Dagegen hatte die BNetzA Beschwerde eingereicht, worüber der BGH am 9. Juli 2019 abschließend entschied.
Kontakt:
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